Stiftung und Fördergesellschaft können einen Bürgerentscheid nicht verhindern. Das könnten nur die Stadtverordneten, und zwar auch nur, indem sie das Bürgebegehren annehmen und den OB beauftragen, eine Auflösung der Stiftung zu beantragen. Dasselbe kommt heraus, wenn die Wiederaufbaugegner einen Bürgerentscheid für sich entscheiden können.
Ein derartiger Antrag würde voraussichtlich im Kuratorium der Stiftung mit 11:1 Stimmen abgelehnt werden. Da Mehrheiten sich schnell ändern können (wie beim Potsdamer Stadtschloß und bei der Frauenkirche) und weil die Garnisonkirche nicht nur Potsdam sondern Deutschland betrifft, werden Stiftung und Fördergesellschaft sich in einer solchen Situation vermutlich auch nicht freiwillig auflösen.