Beiträge von mscberlin

    Dekoratives Anführungszeichen

    Leider kann man auf der "Nahaufnahme" erkennen, daß das Haus mit roten Klinkern verkleidet werden soll.

    Lieber msc-Berlin,warum nicht auf die Allianz von Klaus Neumann Bezug nehmen um einen Ensemblecharakter zu erzeugen?
    Oder nehmt doch gelben oder weisslichen Klinker, da gibt es wirklich wunderschönen aus Dänemark, um wenigstens den Farbton zu treffen.
    Riemchenvariante a la Karl-Marx-Allee wäre auch vorstellbar.

    Es sollen keine roten Steine verwendet werden...

    Dekoratives Anführungszeichen

    Mir gefällt es auch recht gut und das Areal wird definitiv aufgewertet.

    Aber mal eine Frage zu dem rechten (m.Mn. nach scheußlichen) 'Hochhaus': Wie stehen denn die Chancen, dass dies in naher Zukunft abgerissen wird? Leider kann ich dem Gebäude jetzt keinen Namen zuordnen und dementsprechend auch hier im Thread nicht dazu suchen.

    Gruß,
    Floydian

    Die Leipziger Str. 48/49 ist ein Hochhaus mit über 100 verschiedenen Eigentümern und daher nicht abrißfähig.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Es kommt darauf an, ob die Bilder bereits irgendwo im Web liegen (dann genügt es, deren URL in das Fenster einzufügen, welches sich nach dem Anklicken des "Grafik einfügen"-Buttons öffnet, oder ob sie erst noch hochgeladen werden müssen. In diesem Fall benötigt man einen sog. Hoster. Gängig wären z. B. imageshack.com oder abload.de (erlaubt das Hochladen mehrer Bilder auf einmal). Die in den Thread zu kopierende Zeile generieren diese Anbieter nach dem Upload automatisch. Ausserdem kann man bei ihnen meist zwischen einer verlinkten Thumbnail-Darstellung und einem Direktlink wählen.

    Mal sehen, obs geklappt hat:

    Heute:

    Zukunft:

    größer:

    noch größer:

    Das sind erst die ersten Entwürfe... Es folgen noch weitere...

    Am Mittwoch, 11. Juni 2008, 10.00 Uhr werden die EBBINGHAUS-Buchstaben sorgsam mit dem Kran vom Dach genommen. Wer Lust hat kann gern vorbeikommen... :D

    Wir haben unter http://www.leipziger50.de eine Homepage eingerichtet, auf der wir stufenweise in den nächsten Wochen über das Vorhaben, über die Fassden (sind noch in Abstimmung mit den behörden), aktuelle Perspektiven etc. berichten werden.

    Der Hotelbetreiber ist übrigens Motel One und es werden 304 Zimmer.

    Gerne gebe ich Informationen bekannt. Schließlich gehört das auch dazu...

    Wegen der veränderten, rechtlichen Beurteilung von Hochbauprojekten in Berlin gibt es hier bereits erste Auswirkungen:

    http://www.berlin.de/ba-mitte/bvv-online/to010.asp

    unter:

    Ö 9.2 Konsequenzen aus den OVG-Urteilen zu den Bebauunsplänen I-202a, I-202b, I-202c

    Wegen unseres Baurechtes am Spittelmarkt will ich noch nichts vorwegnehmen, aber es wird bald positive Neuigkeiten zu unserem Hotelneubau geben und ich werde Euch als allererste informieren.
    Der Abriß ist ja schon im vollen Gange.

    Vielleicht habe ich bald schon die ersten Fassadenentwürfe für Euch zum "Meckern" :)

    Stellt Euch nur mal kurz folgende Schlagzeile in der Zeitung vor:

    "ORCO zieht sich wegen US-Finanzkrise aus Berliner Großprojekten wie am Leipziger Platz und dem Haus Cumberland zurück."

    Das wär doch mal was! Ich sage voraus, daß es so oder so ähnlich in der Berliner Morgenpost in der 15. KW auf der 1. Seite zu lesen ist. Und ich trete dann damit bei "The next Uri Geller" an, ok!

    Tja das "Spree-Dreieck" sollte jetzt wohl in "Spreer-Dreieck" umbenannt werden! :daumen:

    Ich denke, daß das Urteil zukünftig - vielleicht auch in anderen Großstädten, die Hochhäuser haben oder vielmehr planen - eine Grundsatzauswirkung haben wird und - trotz der außergerichtlichen Einigung - jederzeit im Streitfall zitiert werden wird.
    Für SenStadt als auch die Bezirksämter hat mit dem Urteil in jedem Fall eine neue Zeitrechnung begonnen. Das bemerke ich bereits bei zwei Hochhäusern (die in Berlin nicht angewendete Hochhausverordnung betrifft Gebäude höher als 8 Geschosse), die wir zur Zeit planen und errichten wollen.

