Zum FAZ-Artikel in ^^ und ^:
Wenn ein Termin für eine Zwangsversteigerung angesetzt ist, heißt das noch lange nicht, dass es wirklich zu einer solchen kommt. Der FAZ-Artikel ist hier bestenfalls unpräzise.
Denn bei einem Zwangsversteigerungstermin besteht für den Gläubiger, hier die Postbank, und den Schuldner ein großes Risiko, dass der Termin nicht wie gewünscht verläuft. Dies gilt umso mehr, je höher der Wert einer Immobilie ist. Um diesem, im vorliegenden Fall Millionenrisiko, aus dem Weg zu gehen und ggf. auch einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, wird die Postbank schon vor dem Termin einen freihändigen Verkauf anstreben. Hierzu müssen sich Gläubiger, Schuldner und Käufer einig werden.
Sobald dies passiert, wird der Termin für die Zwangsversteigerung abgesagt. Da es sich beim Schuldner um einen professionellen Immobilien-Eigentümer handelt, können familiäre Themen auf Schuldnerseite ausgeschlossen werden. Daher halte ich es bei einer so hochpreisigen Immobilie für sehr unwahrscheinlich, dass diese mittels einer Zwangsversteigerung den Eigentümer wechselt.
Den genannten Zwangsversteigerungstermin würde ich hier eher als eine vom Gläubiger initiierte Deadline betrachten, die den Einigungsdruck auf Eigentümer und potenziellem/n Käufer/n erhöhen soll.