Eigentlich nicht genehmigungsfähig
Der jetzt verwirklichte Bau mag ja von außen schön sein, von innen atmet er den monotonen Geist tausender solcher Großprojekte, die es seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts gibt.
Und vor allem: So verstößt der Bau gegen geltendes Recht. Und zwar sowohl gegen die Arbeitsstättenverordnung als auch die BG Richtlinie zum Tageslicht. In den allermeisten Geschäften gibt es aber überhaupt kein Tageslicht. Und das ist zwingend vorgeschrieben.
Da haben mal wieder zuerst die Architekten, und dann die Genehmigungsbehörden versagt. Schwachsinnigerweise sind sogar die großen Lichtöffnungen, die sich in Abständen finden, zum Teil von der überdimensionalen Dachkonstruktion verdeckt.
Also Größenwahn führt nicht zu gesunden Bauten. Dabei wäre es doch anders möglich gewesen, und die hier gezeigten Entwürfe sehen schon nach mehr Tageslicht aus..viel besser wären sie aber wahrscheinlich auch nicht gewesen.
..und die weiter oben von einem user genannte Hollister (Abercrombie) Filiale ist das absloute Negativbeispiel zum Tageslicht. Dunkel wie ein Kohlebergwerk.