Nennung ist kein Problem, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Der betroffene Architekt sucht leider keine einvernehmliche Lösung, ansonsten hätte ich ihn sofort nach Bekanntwerden genannt. Insofern stellt sich mir nun halt - für den Fall einer weiteren Auseinandersetzung - die Frage, inwiefern ich tatsächlich gegen seine Rechte verstoßen haben könnte. Vielen Dank für die Antwort und die Mühe, Schmittchen!