Ok, nächste Runde ![]()
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Und genau so isses ja auch, da Anleihen als Papier zum Börsenwert (Angebot und Nachfrage) gehandelt werden und nicht zum Nominalwert! (Bei Börsenwerten schonmal den Begriff "ex Dividende" gehört?)
Klar. Ist aber eben neben EK vs. FK einer der Unterschiede dieser Anlageform. Bei Aktien besteht der (komplette) Dividendenanspruch durch Halten zum Stichtag, bei (Stückzins-)Anleihen Zinsanspruch durch Haltedauer.
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Die Variante, die Du darlegst gibt es nur so ähnlich, nämlich dass die Käufer einen Inhaberwechsels des Papiers melden und der Initiator dann anteilig ausschüttet, ist meiner Erfahrung nach aber extrem selten (gibt es eher bei Beteiligungen als bei Anleihen) und dass bei einem Anleihefonds der Käufer den Zins anteilig an den Vorinhaber überweisen muss, habe ich wirklich noch nie gehört! (überleg mal welch Aufwand dazu nötig wäre ...
Nach meinem Kenntnisstand war/ist die Stückzinsvariante die regelmäßige bei Anleihen, auch Projekt-, Objekt- und Unternehmensanleihen.
Natürlich überweist Käufer nicht selbst bzw. manuell an den Verkäufer. Sowas funktioniert automatisch über Börse/Clearing. Die zugehörigen Merkmale müssen dazu nur beim Wertpapier hinterlegt werden. Eine AG überweist die Dividende doch auch nicht manuell an eine Liste aktueller Anteilseigner. Oder beim WP-Kauf wird die Provision vom Broker ebenfalls automatisch aufgerechnet und belastet, ohne dass Käufer eine manuelle Überweisung vornehmen müßte.
Wäre sonst zudem ein Datenschutzproblem.
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Geld von 20% stammt vermutlich noch aus der Zeit, als der ominöse Investor das berappen wollte plus Sternen-Rendite am Ende.
Als der zuletzt noch als relativ konkret genannte Investor aktuell war, stand der Kurs grob zw. 25% und 30%. Sobald dieser mit der Begründung Baumängel abgesprungen ist, ging es nochmals steil runter unter 20%. Nachdem erhebliche Baumängel bestritten wurden wieder über 20%. Seither ohne weitere Meldungen seitwärts bis runter auf nun etwa 18,50%.
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denn ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass bei der aktuellen Lage noch irgendeiner 20% zahlt
Nun, meiner Frage bzgl. Zinszahlung trotz Insolvenz liegt folgende Überlegung zugrunde:
Nehmen wir an, ich sähe einen Wert von 20%. Den könnte ich für 18% kaufen. Ergibt Rendite von etwas über 10%. Wir vernachlässigen Barwertminderung wg. bspw. Hängepartie samt längerer zinsloser Anlage.
Daher ist für mich die Frage nach der Zinszahlung gemäß m.E. bei dieser WP-Gattung üblichen Stückzinsmodells durchaus relevant. Kommen 6,5% drauf, die ja von 100% gerechnet werden, erhöht sich der Kaufpreis kurz vor Zinstermin auf etwa 24,5 %, womit aus 1/5 etwa 1/4 wird - schon signifikant.
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Im Fall des Türmles macht es aber eben keinen Unterschied, da die erwartete Zinszahlung Null und deswegen das Papier ja auch nur noch 20% seines Nominalwertes "notiert",
Aus o.g. kann es aus meiner Sicht je nach zutreffendem Fall doch relevant sein:
FALL 1: Beim Anleihekauf via Börse werden dem Verkäufer die anteiligen Stückzinsen vom Käufer bezahlt, s.o. und meine Vermutung.
Fall 1a: GEWA zahlt die Zinsen nicht mehr aus, weil sie wg. Insolvenz nicht mehr kann, muss oder darf
=> Dann habe ich den Zins ohne Gegenwert bezahlt, der Verkäufer hätte einen "Dummen" gefunden, dem er seine Anleihe noch rechtzeitig angedreht hat. Hielte er sie noch hätte er jetzt nur noch den Anleihekurswert - wie nun ich.
Fall 1b: GEWA zahlt zum 28.3.2018 dem Käufer die fälligen Jahreszinsen, weil bspw. Rückstellungen oder Treuhandkonto für Zinszahlung dieser erstrangigen Anleihe gebildet
=> Dann wäre die Zinszahlung an den Verkäufer c.p. nicht nachteilig für mich.
Du hast natürlich recht, dass es insgesamt mangels Masse Richtung Nullsumme geht. Was GEWA an Zinsen zahlt, bleibt weniger an Masse für die spätere Quote. Nur flössen die Zinsen sofort und 100% zu. Was man hat, das hat man. Würden die Zinsen nicht ausbezahlt, ggf. unter Zustimmung der Gläubiger um damit den weiteren Veräußerungsprozess zu unterstützen, fllössen sie am Ende nur zu einem kleine(re)n Prozentsatz zu, wenn überhaupt bzw. wenn bis dahin nicht aufgebraucht.
FALL 2: Beim Anleihekauf via Börse werden dem Verkäufer die anteiligen Stückzinsen vom Käufer nicht bezahlt, sei es weil doch kein Stückzinsmechanismus oder weil wg. Insolvenz bspw. vom Insolvenzverwalter ausgesetzt:
=> Dann stellt sich mein Problem nicht, weil ich nur den geplanten bzw. für angemessen erachteten Preis bezahle.