Beiträge von LAHWF

    Öffentlicher Bereich: Fluchttür mit Panikschloss und Tagesfalle

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

    wir stehen im Büro gerade vor einer baurechtlich/planungstechnischen Hürde.
    Und zwar haben wir im Raum NRW eine U3 Kita für die öffentliche Hand gebaut.
    Hier ist es so, dass die Hauseingangstür (1. baulicher Rettungsweg) mit einer Mehrfachverriegelung und Panikschloss ausgestattet ist. Innen verfügt diese Tür über einen Drücker, außen über eine Griffstange.
    Damit im Kindergartenbetrieb die Tür auch von außen zugänglich ist haben wir den Fachunternehmer beauftragt eine Tagesfalle zu montieren.
    Hier die Rückmeldung: Panikfunktion + Tagesfalle = nicht zulässig! Der Grund: Bleibt die Tagesfalle nach dem verschließen des Panikschlosses aktiviert, kann nicht gewährleistet werden dass sich die (Flucht-)Tür mit dem genormten Druck öffnen lässt.

    Wie ist hierzu bei euch der Wissensstand?
    Die Kombination aus Panikfunktion mit Tagesfalle begegnet einem im Alltag überall: Gastronomie, Schulen, Kitas, Bahnhöfe etc..

    Danke im Voraus
    Roman