Jetzt wird es kompliziert:
Die Deutsche Bahn hat vor kurzem eine Feststellungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht möge feststellen, dass der Flughafen Tempelhof unbegrenzt als Sonderflugplatz weiterbetrieben werden kann, ohne die Planfeststellung für den BBI zu gefährden. - Denn genau das wird uns ja seit Monaten als unumstößliches Faktum präsentiert und die Bahn möchte es nun beweisen.
Das Gericht äußerte nun "Bedenken" gegen die Klage. Das liegt einerseits wohl an der Frage, welche Instanz eigentlich zuständig ist.
Den Rest gibt es aus der Pressemitteilung:
Zudem bestünden Zweifel, ob die Feststellungsklage, wie von der Prozessordnung gefordert, ein konkretes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis betreffe oder ob vom Gericht in Wahrheit nur eine Art Rechtsgutachten über mögliche künftige Entwicklungen erbeten werde. Nach dem geltenden, als Rechtsverordnung erlassenen und alle öffentlichen Stellen bindenden Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung der Länder Berlin und Brandenburg müssten die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld geschlossen und ihre Flächen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Damit sei nach der derzeitigen Rechtslage eine unbefristete Weiternutzung von Tempelhof auch als eingeschränkter Sonderflughafen ausgeschlossen. Solange diese Regelungen des Landesentwicklungsplanes nicht entsprechend geändert worden seien – was die beiden Landesregierungen bislang abgelehnt hätten – und solange der Umfang und die Gründe einer etwaigen Änderung des landesplanerischen Konzepts nicht bekannt seien, sei völlig ungewiss, welche möglichen rechtlichen Auswirkungen eine Offenhaltung von Tempelhof auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld haben könnte. Ein Gericht sei derzeit nicht in der Lage, das Feststellungsbegehren der Klägerin verlässlich zu beurteilen.