Die Hauseingänge liegen ja alle zur Hofseite...
Ich glaube nicht, dass man hier von einer Hofseite sprechen sollte. Die Lange Straße verläuft auf beiden Seiten des Gebäuderiegels.
Und eine Verlegung der Hauseingänge nach Süden würde nur mit dem Verlust von Wohnraum möglich sein.
Insgesamt finde aber auch ich die schluchtartige Situation entlang der südlichen Langen Straße nicht befriedigend. Und ich hatte schon an anderer Stelle den Verdacht geäußert, dass hier etwas mit den gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht so ganz passen kann. Es sei denn, diese Gegend wäre als Kernbereich ausgewiesen, wo 0,2*H statt 0,4*H als Tiefe der Abstandsfläche genügen würde. Doch selbst dann käme ich bei 30 m Gebäudehöhe auf jeweils 6 m Abstandstiefe, wohlgemerkt für beide Gebäude. Und damit müssten die Häuser 12 m voneinander entfernt stehen. Sind das 12 m??
