Beiträge von gacki

    Ohne Zweifel - mich stößt eher die Beliebigkeit/Lieblosigkeit der KI-Umsetzung ab. Da wird die Brühlsche Terrasse auf die falsche Elbseite vor das Finanzministerium verlegt. Da führt die Carolabrücke plötzlich direkt auf die Brühlsche Terasse zwischen Lipsiusbau und Albertinum. Da wird die historische Carolabrücke in einem Zustand gezeigt, der nur kurz existierte (mit all den zusätzlichen Aufbauten), als ob das der Normalzustand gewesen wäre ("mit was sich die vier Büros messen lassen müssen"). Und fast immer diese scheußliche KI-typische "Sonnenuntergang"-Beleuchtung, die allem einen Kitsch-Charakter verleiht.

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    Alte Kaiserpost in Radebeul-West - Umbau+Sanierung zur Musikschule durch den Landkreis Meissen - bald fertig

    Was "bald" bedeutet, wird sich zeigen. Fertigstellung und Umzug wurden ja nun schon mehrfach verschoben (alleine in den letzten Monaten ging es "Herbstferien" -> "Jahresende" -> "Winterferien" -> "wir wissen nicht"). Der Artikel beschreibt mehr oder weniger korrekt, dass man hofft, im 1. Quartal mit den Gewerken "durch" zu sein; dort ist auch davon die Rede, dass der Unterricht zum Beginn des kommenden Schuljahres im neuen Gebäude aufgenommen werden könnte (und dass die Baukosten deutlich überschritten wurden - von 7,7 auf 9,2 Millionen, also knapp 20%).

    Hier noch zwei Bilder aus dem Artikel:

    zukünftiger Vortragssaal

    Treppengeländer

    (ja, auch hier mussten mal wieder die vorhandenen Geländer zusätzlich erhöht werden...)

    Müsste man noch mal genauer prüfen: "an der Schäferstraße" suggeriert natürlich "direkt an der Schäferstraße"; "Brachfläche" hingegen eigentlich das Grundstück dahinter. Das Grundstück an der Schäferstraße ist Bestandteil des gestalteten Grünzuges mit gepflanzten Tulpenbäumen und keine Brachfläche (was man übrigens auch auf dem Foto so erkennen kann).

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    Warum sollte das denn so sein, dass es dafür keine Genehmigung geben würde?

    Im Detail wurde mir das nicht mitgeteilt.

    Das noch bestehende mehrstöckige Gebäude steht unter Denkmalschutz, ebenso der Erdgeschossteil, in dem bis vor kurzem der Sexshop beheimatet war, interessanterweise aber nicht der restliche Erdgeschossteil in der Antonstraße.

    M.W. ist/war der gesamte Komplex in Familienbesitz; und es gab wohl Überlegungen und Anfragen zu einer Wiederherstellung.

    Alle Informationen habe ich aber nur aus zweiter Hand.

    Robert-Blum-Str. 5-7

    Lt. Themenstadtplan gibt es dort ja ein Bauvorhaben. Der Parkplatz neben der Nr. 3 wurde jetzt beräumt/abgerissen; das sieht mir nach Baufeldfreimachung aus. Neben "Stadt Metz" tut sich aber bis jetzt nichts.

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    Im Übrigen würden LKW (es gibt kaum Schwerlastverkehr über die Carola), Straßenbahnen und Co der 1895er-Brücke nicht mehr zusetzen als anderen Brücken, im Gegenteil.

    Oh, das kannst Du einschätzen? Hast Du das berechnet? Oder ist das "Statik nach Gefühl"?

    Es ist ja nicht so, dass es in Dresden kein weiteres Beispiel für eine Brücke aus dieser Zeit gäbe, die modernen Verkehrsbelastungen eben nicht standhält.

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    Es gibt tausendjährige Brücken, über die heute LKW fahren,

    Und wie viele davon sind Fachwerkkonstruktionen aus Eisen oder Stahl? Eben.

