Angesichts des Mietniveaus, auf das Herr Kühne zur Refinanzierung seiner Investitionen abzielen wird, dürfte der Wunsch nach großflächiger Anmietung durch die Stadt mit dem gesetzlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) kaum zu vereinbaren sein.
Beiträge von Pepper
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Zwischen den weissen Balken blinken auch noch kleine Lichter
Am T1 blinkt ebenfalls bereits seit einiger Zeit ein Element im unteren Drittel eines Leuchtstreifens (jedenfalls noch vor ein paar Tagen). Ich verstehe das nicht als Feature, sondern als Bug, der hoffentlich bald behoben wird.
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"Allein auf dem Turm" bedeutet, Du konntest Deinen Drahtschneider einsetzen, oder hast Du es geschafft, die Linse materialschonend durch das Fangnetz zu bugsieren?

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Europäer, bitte nicht übelnehmen, aber heute scheinen wir ähnliche Ideen gehabt zu haben. Hier das Pendant zu Deinem Bild aus dem Opernturm (17MP-Version klickbar):
Bild: Pepper
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Vielleicht damit dort angesichts regelmäßig feiernder Massen von EM-Fans kein DLRG-Team stationiert werden muss?
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...und einer Dauer des gesamten Projekts von ca. 7,5 Jahren seit Februar 2018. Wenn es denn bei Mitte 2025 bleibt.
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Naturstein dürfte es auch heute sein
Anders der Wikipedia-Artikel zum BHF-Hochhaus: "Bei einem jüngeren Umbau wurde der Naturstein durch eine Plastikverkleidung ersetzt."
Das meine ich auch vor einigen Jahren hier im Forum gelesen zu haben (wurde bei meiner Suche aber nicht fündig).
Der neue Naturstein stellt jedenfalls eine sehr nennenswerte Aufwertung des Gebäudes dar.
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Ein sehr erfreuliches Projekt! Die Erdgeschosswohnung mit bodentiefen Fenstern auf Straßenniveau zur abstandslosen Interaktion mit Passanten hat dabei allerdings einen recht speziellen Reiz.
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Die Antwort des Senats (der Wiederkauf sei bis ein Jahr nach Fertigstellung möglich) ist nach der Formulierung und Formatierung von § 19.1.3 eindeutig keine Wiedergabe des Wortlauts (das Wort "bis" ist im geschwärzten Teil weder sprachlich, noch räumlich unterzubringen).
Statt dessen handelt es sich um eine – vermutlich von den Anwälten der Stadt formulierte – interessengeleitete und sehr extensive Auslegung des jedenfalls im Hinblick auf § 19.1.3 komplett verunglückten Vertragswerks.
Neben der "rumpeligen Sprache" fällt auch noch auf, dass die Klausel ursprünglich wohl mehrere alternative Fälle nennen sollte ("...kann die Rückübertragung in den folgenden Fällen verlangen (Sonstige Umstände):), dann aber nur der untergeordnete Gliederungspunkt (a) folgt, aber kein weiterer Punkt (b).
Auch ist der Bezug auf die "Fertigstellung" unklar, denn diese ist kein definierter Begriff. Statt dessen sind lediglich die Begriffe "Fertigstellung des Rohbaus" (in § 9.3.5) und "Fertigstellung des Bauvorhabens" (in § 9.3.6) definiert. Nur nebenbei sei bemerkt, dass keiner dieser Begriffe in das – auch sonst sehr spärlich dotierte – Definitionsverzeichnis aufgenommen wurde.
Meine Vermutung auf der Grundlage mehrerer Jahrzehnte beruflicher Befassung mit komplexen Vertragswerken: offenbar fand die Verhandlung unter einigem Zeitdruck statt, was sich leider auf die Qualität der vertraglichen Dokumentation ausgewirkt hat. § 19.1.3 wurde wahrscheinlich häufiger geändert und hat es in einer halbfertigen Form in den finalen Urkundsentwurf geschafft. Dass die offensichtlichen Defizite der Formulierung auch nicht während der notariellen Beurkundung aufgefallen sind, erstaunt dabei, ist aber nicht undenkbar.
