Der rechte Bereich im 2.+3. UG wurde wohl schon eher im Rahmen der Arbeiten aus August 2024 hergestellt. Dabei ging es ja um ein Abstützungsbauwerk welches wohl nötig war um die Standsicherheit der Baugrubenwände zu gewährleisten.
Üblicher Weise sind die Rückverankerungen für Baugruben nur temporär und maximal für 2 Jahre zugelassen. Da die Baugrube aus dem Jahr 2019 ist war hier wohl dringend Handlungsbedarf...