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    Die Königin Carola Brücke kann heute doch in gleicher Gestalt auch locker breiter gebaut werden, wie jede moderne Brücke auch ohne Murren.

    Ich bin kein Statiker und ich kenne auch keinen.

    Ob die alte Carolabrücke in "gleicher Gestalt" breiter oder überhaupt gebaut werden könnte, sollte vielleicht doch im Vorfeld detailliert berechnet werden. Moderne Straßenbahnen, Busse und LKWs sind um einiges schwerer als zur damaligen Bauzeit.

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    Wer hat denn wo behauptet, die alte Carolabrücke sei zu klein gewesen? Ich verstehe auch nicht ganz, was das Foto diesbezüglich nachweisen soll. Es ist doch eine Frage des heutigen Verkehraufkommens, ob eine oder zwei Richtungsspuren ausreichend sind.

    Es geht doch in erster Linie darum, ob man getrennte Gleise für die Straßenbahn haben möchte (was einerseits grundsätzlich sinnvoll ist und insbesondere bei der wichtigsten innerstädtischen Nord-Süd-Verbindung noch besonders in Gewicht fällt).

    Das waren also 16m Gesamtbreite. Nach den aktuellen Anforderungen würden davon bereits ca. 6,50m für die Straßenbahn entfallen. Die alte Carolabrücke hatte bereits Fußwege von 3,20m Breite, also 6,40m für beide Seiten zusammen; heute würde man vermutlich breiter bauen. Aber selbst bei den damaligen Maßen blieben dann für jede Richtungsfahrbahn gerade noch 1,55m Breite übrig. Das ist in jedem Fall zu wenig.

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    Wer setzt sich hier in Abgase und Lärm - zwischen attraktiven Lutherplatz und dem weiten Elbufer?

    Vielleicht die gleichen Menschen, die sich gegenüber vor das "Cafe Neustadt" setzen - oder ein paar Meter weiter an der Einmündung Holzhofgasse beim Bäcker. Es wird wohl vom Umfeld abhängen - wenn dort in irgend einer Form Gastro im Erdgeschoss stattfindet, kann ich mir gut vorstellen, dass das als Außenbereich genommen wird.

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    Autofahrer (so wie ich) können durchaus lern- und anpassungsfähig sein. Vom Heller kommend (Hansastraße) bin ich früher immer über die Carolabrücke, Pirnaischer Platz und Grunaer Straße zum Straßburger Platz gefahren. Nach dem Einsturz des Brückenzuges C war es zugegebenermaßen etwas chaotisch. Mittlerweile hat sich die Verkehrssituation und der Verkehrsfluss m.E. verbessert, auch wenn ich etwas mehr Zeit benötige, weil ich durch Wohngebiete fahre, durch die ich mit Carolabrücke nicht fahren müsste. Ich nutze nun die Albertbrücke. Zunächst auch hier Chaos, aber mit dem Wegfall der Linksabbiegerspur in die Glacisstraße geht es flüssiger. Und auch der Wegfall jeweils einer Fahrspur zugunsten von Radwegen waren anfangs problematisch. Mittlerweile funktioniert das Einfädeln ziemlich gut und führt zu keinem Chaos mehr.

    Nun ja. Ich fahre ja auch öfter dort lang und kann einige Dinge sicherlich bestätigen: Es wird mehr durch Wohngebiete gefahren: Rietschelstr., Roßbachstr., Ziegelstr., Gerichtsstr. usw. wurden mehr und mehr zu Durchgangsstraßen (momentan eher nicht, wegen Bauarbeiten). Ob das nun im Sinne des Erfinders ist, wage ich zu bezweifeln.

