Morgen steht einer der für die Münchner Stadtentwicklung und Wohnungsmarktsituation bedeutendsten Stadtratsbeschlüsse der jüngeren Vergangenheit an. Die Grünen haben sich wohl trotz anderslautender Bekundungen dazu entschlossen, zusammen mit FW/München Liste und CSU das Bürgerbegehren "Grünflächen erhalten" anzunehmen. Auch wenn es rechtlich keine nennenswerte Bindung hat (siehe Zitat aus Beschlussvorlage des Stadtrats, welche einen Bürgerentscheid empfiehlt), kommt es einer Absichtserklärung zur weitgehenden Einstellung größerer Planungsprojekte gleich.
Das Bürger-
begehren wird in der gebotenen bürgerfreundlichen Auslegung nicht als unzulässig qualifi-
ziert, ist dadurch jedoch zwingend so auszulegen, dass der vom Gesetzgeber und der
Rechtsprechung geforderte Abwägungsspielraum in Bauleitplanverfahren für den Stadtrat
verbleibt. Die Forderung des Bürgerbegehrens würde als grundsätzliche Zielvorgabe/
Grundsatzentscheidung Eingang in die Planung finden und wäre als solche in die Abwä-
gung einzustellen, vergleichbar den Beschlüssen zum Klimaschutz und zur Klimaanpas-
sung. Das bedeutet, dass es möglich bliebe, dass der Stadtrat im Einzelfall einen anderen
Belang vorrangig gewichten und eine Allgemeine Grünfläche umplanen könnte. Denn ein
Bürgerbegehren darf nach der Rechtsprechung keine verbindliche Vorgabe für die Bau-
leitplanung geben (etwa, dass gar keine Allgemeinen Grünflächen umgeplant werden dürfen).
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Kurz und Bündig die Position der Stadtverwaltung:
Wie ausgeführt, teilt die Landeshauptstadt München das übergeordnete Ziel einer hoch-
wertigen Freiraumkulisse. Jedoch ist die Frage des Bürgerbegehrens nicht zielführend. Sie
ist einerseits zu eng gefasst, da sie den erforderlichen und gesetzlich gebotenen planeri-
schen Spielraum vermissen lässt und somit eine Umsetzbarkeit suggeriert, die aufgrund
des gesetzlich garantierten Abwägungsspielraums ohnehin so nicht gegeben ist.
[...]
Andererseits geht die Frage des Bürgerbegehrens nicht weit genug, weil sie nur auf den
Erhalt des Status Quo der Allgemeinen Grünflächen und öffentlichen Grünanlagen abzielt.
Ziel der Landeshauptstadt München ist es aber, die Gesamtsumme an Allgemeinen Grün-
flächen und öffentlichen Grünanlagen zu erhöhen und sie zudem qualitativ aufzuwerten.
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Unten stehend eine Auflistung an laufenden Bebauungsplanprojekten, die von dem Bürgerbegehren in erheblichen Maße betroffen sind (bzw. wären, denn es besteht wie gesagt keinerlei rechtlicher Zwang zu irgendeiner Entscheidung)
1) Freisinger Landstraße (ca. 640 WE; das Verfahren stockt)
2) 2. Abschnitt Freiham (ca. 6000WE)
3) Heltauer Straße (ca. 1500 WE)
4) 5. BA Riem (ca. 2500 WE)
5) Dreilingsweg (ca. 950 WE)
Zusätzlich blockiert das Begehren faktisch anvisierte Entwicklungsmaßnahmen, darunter insbesondere die SEM Norost und die SEM Nord.
Bei enger Auslegung müssten alle obigen Verfahren eingestellt bzw. grundlegend überplant und zusammengestutzt werden.
Es ist eine Schande für München.