... oder sehe ich das falsch?
Du siehst da einiges falsch!
Wer diese Anleihe jetzt kauft muss gar keinen Zins zahlen, zahlungspflichtig für die Zinsen ist die insolvente GEWA und eventuell ist die Zinspflicht noch im Grundbuch eingetragen, in der Regel aber nicht.
Bei einem Grundbucheintrag kommt es dann darauf an ob das Türmle frei verkauft wird oder über Zwangsversteigerung, bei letzterer geht der erste Rang vor, ist hier aber vermutlich alles Makulatur!
Da die Anleihe von der GEWA ausgegeben wurde und selbige insolvent ist, ist deren einziger Wert noch die Grundschuldbesicherung und nur aus dieser kann der Anleiheinhaber noch Forderungen stellen, bzw. Forderungen befriedigt werden!
Darum geht es ja bei dem Verkauf! Würde jetzt jemand das Türmle kaufen ohne dass die Anleiheinhaber die Grundschuld aufheben, wäre sein Grundeigentum nachrangig und müssten bei Verkauf der restlichen Wohnungen erst die Anleiheinhaber befriedigt werden!
Deswegen müssen die Anleiheinhaber bei einem Kauf der Immobilie mit einem Vergleich abgefunden werden. Wird nicht weitergebaut ist die Anleihe natürlich komplett wertlos, da selbst für den Grundstücksanteil zuerst die Abrisskosten aufgebracht werden müssten. Vor diesem Hintergrund lässt sich dann natürlich auch keine Quote durchsetzen, solange es keinen Bieterwettstreit gibt.
Generell noch erklärt: Bei Weiterverkauf einer Anleihe sind die Zinsen für die gesamte Laufzeit immer eingepreist, insofern korrekt, dass der Wert einer Anleihe sinkt je mehr Zinsen bereits abgeleistet wurden (solange der Zinssatz nicht unter Markt liegt, dann steigt der Wert der Anleihe in Richtung Nominalwert), hier aber eben völlig Schnurz, weil Zinszahlungen unter gar keinen Umständen mehr zu erwarten sind und somit auch von niemandem mehr eingepreist werden. Da also ohnehin niemand damit rechnet dass der Coupon gezahlt wird, spielt es auch keine Rolle wann dieser abgelaufen ist.
Zum aktuellen Stand, da die Chancen auf einen Weiterbau realistisch betrachtet verschwindend klein sind, ist die Anleihe eher ein "Penny-Stock" und hat reinen Spekulationswert, vergleichbar mit einem Lottoschein. Solange der Turm nicht fertiggestellt wird, gibt es niemanden der den Anlegern auch nur einen Cent zahlt, dann steht das Ding rum, bis die Stadt Fellbach es zur öffentlichen Gefahr erklärt. In diesem Fall müssen die Anleiheinhaber und Wohnungseigentümer (eben alle die im Grundbuch stehen) Sicherungsmaßnahmen oder Abrisskosten tragen und dürfen dann über das Grundstück verfügen oder es wird Zwangsenteignet.
Da liegt je nachdem wie das Grundbuch aussieht für die Wohnungskäufer womöglich noch eine bitterböse Überraschung begraben! Stehen die nämlich im Grundbuch schon als Eigentümer und nicht nur als Last zur Besicherung, können die zum Abriss verpflichtet werden und das kann dann dramatisch ausgehen, wenn zu den bereits gezahlten 70% des Wohnungskaufpreises noch die (mit Sicherheit exorbitanten) Abrisskosten hinzukommen. Dann zahlt Otto Eisenbieger womöglich für seine nie gebaute Traumwohnung die er für 300.000 Euro gekauft hat, insgesamt 400.000. Für die meisten dann vermutlich der Gang in die Privatinsolvenz, während sie beim Kauf wohl eher zu den Besserverdienern gehörten! Die Herren Warbanoff hingegen haben ihren Reibach gemacht und freuen sich weiterhin ihres Wohlstands, so schaut's aus in dieser unserer Republik!