main1a , Vielen Dank für den Hinweis zu der Verwendung von Presseartikeln.
Habe mittlerweile auch einen Artikel über den damaligen Realisierungswettbewerb zum Neubau der Rheinstraßenbrücke in Darmstadt gefunden.
Diesem ist zu entnehmen dass für die Realisierung der Brücke insgesamt 12 Bürogemeinschaften an dem Wettbewerb teilgenommen haben.
Dabei waren beide Varianten, Ausführung mit mittigen Stützpfeilern wie die vorhandene Brücke, oder mittels Tragkonstruktion und Aufhängung der Brücke erlaubt. Abgegeben wurden hierbei jeweils die Hälfte der Entwürfe zu der einen oder anderen Ausführungsart.
Dies bedeutet für mich, dass 6 Entwürfe zu einer Brückenlösung ohne mittige Stützpfeiler abgegeben wurden und immer noch vorliegen sollten.
Weshalb dann eine zusätzliche Machbarkeitsstudie, die zum einen zusätzliche Kosten, aber viel wichtiger noch wertvolle Zeit kostet, wenn doch Entwürfe hierzu schon vorliegen ?
Davon ausgehend dass sich die alte Rheinstraßenbrücke gemäß Mitteilung der Stadt Darmstadt vom 21. April 2021, zu diesem Zeitpunkt schon im Zustand 3,9 befunden hat und ab dem Zustand 4 komplett gesperrt werden muss, gilt es doch wohl im Moment jede weitere Zeitverzögerung zu vermeiden, oder ?
Ob sich eine Verkürzung der Bauzeit durch eine andere Ausführungsart ergibt sei mal dahin gestellt.
Gemäß Internetseite der Firma Schüßler-Plan beträgt deren Leistungsumfang der Beauftragung seitens der Stadt Darmstadt, die Objekt- und Tragwerksplanung der Brücke, sowie weitere Leistungen wie z.B. Verkehrsplanung etc.
Basierend auf den bereits genannten Kosten für teilweise verlorene Planungsleistungen in Millionenhöhe, könnte man mal davon ausgehen dass die Objekt- und Tragwerksplanung schon zu einem großen Teil erfolgt ist. Müsste es ja eigentlich auch, wenn mit dem Neubau der Brücke wie geplant in 2024 begonnen werden sollte und eine Vergabe der Bauausführung dabei wohl schon längst hätte erfolgen müssen.
Ich kann den Umfang der Objekt- und Tragwerksplanung nicht einschätzen, gehe aber mal davon aus dass diese für eine neue Ausführungsvariante einen entsprechenden Planungszeitraum in Anspruch nimmt. Von den zusätzlichen Kosten mal ganz abgesehen.
Damit wäre ein Bauzeitverkürzung zwingend notwendig, um den Planungszeitraum für die neue Ausführungsvariante wieder auszugleichen.
Zumindest wenn man weiterhin von einer Eröffnung der neuen Rheinstraßenbrücke in 2027 ausgeht !