Der Bauherr schuldet nur das, was der Gestaltungsbeirat, Gestaltungssatzung, Bebauungsplan etc. fordert.
Juristisch gesehen mag das stimmen. Wenn wir hier von Betrug gesprochen haben, dann nicht von Betrug im strafrechtlichen Sinne, sondern im wortwörtlichen bzw. prinzipiellen Sinne. Kein strafrechtlicher Betrug, sondern ein prinzipieller Betrug am gemeinsamen Gut „Stadt“.
Betrug ist Betrug, auch wenn er juristisch gesehen legal ist - das gibt´s in vielen Bereichen. Betrug am Vertrauen der Öffentlichkeit und politisch/städtebaulich ein Missbrauch des Wettbewerbs- und Planungsverfahrens sowie gesellschaftlich eine Täuschung über die tatsächliche Qualitätsabsicht. Das abstrakte Gut "Stadt" gehört uns als Gesellschaft und deswegen dürfen wir als Gesellschaft über Vertreter entscheiden, wie Gebäude aussehen, auch wenn uns die Stadt auf einer viel indirekteren Ebene gehört als ein Auto dem Nachbarn gehört. Wenn jemand mit einem bestimmten Gesamteindruck (Materialität, Atmosphäre, Qualität) öffentliche Zustimmung und einen Zuschlag gewinnt und ihn danach bewusst ändert, dann täuscht er nicht nur einen Vertragspartner, sondern das Vertrauen derjenigen, denen die Stadt im Prinzip gehört.
Der fundamentale Unterschied liegt darin, dass ein Einfamilienhaus ein isoliertes Konsumgut ist, während die Stadt (auch die HafenCity) ein kollektives Ökosystem und Gemeinschaftsgut darstellt.
Uns und mir ging es hier darum, was jemand uns als Gesellschaft und unseren Vertretern bei Wettbewerben auf einer Visualisierung und einem Bauschild verspricht vs. was derjenige dann in echt liefert. Und dazu gehört auch jede Fliese, Farbe etc., denn all das gehört zum Gesamterscheinungsbild, das die Atmosphäre vor Ort (in der Straße/auf dem Platz), die Qualität des Baus und der Umgebung und somit unser aller Eigentum und Lebensraum namens Stadt prägt und unser Leben beeinflusst. Und wenn sie durch eine Farbe oder eine Fliese eine bestimmte Atmosphäre und Optik erzeugt, die dann den Wettbewerb gewinnt, dann darf diese danach nicht plötzlich anders sein, auch wenn es juristisch möglich wäre. Nur weil etwas juristisch gesehen möglich ist, heißt das nicht, dass es auf allen anderen Ebenen im Kontext ebenfalls möglich ist. Das ist sonst viel zu eindimensional betrachtet.
Wenn die Gesellschaft über Wettbewerbe und Planungsprozesse Qualität steuert, dann muss das, was als Qualität präsentiert wurde, auch weitgehend gehalten werden. Sonst verliert das ganze Steuerungssystem an Glaubwürdigkeit.
Zu deinem Argument mit den Volksabstimmungen bei jedem Einfamilienhaus: Dein Vergleich lässt komplett außer Acht, dass es sich bei dem Gebäude in der HafenCity um ein Gebäude in einem gesellschaftlich besonders relevanten Gebiet handelt, das viel mehr als das bloße juristische Eigentümer-Verhältnis mit sich bringt. In Einfamilienhaus-Baugebieten abseits der Innenstadt und HafenCity sind die Vorgaben zu Material und Farbe relativ großzügig oder gestalterisch wenig anspruchsvoll. Dort gilt, dass du als Eigentümer viel machen kannst und das öffentliche Interesse der Gesellschaft relativ wenig Gewicht hat. Die HafenCity und Innenstadt sind aber in viel größerem öffentlichen Interesse der Gesellschaft und Stadt und dort wird öffentlich von unseren Steuergeldern viel mehr Geld für Erschließung und städtebauliche Qualität bzw. ein neues Stück Stadt in die Hand genommen, als in jeder Einfamilienhaussiedlung. Insofern will die öffentliche Hand natürlich auch erreichen, dass die HafenCity gut wird. Ein chaotisches, minderwertiges oder rein profitorientiertes Ergebnis würde den langfristigen Wert für die gesamte Stadt (und damit für alle Bürger) mindern. Deshalb hält die Stadt über den Masterplan, detaillierte Bebauungspläne und Wettbewerbe die Zügel fest in der Hand – um Qualität, Mischung und das Gesamtbild zu sichern. Sobald es um zentrale, teure, symbolisch wichtige Flächen geht, steigt das öffentliche Interesse massiv. Man will nicht, dass private Einzelinteressen das Gesamtbild und den langfristigen Nutzen für die Allgemeinheit zerstören. Ein Einfamilienhaus sehen meist nur die Eigentümer. Bei der HafenCity geht´s aber um das Image Hamburgs und die Zukunft eines Gemeinschaftsprojekts.
Es gibt einen Unterschied zwischen sachenrechtlichem Eigentum (das physische Gebäude/Grundstück gehört jemandem) und der Tatsache, dass die Stadt bzw. das Stadtbild „allen gehört“ (ideell/gesellschaftlich). Bei Gebieten wie der HafenCity ist genau das Gegenteil erfüllt wie bei Einfamilienhaus-Baugebieten. „Die Stadt gehört uns allen“ meint nicht im Sinne des Grundbuchs oder des Privateigentums, sondern im Sinne des Rechts auf Teilhabe am kollektiven Gut und ist fundamentales Menschenrecht und demokratisches Grundprinzip. Eine Stadt ist kein privates Auto oder Unternehmen, sondern ein Gemeingut.
Zum Fiat-Ferrari-Vergleich: doch, in Gebieten wie der HafenCity ist es so (auch juristisch), dass auch der Passant, Nachbar etc. entscheiden dürfen - nicht nur der Käufer/Verkäufer. Ein privates Auto steht nicht dauerhaft fest im öffentlichen Raum und prägt nicht für Jahrzehnte das Stadtbild. Ein Gebäude (besonders in Innenstadt-Lage) schon. Deshalb ist die ästhetische Regulierung bei Immobilien grundsätzlich stärker als bei beweglichen Sachen. Der Passant oder Nachbar hat kein Mitspracherecht beim Autokauf – aber er hat (über das Baurecht) ein berechtigtes Interesse daran, dass das Gebäude nebenan nicht das Ortsbild verunstaltet.