Beiträge von tunnelklick

    RTW-Süd, Station Mörfelder Landstraße/Stadion (update 26.1.2024)

    Wer heute zum Eintrachtspiel ins Stadion geht und den Haupteingang nutzt, kann es sehen: die Bauarbeiten für die Station Mörfelder Landstraße/Stadion haben begonnen. Auf der Ostseite wurde in den letzten Tagen ein Spundwandverbau für ein Fundament eingelassen, auf der Stadionseite haben die Erdarbeiten für die Verbreiterung des Bahndamms begonnen:










    eigene Bilder

    Immobilienmarktentwicklung 2023

    Der Gutachterausschuss hat in seiner Jahrespressekonferenz am Dienstag über die Entwicklung des Immobilienmarktes im jahr 2023 berichtet. Seine Kernaussagen sind:


    - Der Einfamilienhausmarkt zeigte sich 2023 relativ stabil, da die Nachfrage nach Eigenheimen ungebrochen hoch ist und oft auch ein beachtlicher Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung vorliegt.


    - Der Mehrfamilienhausmarkt zeichnete sich durch hohe Umsatzrückgänge aus und der Ertragsfaktor sank von Anfang 2022 bis Ende 2023 von 33,0 auf 21,1; der Ertragsfaktor stellt eine Größe dar, mit dem der Jahresrohertrag eines Mehrfamilienhauses multipliziert werden kann, um den ungefähren Verkehrswert zu erhalten.


    Gründe des Rückgangs:

    - - Bei dem Erwerb eines Mehrfamilienhauses sorgt die Erhöhung der Kreditzinsen wegen des hohen Finanzierungsanteils für einen Preisrückgang.

    - - Es ist eine Trendwende festzustellen, da vor allem preiswertere ältere Gebäude zur Vermarktung kommen.

    - - Die höchsten Ertragsfaktoren erzielten in den vergangenen Jahren Objekte, bei denen eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen angestrebt wurde. Mit Inkrafttreten der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung wurde die Umwandlungsmöglichkeit eingeschränkt. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung alleine reicht nicht mehr aus. Diese Maßnahme bewirkte, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im vergangenen Jahr in Frankfurt stark rückläufig war.


    - Die Vermarktungserschwernisse im Geschosswohnungsbau spiegeln sich auch in der Bodenpreisreduzierung von durchschnittlich 15 Prozent wider.


    - Die Preise von neuen Eigentumswohnungen gingen 2023 um rund 9 Prozent zurück und liegen im Durchschnitt bei 7530 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Transaktionszahlen von Neubauwohnungen gingen von 1844 im Jahr 2015 auf 101 im Jahr 2023 zurück (2022: 467). Die teuersten neuen Eigentumswohnungen wurden in Sachsenhausen mit 11.450 Euro und auf dem Riedberg mit 8800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verkauft. Im Gutleutviertel/Gallus beziehungsweise in Bockenheim lagen die Neubaupreise bei 7510 Euro sowie 7200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Lagen wie Rödelheim und Oberrad erzielten Kaufpreise in ähnlicher Größenordnung.


    - Die Preise von Bestandswohnungen sanken innerhalb des vergangenen Jahres je nach Baualtersstufe um 10 bis 20 Prozent. In der Baualtersstufe 1978 bis 1990 stiegen die Preise sogar um 4,6 Prozent. Diese unterschiedlichen Marktentwicklungen werden durch die geringe Stichprobe sowie eine Veränderung der Verkaufshäufigkeit je nach Lage beeinflusst.


    Das einfache Gewerbe ist weiterhin in Frankfurt gefragt und weist eine Preisstabilität auf. Büro- und Einzelhandelsobjekte werden erheblich günstiger gehandelt als vor Jahren. Diese Unsicherheit des Marktes zeigt sich auch in einem Umsatzeinbruch bei den Gewerbeobjekten von fast 60 Prozent. Dieser Rückgang ist vor allem auf das Fehlen von Großtransaktionen und Portfolioverkäufen zurückzuführen.


    Quelle

    Ich versteh' die Aufregung nicht: der Vertrag regelt den Wiederkauf vor Fertigstellung (Ziffer 19.1.1 "Meilensteine") und nach Fertigstellung (Ziffer 19.1.3 "wirtschaftliche Verschlechterung"). Der Beitrag in Capital befasst sich ersichtlich nur mit zweiterem. ich wüsste nicht, wo da eine Regelungslücke durch Auslegung und Erforschung des Parteiwillens zu schließen wäre. Etwa im Fall "wirtschaftliche Verschlechterung vor Fertigstellung"? Der ist nicht geregelt und braucht es auch nicht, denn wenn Insolvenz - wie geschehen - zur Baueinstellung führt, werden die Meilensteine nicht errecht und es gilt 19.1.1.c und d.


    Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der Bauherrschaft, es werden aber die Meilensteine erreicht, braucht es keinen Wiederkauf, jeden falls nicht vor Fertigstellung; Sturm im Wassergals, oder was?

    Inhaber des Markennamens war eine Fa. Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, 13627 Berlin, DE, deren persönlich haftende Gesellschafterin eine Fa. Air Berlin PLC, London/Vereinigtes Königreich (Companies House for England and Wales, 5643814) ist, hinter der Privatpersonen aus dem Dunstkreis des vormaligen Air-Berlin-Gründers Hunold stehen. Die hatte im September 2021 die Schutzdauer bis 30.9.2031 verlängern lassen, wahrscheinlich, um der Marke überhaupt einen Marktwert einzuhauchen.