    Auf der Marienbrückenseite ist das weniger ausgeprägt, weil dort der Verkehrsfluss nicht so gut versickern kann. Der Rückstau auf der Ostraallee in Richtung Brücke ist jedenfalls deutlich ausgeprägt; ebenfalls gut zu beobachten aus Richtung Freiberger Straße. Ortskundige versuchen dann, sich über Alfred-Althus-Str., Wettiner Platz und Jahnstr. (oder Laurinstr.) einen Vorteil zu verschaffen. Auf der Neustädter Seite ist es auch ziemlich übel - der Rückstau an der Kreuzung Anton/Leipziger ist je nach Tageszeit erheblich.

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    Der 26er-Ring müsste mal neu definiert werden und als Hauptstraße um das Zentrum auch optimiert werden. Gleichzeiutig sollten die altstadtdurchschneidenden Verkehrsachsen Wilsdruffer Straße und der Verkehrszug Dr.-Külz-Ring/Waisenhausstraße unterbrochen bzw. stark zurückgebaut werden. Sie sollten als Zufahrtsstraßen und nicht als Durchquerungsstraßen fungieren.


    Damit würden sich ganz neue stadtplanerische Möglichkeiten ergeben.

    Beim 26er Ring (zu dem ja auch die Marienbrücke gehört, bei der jetzt eine Spur wegfallen soll), hat Engstellen, an denen praktisch nichts mehr zu optimieren ist (neben Abschnitten, die einer gut ausgebauten Durchgangsstraße ähneln). Zwischen Ehrlichstraße und der Brückenauffahrt z.B. geht überhaupt nichts mehr; der Platz ist dort weitgehend ausgeschöpft. Ähnlich ist es auf der Güntzstr. kurz vor dem Sachsenplatz (vor der HfbK).

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    Als verkehrstechnischen Ausgleich sollte hierbei aber eine "Pieschener Brücke" geplant werden, die vom Alexander-Puschkin-Platz über die Elbe auf die Pieschener Allee im Ostragehege führt und von dort auf die Weißeritzstraße.

    Komplett illusorisch. Die "Watzke"-Blickbeziehung gilt als besonders wertvoll; dort eine Brücke hinzubauen halte ich für aussichtslos. Dazu kommt, dass die Pieschener Allee im Ostragehege unter Denkmalschutz steht - diese würde durch eine (Straßen-)Brücke und Straßenbahnlinie zwangsläufig geschnitten werden (die immer wieder mal diskutierte Fußgängerbrücke könnte man ggf. dort noch irgendwie einfädeln, aber auch dieser stünde die Watzke-Blickachse entgegen). Und die Frage, wer das bezahlen würde, steht ja auch noch im Raum...

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    Hi, kann mir jemand sagen, ob es die berühmte Allegorie der Güte auf dem Rathausturm noch gibt, die auf dem berühmten Bild von Dresden in Trümmern zu sehen ist? Und wenn, ob es noch die original Vorkriegsfigur ist. Es wundert mich, wieso diese Perspektive mit der Figur im Vordergrund im Grunde nie auf neueren Fotos zu sehen ist.

    Foto von 2011:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Neues_Rat…t_und_Guete.jpg

    Artikel zum Rathaus, der auch die Figuren beschreibt:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Neues_Rathaus_(Dresden)

    Edit: Und hier gibt's ein ganz frisches Foto:

    https://www.saechsische.de/lokales/dresde…YMZPTQH6UM.html

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    Ich weiß gar nicht, wofür oder wogegen du argumentierst, gacki.

    Wenn in der Diskussion davon gesprochen wird, dass bei einem bestimmten Projekt (wie diesem) die Gestaltungsleitlinien "missachtet" werden, oder wenn so getan wird, als ob ein Nichtbefolgen der Gestaltungsleitlinien ein Projekt automatisch architektonisch disqualifiziert, dann halte ich es schon für angemessen, die Verbindlichkeit (und Sinnhaftigkeit) zu hinterfragen.

    Danke für die Hintergrundinformationen zum Zustandekommen des Hochhausleitbildes bzw. der Hochhausleitlinien.

