Anrechenbare Kosten
Hallo,
wie kann ich einem Bauherren folgendes erklären:
Es steht ein Auftrag an, bei dem ich die LP 1-4 komplett beauftragt bekomme und die LP 5 und 8 nur für Teilgewerke. Die anrechenbaren Gesamtkosten
(nach Kostenberechnung, d.h. nach vorgezogenen Ausschreibungen) belaufen sich auf EUR 250.000,- und die der Teilgewerke auf EUR 95.000,-. Ich bin nun
so vorgegangen, daß ich in meinem HOAI-Programm das Leistungsbild für Gebäude gesplittet habe und für die LP 1-4 den Betrag von 250.000,- und ein 2. Leistungsbild für die LP 5 und 8 mit dem Betrag von 95.000,- erstellt habe.
Herr Harion von der AKH bestätigte mir das dies absolut korrekt sei. Nun argumentiet mein Bauherr, daß ich die Summe von 250.000,- für die LP 1-4 nicht ansetzten könne, da ich keine Planungsleistungen für die Gewerke Heizung/Sanitär, Elektro, Bodenbeläge, Putz, Maler und Tapezierer erbringen würde, weil diese auch nicht in den Planunterlagen des Bauantrages dargestellt sind.
Vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich dies meinem Bauherrn erklären kann.
Den Verweis auf die Kostengruppen bzw. auf den alten §10 oder den neuen
§4 der HOAI reicht nicht aus, da dies dort nicht explizid beschrieben ist.
Vielen Dank
Mfg.
Rosi-01