Enzo Molinari,
[...] Warum sich der Investor aber als "Immobilienspekulant" beschimpfen lassen muss, leuchtet mir nicht ein - er ist halt Geschäftsmann. Er kauft das Haus, weil er glaubt, dass es sich gut vermarkten lässt - und?
Gewöhnliche Geschäftsleute geben für Immoblien, deren Verkehrswert mit 1,8 Millionen Euro angesetzt wird, nicht über 3 Millionen aus. Der extrem niedrige Wert und seine Ursache, nämlich der weitreichende Denkmalschutz, werden auch den Käufern aufgefallen sein. Wenn sie dennoch so hoch einsteigen, dann spekulieren sie auf etwas, im vorliegenden Fall u. U. auf die Stadtverwaltung. Insofern ist die Bezeichnung "Immobilienspekulant" sachlich zutreffend und keine Beleidigung.
ZET-101: Oh, da habe ich Dich tatsächlich falsch verstanden. Was die Wirkung ins Faktische betrifft habe ich aber meinen oben genannten Einwand.
Wenn nun Deine Einschätzung, daß der Denkmalschutz zu weit ausgelegt wird, stimmt
- und das möchte ich nicht einfach gänzlich ausschließen -, frage ich mich, warum die Forderung der Vewaltung, die Sitzreihen im Metropol wieder einzubauen, richterlich bestätigt wurde. So klar scheint es also nicht zu sein mit dem Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund wird es noch unverständlicher, daß die Eigentümer so viel in ein Projekt mit ungewissem Ausgang investiert haben. Zumindest, wenn es sich um "gewöhnliche Geschäftsleute" handelt, die ihre Kalkulation nicht auf Hinterzimmerabkommen gründen.
Mit dem Begriff der Rechtsbeugung musst Du sehr vorsichtig sein - es ist ein Verbrechen, § 339 StGB. Daher auch mein Aufruf zur sachlichen Kühle.
Ich bin mir der Tragweite dieses Begriffes bewußt.
Der Kurs der Denkmalschutzbehörde - die innerhalb der Verwaltung auf dem maßgeblichen Gebiet doch die größte Fachkompetenz besitzen sollte -, wurde auf Drängen der Verwaltungsspitze auf ein bestimmtes Ergebnis eingefahren.
Ich habe keiner konkreten Person Rechtsbeugung vorgeworfen. Zu prüfen, ob eine solche vorliegt, kann bei diesem Vorgehen und dieser Vorgeschichte jedoch nötig sein, gerade weil es ein Verbrechen ist.
Nicht umsonst kommentierst Du den ganzen Ablauf weiter oben ebenfalls kritisch:
Ich sage: Stümperei mit einem satten Geschmäckle.
Nach meiner Einschätzung ist der Einzelhandel nicht zu untersagen - es gibt ja aktuell schon dieses lächerliche Geschäft im Gebäude.
Beachte: Das "Geschäft" befindet sich im Foyer, erstreckt sich nicht auf den Saal und kommt im ohne Umbauten aus. Dies ist der entscheidende Unterschied zur geplanten Nutzung als umgebautes Kaufhaus.
Wie Du selbst schreibst: Der Denkmalschutz schreibt keine Nutzungen vor, sondern er regelt den Umgang mit der Substanz. Von einer "umbaufreien" Einzelhandelsnutzung auf die Rechtmäßigkeit einer "umbauintensiven" Geschäftsnutzung zu schließen, widerspricht Deiner eigenen Argumentation.
Wer das Kino unbedingt retten wollte, hätte halt zuschlagen müssen, als es zum Verkauf stand. Man beachte den irrealis.
Dieser Folgerung ist nur zuzustimmen, wenn das Höchstgebot nicht aufgrund unzulässiger Absprachen zustande gekommen ist.
Weg vom Recht hin zur Architektur: Das mit den Rolltreppen macht mir auch Sorge...
Doch wer mietet ein Kaufhaus ohne Rolltreppen? Daher mein Einwand auf diese Deine Frage:
>2. Nachtrag: Die interessante Frage ist daher für mich: "Gehen Rolltreppen?"
>und nicht "geht Einzelhandel?"
Vielleicht ist das bei Licht besehen für den Investor ein und dieselbe Frage.
rec,
Thalia möchte Bouvier in der Fürstenstraße wohl weiterhin betreiben. So stand es zumindest in der Rundschau. Ob dies eine langfristige Perspektive ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.