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    Die Betonung dessen, was die Leitlinie alles nicht sein soll, ist im Grunde gar nicht notwendig und zeigt, dass es eben keine gemeinsame städtebauliche Vision von Verwaltung und Stadtgesellschaft gibt. Die Einladung zum Dialog klingt schön offen und erwies sich in der Vergangenheit oft als Lippenbekenntnis,

    Kein Widerspruch von mir; aber damit wird ja noch mal deutlich, dass der Einfluss der Gestaltungsleitlinien eben nur begrenzt sein kann und "Verstöße" gegen diese eben nicht automatisch ein Problem darstellen müssen.

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    Im Bezug auf das Areal "Lenné-Park", das du gemäß der Gestaltungsleitlinie als "Assemblage" (laut Gestaltungsleitlinie Stadträume, "die mit städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Brüchen, mit Überlagerungen, Überscheidungen und Vermischungen unterschiedlicher Stadtstrukturen »gewachsen« sind" - also eine Art Resterampe für undefinierbare Stadtstrukturen aufgrund misslungener Überplanungen) einordnest und daraus ableitest, dass dort die Gestaltungsleitlinie nicht anwendbar sei, drängen sich andere Argumentationen auf, z. B. die Charakterisierung als E.3 "Offene Bebauung - Villen und Einzelhausgebiete", v. a. im Bezug auf die historische Struktur entlang der Südseite des Großen Gartens, die ja an der angrenzenden Wiener Straße sogar weitergeführt wurde und wird, v. a. auch um den Richard-Strauss-Platz, und fortgeführt und "repariert" gehört.

    Diese Charakterisierung wird in der Begründung des Bebauungsplan abgelehnt. "Reparieren" lässt sich dort auf längere Sicht wohl nichts mehr (abgesehen vielleicht von der Tankstelle). Der Teil der Wiener Straße gegenüber hätte diesen Charakter mittlerweile verloren; und ich neige dazu, dieser Einschätzung zuzustimmen. Ich sehe "Assemblagen" übrigens nicht unbedingt als "Resterampe für undefinierbare Stadtstrukturen aufgrund misslungener Überplanungen" - ohne die Kriegszerstörungen wäre z.B. das Gebiet zwischen Wettiner Platz und Schützenhaus ebenso eine Assemblage (mit einer wilden Mischung aus Bauernhöfen, winzigen Häusern neben Gründerzeitkloppern und Industrie); aus eigener Erfahrung fällt mir auch noch der Bereich zwischen Mohnstr./Rehefelder Str./Wurzener Str./Altpieschen ein, wo sich auf engstem Raum Dorfkern, Gründerzeit, Reformstil, klassische Moderne und Ostmoderne treffen.

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    Die einseitige Bezugnahme auf die Relikte der DDR-Planungen (autogerechte Stadt, sozialistischer Städtebau - alles überholte Konzepte) verhindert allerdings eine sichtbare Definition des Stadtraums als ein distinkter Stadtstrukturtyp im Sinne der Gestaltungsleitlinien. Am ehesten entsteht dabei der Typ E.5 "Siedlungsgebiete", wobei dafür allerdings die zugrundeliegende "spezifische Leitidee" fehlt und diesen Stadtraum in seiner Undefiniertheit als fremd und unpassend erhält.

    "Assemblage" ist für mich durchaus eine eigenständige Stadtstruktur, die m.E. nicht automatisch einer Reparatur bedarf; ich leite aus den Gestaltungsleitlinien nicht ab, dass bei Neubauten angestrebt wäre, "reine" Stadtstrukturtypen entstehen zu lassen. Dass das eher nicht unter E.5 laufen würde, sehe ich auch so.

    Für mich ist es ein Versuch, dort einen neuen Akzent zu setzen, der den Beginn/das Ende Innenstadt quasi "markiert" (anstelle der DDR-Hochhäuser). Die anderen neuen Hochpunkte können ja ähnlich gelesen werden: WTC-Turm, Sachsen-Energie, Hochhaus Comeniusstraße.

