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Meiner Erinnerung nach hat sich eigtl. nur Lüscher kurz vor ihrem Abgang ausdrücklich gegen einen 150m Gehry bzw. ausdrücklich für die 130m Grenze ausgesprochen. Von z.B. dem linken "Interimsbausenator" Scheel sind mir keine solchen Aussagen bekannt. Hier habe ich was interessantes vom letzten November (18.11.2020) gefunden zu dem Thema. Da es sich um öffentliches (Bürger)Material handelt, kann ich das ja frei quoten:
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-Daniel Buchholz (SPD) bittet um Informationen zum aktuellen Stand der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Hochhaus auf dem Baufeld D4 am Alexanderplatz, nachdem der Aufsichtsrat der BVG dem Abschluss einer nachbarschaftlichen Vereinbarung mit dem Investor zugestimmt habe. Sei diese inzwischen unterzeichnet?
-Senator Sebastian Scheel (SenStadtWohn) erinnert daran, dass es in der Vergangenheit schon einmal einen Bebauungsplan mit einer Hochausentwicklung auf diesem Areal gegeben habe. Der Investor habe dann anders optioniert und versuche nun, die Bebauung des Hochhauses an einer anderen Stelle umzusetzen. Das habe zu Schwierigkeiten mit der Stabilität der darunter verlaufenden U-Bahnröhre geführt. Aufgrund der Bedenken der BVG ruhe das B-Planverfahren seit 2016. Im letzten Jahr habe es intensive Gespräche zwischen dem Investor und der BVG mit dem Ziel einer Klärung gegeben. Nun solle es eine technische Lösung geben, die in einem von der BVG erarbeiteten Entwurf einer Grundsatzvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger Hines und der BVG festgehalten worden sei. Dazu habe es auch Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gegeben. Rechtsgültigkeit habe der Entwurf aber noch nicht erlangt. Das B-Planverfahren werde erst weitergeführt, wenn dies der Fall sei.
-Daniel Buchholz (SPD) fragt, ob die Grundsatzvereinbarung bereits von einer der beiden Parteien unterzeichnet worden sei. Sei seine Annahme richtig, dass die Zuständigkeit für das Bebauungsplanverfahren allein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liege? Wer entscheidet über das Fortführen des Bebauungsplanverfahrens?
-Senator Sebastian Scheel (SenStadtWohn) erwidert, dass ihm nicht bekannt sei, ob bzw. von wem die Vereinbarung schon unterzeichnet sei. Die Annahme von Herrn Buchholz, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für das Bebauungsplanverfahren zuständig sei, treffe zu. Sobald die Grundsatzvereinbarung von beiden Seiten paraphiert sei, finde eine erneute eingeschränkte Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Auf deren Grundlage werde dann ein städtebaulicher Vertrag zwischen seiner Verwaltung und Hines notwendig.
-Vorsitzende Ülker Radziwill stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt damit beendet sei."
Quelle