    Mit besonderem Blick auf bisherige Genehmigungspraktiken und aber auch Berliner Sonderstatus-Manieren haben die Richter in der Urteilsbegründung folgendes attestiert:

    "Die Anforderungen an die Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die durch das Maß der
    baulichen Nutzung berührt werden können, beziehen sich insbesondere auf die
    Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten,
    auf die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten
    sowie auf die Zugänglichkeit der Grundstücke. Dabei sind gemäß § 136 Abs. 4
    Satz 2 Nr. 1 BauGB soziale, hygienische, wirtschaftliche und kulturelle Erfordernisse
    zu berücksichtigen. Eine Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO
    festgelegten Obergrenzen (Anm. von mir: in diesem Fall 3,4 statt 3,0 GFZ) führt
    zwar nicht schematisch und zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung
    der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
    auch bei hoher Verdichtung kann eine Kombination verschiedener Maßfaktoren
    sowie die Anordnung der Baukörper einschließlich Nebenanlagen und Folgeeinrichtungen
    gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten.

    Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor. Vielmehr bestehen konkrete
    Anhaltspunkte dafür, dass durch die Planung des Antragsgegners (Anm. von mir: Land Berlin)
    unter gesundheitlichen Aspekten die Grenze zum städtebaulichen Missstand erreicht
    oder gar überschritten sein könnte.

    Das durch den Bebauungsplan zugelassene Vorhaben der Beigeladenen (Anm. von mir:
    gemeint ist Herr Müller-Spreer)
    überschreitet nämlich nicht nur die Obergrenze für
    das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO, sondern unterschreitet – wie
    bereits dargegelegt - zugleich den nach § 6 Abs. 5 i.Vm. Abs. 4 BauO Bln bauordnungsrechtlich
    erforderlichen Mindestabstand (Anm von mir: Mindestmaß ist 0,4 h, also z. B. bei 40 m =
    16 m Mindestabstand)
    , da die nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauO Bln durch das
    Vorhaben der Beigeladenen ausgelöste Abstandsfläche die nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BauO Bln
    maßgebliche Mittellinie der Friedrichstraße um ca. 4,1 bis 4,8 m überschreitet.

    Der Umstand, dass die Abstandsfläche nicht auf das Grundstück der Antragstellerin
    (Anm. von mir: das ist die Grundstücksgesellschaft mit dem Hotel Sol Melia),
    sondern nur auf öffentliches Straßenland fällt, ist ohne Bedeutung, denn erst die
    Einhaltung der beide Grundstücksnachbarn treffenden Verpflichtungen gewährleistet
    die ausreichende Versorgung der angrenzenden Gebäude mit Luft und Licht."


    Wen das Urteil in voller Länge interessiert. Hier kann man es lesen: http://www.berlin.de/imperia/md/con…ngen/2a3_07.pdf

    Übrigens müßte man die gesamten, die südliche Friedrichstraße betreffenden Be-Pläne kippen (was verwaltungsrechtlich natürlich nicht mehr geht), wenn man es so nimmt wie es die Richterin in der mündlichen Verhandlung genannt hat:

    "Nur weil man - gemeint war hier die Senatsverwaltung - auf 20 Seiten in der Be-Planbegründung versucht zu argumentieren, daß es ausreichend hell sein könnte; Dunkel bleibt dunkel."

    Übrigens kassiert das Geld nicht der Mieter Sol Melia, sondern die Grundstücksgesellschaft GVG (genaugenommen heißt sie: Grundstücksgesellschaft Am Weidendamm Berlin-Mitte mbH - Infos hierzu unter: http://www.berlinonline.de/berliner-unter…ubmit=anzeigen). Sie ist gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich dem holländischen Immobilienunternehmen MAB zuzuordnen und ich meine mich erinnern zu können, daß hier Arabisches Geld eine wesentliche Rolle bei Realisierung gespielt hatte.

    Das mit der "umgekehrten" Verschattung klingt interessant, aber bei unserem Hotelgebäude spielen Lichtverhältnisse eine andere Bedeutung als bei Wohnraum. Da es sich um Wohnungen in den Hochhäusern handelt, galt nachzuweisen, daß jede "betroffene" Wohnung in der Nachbarschaft zu einer direkten Sonneneinstrahlung von mindestens 1 Stunde (DIN 5043) kommt.