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    Genau deshalb gibt es die Gestaltungsleitlinien, damit eben diese Erkenntnis dazu führt, dass ein Hochhaus in der Regel kein in Dresden städtebaulich gewünschtes Ergebnis ist und deswegen nicht gebaut und nicht geplant werden soll.

    Die Gestaltungsleitlinien stufen Hochhäuser als unerwünscht ein, und die Hochhausleitlinien beschreiben dann, wie diese unerwünschten Hochhäuser genau gebaut werden. So in etwa?

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    Da braucht es auch keine interpretativen Verrenkungen bzgl. "Sonderbauformen" - die werden zurecht für spezielle Fälle erwähnt, nicht für stinknormalen Wohnungsbau und Mischnutzungsquartiere.

    Ich hatte die "Sonderbauformen" angeführt, weil diese für mich auf den ersten Blick (!) die einzigen Fälle sind, wo über mehrere Parzellen gebaut werden kann. Wenn das für die angeführten Anwendungen "Forschung, Kultur, Schule, Gewerbe" möglich ist und im Hochhausleitbild aber auch explizit Wohnhochhäuser erwähnt werden, müssten die entsprechenden Merkmale auch dafür gelten.

    Wie gesagt, es ging mir um Widersprüche zwischen den verschiedenen Leitlinien.

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    Die Gestaltungsleitlinien wurden, genauso wie das Hochhausleitbild und die Gestaltungskommission, vom Stadtrat ins Leben gerufen, weil es eben im Stadtplanungsamt keine intrinsische Motivation zu geben scheint, Bauen in Dresden nach den Vorstellungen der Stadtgesellschaft zu fördern, und das durch solche Instrumente immer wieder erkämpft werden muss.

    Zitat Hochhausleitbild: "Das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden begann 2018 mit der Erstellung eines Hochhausleitbildes für die Gesamtstadt." Klingt für mich eher so, als ob das vom Stadtplanungsamt ausging.

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    Gestaltungsleitlinien und Hochhausleitbild sind also insofern verbindlich, als sie demokratischer Ausdruck einer städtebaulichen Vision sind, und Ausreden wie "ist ja eh nicht verbindlich" oder "kann man ja als Sonderfall interpretieren" wirken da aus meiner Sicht etwas verächtlich.

    Wenn man eine Verbindlichkeit haben möchte, möge man sie bitte auch in die Leitlinien reinschreiben. Dass an mehreren Stellen darauf hingewiesen wird, dass man es natürlich auch anders machen kann, hilft Deiner Argumentation nicht unbedingt.

    Die Gestaltungsleitlinien sind an vielen Stellen sehr spezifisch, funktionieren aber dadurch eben nicht für die gesamte Stadt. Die Abschnitte C und D enthalten z.B. Dinge, die in den Stadtrandsiedlungen (und anderswo) komplett deplatziert sind.

    In Abschnitt E der Gestaltungsrichtlinien wird dann auf die Stadtstrukturtypen abgestellt. Aus meiner Sicht ist dieser Bereich am ehesten unter E.8 "Assemblage" zu verorten. Zitat: "Die Weiterentwicklung und Nachverdichtung dieser Gebiete stellt eine besondere Herausforderung für die Planung dar, da hier sozusagen nicht mit einer einheitlichen Sprache gesprochen wird: der richtige »Ausdruck« für neue Interventionen in einer städtebaulichen Assemblage ist je Ort neu zu finden, zu entdecken, zu entwickeln. Maßstab, Historie und Nachbarschaft bilden mögliche Ankerpunkte einer baulich-gestalterischen Fortschreibung." Ich interpretiere das so, dass dort in vielen Dingen die Gestaltungsrichtlinien nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sind; im gesamten Abschnitt E werden Beispiele dafür gebracht, welche Teile der Richtlinien in den verschiedenen Stadtstrukturen relevant sind bzw. sein können (womit für mich klar ist, dass andere Teile der Richtlinien dort keine Rolle spielen).

