Der Flächennutzungsplan 2010 enthält erstmals auch eine Aussage zur 3. Dimension, der Höhenentwicklung.
Auf der Grundlage des Hochhaus-Gutachtens von Prof. Stracke aus dem Jahr 1993 wurde vom Stadtplanungsamt ein Standortkonzept "Hochhäuser in Stuttgart“ ausgearbeitet, das als generelle Leitlinie für die Bauhöhenentwicklung im Stadtgebiet dem FNP 2010 zugrundegelegt wird. Zur Beachtung der Standortanforderungen für derartige, punktuell verdichtete Nutzungen wird ein Standortkonzept mit zwei Eignungszonen vorgeschlagen:
Zone 1: Schutzzone (Tabuflächen für Hochhäuser aufgrund der topographischen, stadtklimatischen und stadtgestalterischen Randbedingungen).
Zone 2: Untersuchungsbereich (Bau höherer Häuser bei Berücksichtigung der Umwelt - und Sozialverträglichkeit grundsätzlich möglich; in jedem Fall städtebauliche und klimatologische Einzelprüfung erforderlich).
Für das Standortkonzept wird von folgender Definition der Gebäudetypen ausgegangen:
Zone 1/Tabuflächen
Keine Neuprofilierung der Stadtsilhouette, d. h., eine den Stuttgarter Maßstab sprengende (
) Bebauung wird ausgeschlossen:
● in allen Gebieten mit einzigartiger topographischer Situation (Stuttgarter Talkessel, weite Teile des Neckartals, horizontbestimmende Geländekanten),
● in allen Stadtbereichen mit historisch gewachsener, kleinteiliger Baustruktur,
● in allen Bereichen ohne ausreichenden ÖV-Anschluss,
● in allen Bereichen, die eine wesentliche Funktion für das Stadtklima haben (Hauptluftleitbahnen entsprechend Klimaatlas).
In dieser Zone 1 gilt: Die Regelhöhe der Gebäude ergibt sich nach der Eigenart der näheren Umgebung.
Ausnahmsweise sind geringfügig höhere Gebäude in städtebaulich besonders begründeten Fällen zulässig, wenn die Verträglichkeit mit dem umgebenden Stadtgefüge, sowie mit den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Einzelfall nachgewiesen werden kann.
Zone 2 Untersuchungsbereiche
Eine Neuprofilierung der Stadtsilhouette wird für möglich angesehen, wenn im Einzelfall nachgewiesen werden kann, daß folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
● Auswirkungen auf das Stadtklima kompensierbar,
● städtische Infrastruktur, insbesondere ausreichender ÖV-Anschluß vorhanden bzw. erreichbar,
● negative Beeinträchtigungen des Stadtbildes und des Stadtumfeldes vermeidbar.
In jedem Einzelfall ist eine detaillierte Überprüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit des Hochhausprojektes erforderlich.
In dieser Zone 2 werden unterschieden:
● Bereiche, in denen höhere Gebäude bis max. 40 m als Quartierszeichen,
● Bereiche, in denen darüber hinaus einzelne schlanke Gebäude bis max. 60 m,
● Bereiche, in denen Gebäude mit einer Höhe von 60 m grundsätzlich zulässig sein sollen; darüber hinaus größere Höhen im Gebiet City Prag (rechtskräftiger Bebauungsplan 85 m) und im Gebiet der Universität Vaihingen.
Folgende Standorte werden als Zone 2/Untersuchungsbereiche weitergeführt:
● Standort Nr. 1: „Stuttgart 21“ *
● Standort Nr. 2: City Prag
● Standort Nr. 3: Zuffenhausen/Neuwirtshaus
● Standort Nr. 5: Fasanenhof-Ost
● Standort Nr. 6: Bahnhof Möhringen
● Standort Nr. 7: Albplatz Degerloch
● Standort Nr. 8: Gewerbegebiet Wallgraben-West
● Standort Nr. 9: Universität Vaihingen
* Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat beim Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Gebiet A1 am 16.06.1998 beschlossen, daß keine zusätzlichen Hochhäuser im Stuttgarter Talkessel südlich des Areals A1 von Stuttgart 21 errichtet werden