    Bei einem Hotel mit dem Schwerpunkt der Nachtnutzung muß eine direkte Sonneneinstrahlung (auch wenn das bei uns in den meisten Hotelzimmer sogar bis zu 3 Stunden der Fall ist) nicht vorliegen. Es langt eine insgesamt auskömmliche Gesamtbelichtung (durch Streulicht, Reflexion, freie Aussicht etc.), die in einer Stadt i. d. R. vorliegt.

    Das Thema Verschattung wird aber - man denke an die überdimensionierten Hochhauspläne am Alexanderplatz - auch in einer "Metropole" wie Berlin zukünftig eine noch größere Rolle spielen als bisher. Dahinter stecken grundsätzliche Überlegungen ordentliche Wohn- und Arbeitsverhältnisse - also auch in Bürogebäuden - zu schaffen.

    Unser Haus wird im übrigen 30 Meter hoch und hat 9 Hauptgeschosse.

    Über das Empfangsgebäude des Bahnhof Gesundbrunnen verhandeln wir mit der Bahn nun seit 3 Jahren - bislang leider vergeblich.

    Hintergrund für die noch nicht erfolgte (aber um so länger von der Bahn geplante) Bebauung ist die Tatsache, daß der Hauptbahnhof Lehrter Bahnhof alle finanziellen Mittel der DB verschlungen hat und so kein Geld mehr für den Bahnhof Gesundbrunnen übrig geblieben ist.

    Immerhin ist der Bhf. Gesundbrunnen einer von 5 Berliner Fernbahnhöfen mit ICE/IC-Zugverkehr und damit wichtiger Bestandteil des Pilz-Konzeptes der DB.

    Ursprünglich wollte die Deutsche Bahn das Empfangsgebäude aufgrund eines vor fast 10 jahren erfolgten Architektenwettbewerb - Gewinner war Prof. Oesterreich - mit sehr viel (auch eigen genutzten) Büroflächen errichten. Davon ist man schon seit langem abgerückt.

    Zudem verzögerte ein entscheidender Vorstandswechsel (Siebert weg - Zeug da) in den letzten Monaten die Verhandlungen über den Erwerb bzw. Erbpacht der Betonplatte. Die Bebauung einer solchen Platte ist übrigens sehr komplex. Man befindet sich im Grunde auf einer sich ständig bewegenden "Eisscholle", was für die Statiker und Techniker einer große Herausforderung darstellt. Zusätzlich anspruchsvoll ist, daß der Bahnbetrieb durch den Bau nicht gestört oder gar eingestellt werden darf.

    Die Daten auf unserer Homepage sind - wie Sie sicherlich vermuten können - nicht mehr aktuell. Ich werde die Homepage bald aktualisieren lassen.

    Das Hotel am Spittelmarkt steht aber kurz vor Bauantrag. Zur Frage nach der Architektur kann ich mitteilen, daß wir über 5 verschiedene Fassadenentwürfe erstellt haben und sowohl mit dem Bezirksamt als auch der Architekturwerkstadt von SenStadt darüber in einem "interessanten" Dialog stehen.

    Zu allen anderen Projekten gebe ich - soweit zwischendurch möglich - gerne auch Auskunft.

    Wen darüberhinaus Pläne, Modelle, 3D-Visualisierungen etc interessieren kann jederzeit einen Termin in meinem Büro vereinbaren. Vielleicht gibt ja 2-3 Leute die gemeinsam kommen wollen...

    Interessant ist übrigens, daß wir wegen des vom OVG für nichtig erklärten Bebauungsplanes beim Spree-Dreieck (wurde bestimmt auch schon in diesem Forum diskutiert - schließlich bedeutet es für das Land Berlin einen fast € 13 Millionen hohen Schadensersatz zu zahlen) für unser Hotel eine Verschattungsanalyse erstellen mußten.

    Ich vermute, daß zukünftig bei allen Hochhäusern, die in Berlin errichtet werden, vor Baugenehmigung eine solche Studie erstellt werden muß, um Nachweis zu führen, daß man schutzbedürftige Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Ich habe die 3D-Visualiserungen auf unserer Homepage unter http://www.wip-berlin.de/download/ für Interessierte zur Verfügung gestellt.

    Hallo,

    bin durch Zufall auf Ihren Thread aufmerksam geworden. Wir haben das Grundstück an der Leipziger Str. 50 erworben und planen die Errichtung des Hotelprojektes.

    Wie ich sehen kann, haben Sie ja bereits unsere Homepage gefunden, weiteres unter http://www.wip-berlin.de.

    Gerne stehe ich für alle Fragen zur Verfügung. Auch zu den anderen bereits realisierten Projekten am Spittelmarkt kann ich einiges berichten, weil wir eines davon selbst initiiert haben.

    P. S. Die Botschaften sind Sambia, Simbabwe Aserbaidschan und noch etwas südlicher Mauretanien.