    Zu allgemeinen Verbindlichkeit noch mal ein Zitat aus der Einleitung:

    "Der Verwaltung geht es nicht darum, neue Regularien in die Welt zu setzen. Die Leitlinie ist auch kein „Gestaltungskatalog“, aus dem sich Bauherren und Planer bedienen können oder sollen. Die Gestaltungsleitlinie versteht sich vielmehr als Einladung zum Dialog zwischen Stadtrat, Stadtgesellschaft, Bauherren, Architekten und Verwaltung über die Frage: Wie entwickeln wir Baukultur in Dresden weiter? [...] Damit kann sie einer notwendigen Diskussion zur qualitätsvollen und umsichtigen Entwicklung des Dresdner Stadtraums die fachliche Grundlage geben. Sie gibt Orientierung und Anregung, um gemeinsame Antworten zu finden, wie wir uns eine lebenswerte Stadt bewahren und wie wir sie fortentwickeln wollen."

    keine neuen Regularien, "Einladung zum Dialog", "Orientierung und Anregung", "gemeinsame Antworten [zu] finden" usw. - Verbindlichkeit klingt für mich anders.

    ^

    Nur ganz kurz: Im Gestaltungsleitbild kommen Hochhäuser überhaupt nicht vor. Für "Sonderbauformen" wird das hier angeführt: "Sonderbauformen aus Forschung, Kultur, Schule, Gewerbe treten in den Dialog mit ihrem Umfeld. Sie nehmen im Stadthauskontext keine Sonderstellung ein. Maß, Kubatur und funktionale Gestaltung ordnen sich dem städtebaulichen Kontext unter."

    Nun ja, "städtebaulicher Kontext" ist ja auch so eine verwaschene Formulierung...

    Im Hochhausleitbild hingegen ist von einem "Ensemble" die Rede, das einen "zentralen Charakter" habe, was in meiner Lesart schon nach Sonderstellung klingt.

    Die "stadtraumwirksame Parzellenstruktur" lässt sich mit einem Hochhaus mit eine Grundfläche von 600 qm und dann einem erweiterten Sockelgeschoss auch nicht erreichen. Ich halte das ohnehin für fragwürdig: Wenn ein Bürohaus über 3 Parzellen gebaut wird, wird man ihm eben nicht 3 Eingänge mit unterschiedlichen Hausnummern geben; und wenn es ein einheitliches Gebäude ist, wird es eben auch einheitlich aussehen. Deshalb auch weiter oben mein Hinweis, dass das Gestaltungsleitbild für solche Fälle wohl keine Anwendung finden wird.

    (Es gibt offensichtlich auch andere Bereiche, bei denen große Teile der Gestaltungsleitlinien keine entscheidende Rolle spielen dürften, siehe die Stadtstrukturtypen im Abschnitt E. Natürlich wird in einem Campus oder innerhalb eines noch vorhandenen Dorfkerns anders gebaut.)

    M. E. sind die Hochhausleitlinien in etwa so verbindlich wie die Gestaltungsleitlinien, möglicherweise sogar stärker verbindlich (denn die Hochhausleitlinien bestimmen, wo Hochhäuser ggf. überhaupt gebaut werden dürfen).

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    Die Gestaltungsleitlinien sind für genau solche Projekte anwendbar (lies dir die anerkannten stadträumlichen und städtebaulichen Prinzipien, die darin als Grundlage ausgeführt sind, doch mal unvoreingenommen durch,

    Mittlerweile gibt es auch ein Hochhausleitbild (auch das wurde erst nach der Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen), welches in verschiedenen Punkten mit den Gestaltungsleitlinien nicht unbedingt harmoniert (vorsichtig gesagt). Darüber hinaus sind die Gestaltungsleitlinien nicht verbindlich:

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    Keinesfalls sollen experimentelle Ansätze und neue Ideen einschränkt werden. Auch Unkonventionelles soll möglich bleiben.

    Das kann man natürlich (im Guten wie im Schlechten) recht weit auslegen.