Dass die Stadt angesichts der für sie ungünstigen Formulierung des § 19.1.3 ihr Gesicht retten möchte, ist verständlich. Dafür werden dann eben recht waghalsige Auslegungen bemüht. Angesichts der eingeschränkten Auslegbarkeit einer notariellen Urkunde über den widerspruchsfreien Wortlaut hinaus (wie von Der Kritiker zutreffend bemerkt) dürften diese von einem etwaigen Schiedsgericht zurückhaltend aufgenommen werden. Wie aber ebenfalls an einigen Stellen in diesem Thread zutreffend bemerkt wurde, erscheint es rein wirtschaftlich unwahrscheinlich, dass die Stadt letztlich ihr vermeintliches Wiederkaufsrecht (schieds)gerichtlich durchsetzen wollen wird. Wahrscheinlich möchte man sich nur nicht nachsagen lassen, vermeintliche Rechtspositionen nicht gesichert zu haben.
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Nur schade, dass es offenbar nicht möglich oder gewollt war, die Technik-Etagen – anders als in den Visualisierungen suggeriert – optisch dem Erscheinungsbild der restlichen Fassade anzupassen.
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- dieses Widerkaufsrecht hat eine Frist von neun Monaten, dann läuft es ab, das war bisher so auch nicht bekannt.
- folglich läuft die Frist am 31.01.2025 aus, wenn es bis dorthin keinen Käufer gibt MUSS die Stadt zurückkaufen, das ist dann kurz vor der Bürgerschaftswahl übrigens
Nach dem Vertrag hat die Stadt ein Wiederkaufsrecht (zutreffend im ersten Spiegelstrich), aber keine Wiederkaufspflicht (unzutreffend im zweiten Spiegelstrich). Die Stadt MUSS daher nur zurückkaufen, wenn sie das Wiederkaufsrecht innerhalb der 9-Monatsfrist auch ausübt.
Das "Scharfschalten" (Setzen einer 1-Monatsfrist zur Abhilfe eines Umstands, der das vertragliche Wiederkaufsrecht begründet) ist nicht gleichbedeutend mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts.
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Niedenau 86
Zuletzt hier gezeigt, hat der Neubau nun seine Endhöhe erreicht. Mittlerweile erstreckt sich die Bautätigkeit auch auf den angeschlossenen Telekom-"Bunker" (zweimal klicken führt zur Originalauflösung):
Bild: Pepper
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Als jemand, der die Beschriftung direkt vor den Augen hat, stimme ich den beiden Vorpostern zu. Die Anmutung ist doch sehr schlicht, was an der einfachen Schrifttype aber auch der fehlenden Dreidimensionalität der Buchstaben liegt. Ich vermute und hoffe, dass das nur ein Provisorium ist und dann spätestens in ein paar Jahren nach Abschluss der Revitalisierung durch eine höherwertige Ausführung ersetzt wird.
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Laut FAZ war es kein Fassadenteil, sondern eine "herabgestürzte Rohbaustütze". Außerdem nicht am T1, sondern am T2.
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Die Börsenzeitung hatte bereits am Montag das Abstimmungsverfahren zum AMLA-Sitz und die Behauptung des EU-Parlamentariers Gunnar Beck (AfD), er habe als einziger deutscher Abgeordneter für Frankfurt gestimmt, kommentiert. Es werden Zweifel an dieser Aussage geäußert, neue Erkenntnisse ergeben sich aus dem Artikel aber nicht.
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Wie ab und zu in diesem Thread erwähnt handelt es sich bei dem überwiegend fensterlosen Gebäude um eine von der Telekom betriebene Betriebsstelle.
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^^ Die Vertreter des Parlaments wurden von den Fraktionen gestellt, wobei jede Fraktion so viele Vertreter stellen konnte, wie es dem Verhältnis der Größe der Fraktionen entsprach.
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Allerdings ist zu beachten, dass auch die EU-Ratsvertreter geheim abgestimmt haben. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, dass sich einzelne Ratsvertreter nicht an die interne Stimmvereinbarung gehalten und gegen Frankfurt gestimmt haben. In diesem Fall hätte es weitere Frankfurt-Stimmen aus dem Kreis der Parlamentarier gegeben, um zu dem Ergebnis von 28 Stimmen für Frankfurt zu kommen.



