Die Stadt und das Unternehmen streiten um das Kaufhof-Areal und das dazugehörige Parkhaus (Eberhard- und Steinstraße). Im Kern geht es um die Frage, ob die Übertragung zwischen zwei Teilfirmen des Mutterkonzerns ein Verkauf darstellt. Dann hätte die Stadt ein Vorkaufsrecht und hat das auch geltend gemacht. Das Angebot des Unternehmens, das Areal gemeinsam zu entwickeln (Handel, Büros, Wohnen) hat die Stadt wohl nicht angenommen.
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