Laut L-IZ denkt die Stadt über Erhaltungssatzungen für vier Stadtgebiete nach. In diesen durchaus größeren Gebieten gibt es aktuell ein "erhöhtes Aufwertungs- bzw. Verdrängungspotenzial". Die Untersuchung soll nach einer Stadtratsvorlage bis Anfang 2019 erfolgen. Sollten Erhaltungssatzungen beschlossen werden, würden diverse Maßnahmen für Eigentümer genehmigungspflichtig, Bestandsmieter sollen so besser vor Verdrängung geschützt werden. Auch Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen könnten ein Thema werden.
Wie gesagt, nur eine Beschlussvorlage für die Planung weiterer Untersuchungen - aber immerhin wird das Thema überhaupt mal angegangen. Die L-IZ merkt an, dass bestimmte Lagen, die mittlerweile besonders kostspielig geworden sind (Süden, Zentrum-Ost) nicht berücksichtigt werden und meint:
Was eben auch heißt, dass dort die Entmischung schon so weit fortgeschritten ist, dass eine Erhaltungssatzung nichts mehr bewirken kann.
Konkret stehen Erhaltungssatzungen für folgende Gebiete im Raum:
Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest (gemäß Anlage)
Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz (gemäß Anlage)
Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig (gemäß Anlage)
Teile von Gohlis-Süd und Eutritzsch (gemäß Anlage).
https://www.l-iz.de/politik/leipzi…tgebiete-234901
Zur Vorlage im Ratsinformationssystem:
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009817
Karte zu den Gebieten (PDF):
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/___tmp/tmp/…achtsraeume.pdf