    Gekauft hat die Marke eine Fa. Air41 GmbH, die ebenfalls zum Firmengeflecht des Hr. Marcos Rossello Hofner gehört. Die oben erwähnte Fa. Airberlin Luftverkehrsgesellschaft mbh ist formell auch keine Neugründung, sondern entstanden durch Umbenennung einer Gesellschaft namens Riospan Investment GmbH durch Hr. Rossello Hofner. Riospan ist zugleich Alleingesellschafterin von Air41, d.h. die Airberlin-Luftverkehrsgesellschaft mbH ist Inhaberin der Markenrechte, aber Alleineigentümerin der Rechteinhaberin Air41 GmbH. Alleingesellschafterin der Airberlin Luftverkehrs GmbH ist eine Frau Irina Mihul.

    Wie hat man seinerzeit U-Bahn Linien realisiert ?


    Auf einen kurzen Nenner gebracht: bis 1966 war U-Bahnbau in der damaligen BRD - wie zuvor die städtische Straßenbahn - eine rein kommunale Angelegenheit, was Städte wie Frankfurt, Köln, Düsseldorf u.a. an den Rand des Ruins geführt hat: monatelange Baueinstellungen fast überall, Stopp weiterer Planungen weil sie es nicht bezahlen konnten und durch den Wiederaufbau bereits bis über beiden Ohren verschuldet waren (Ausnahme war West-Berlin). 1967 ist der Bund eingesprungen, es wurde die Mineralölsteuer erhöht und aus dieser Steuer ein Teil für den ÖPNV abgezweigt; das war der Start der Bundesförderung durch das GVFG und das Ende der kommunalen Hoheit über die kommunale Verkehrspolitik: weil die GVFG-Mittel nicht für alle hochtrabenden Pläne der Städte ausreichten, wurden Förderkriterien eingeführt und eine Rangfolge nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen, das NKV (=Nutzen-Kosten-Verhältnis), was nicht den Förderkriterien entsprach, wurde nicht gebaut, und war es verkehrlich noch so sinnvoll.

    Modernisierter Bahntower wird bezogen


    Die Bahn wird im Sommer ihr frisch renoviertes Hauptquartier wieder beziehen.


    Die Deutsche Bahn AG bezieht ab 01.03.24 die umgebaute Konzernzentrale (BahnTower) am Potsdamer Platz in Berlin. Die Einbringungs-/Ausstattungsphase des Gebäudes startet am 01.03.24 und endet am 31.05.24. Der physische Umzug erfolgt zwischen dem 01.06.24 und 31.07.24. In dieser Zeit ziehen die Mitarbeitenden aus verschiedenen Standorten in den neuen BahnTower um. Neues sowie gut erhaltenes Bestandsmobiliar wird ebenfalls umgezogen. Grundsätzlich wird das Gebäude neu ausgestattet.

    Auf insgesamt 26 Stockwerken werden Büro und Konferenzetagen für verschiedene Ressorts der Deutschen Bahn geschaffen. Neben den Regel-Büroetagen (3.OG - 13.OG/ 17.OG - 22.OG) gibt es ein Foyer im Erdgeschoss, Konferenzetagen im 15.OG und 16.OG sowie Vorstandsetagen im 23.OG - 25.OG. Im 2.OG und 14.OG befinden sich Sonderräume (Poststelle/ Betriebsrat etc.) .


    Q

    PTS-Station "F" (update 21.1.24)

    Seit @Beggi' s letzten Bildern vom August 2023, hat sich einiges getan, man könnte sogar sagen, dass die Station "F" im Rohbau fertig ist. Wir sehen die neuen Übergänge zum Sheraton-Hotel und zum Fernbahnhof. Die gesamte Konstruktion wurde aus vorgefertigen Bauteilen vor Ort zusammengeschraubt.


    Von Ost nach West:



    Der Übergang ins T1:



    Die Bahnsteigtüren von außen gesehen, die Züge bleiben anscheinend im Freien stehen:



    Der westliche Kopf der Station mit dem Übergang zum Fernbahnhof; bin gespannt, wie der Übergang gestaltet wird, das Eckige muss ins Runde:





    Im Foyer des Sheraton-Hotels steht ein Modell der Station, zufällig entdeckt, leider nicht so gut abzubilden;





    eigene Bilder, leider nur Handypics

    Jein; für Frankfurt lässt sich sagen, dass es eine Art gesellschaftlichen Konsens gibt, dass die Investoren sich in bestimmten Gebieten "austoben" dürfen, etwa im Bankenviertel, Messe; dort ist Verdichtung und Hochbau gewissermaßen Pflicht (Anmerkung: über den B-Plan für das FOUR haben die Stadtverordneten ohne Wortmeldung abgestimmt, auch die Öffentlichkeit war desinterssiert). Aber außerhalb der "Spielwiesen" ist es hier nicht anders als andernorts, siehe z.B. die Diskussion über den neuen Stadtteil im Nordwesten ("Josefstadt").

    Dann könnten sie ja theoretisch 100 Jahre bauen und keiner kommt ran.


    Nein, denn die Frist zum Meilenstein "Rohbaufertigstellung" nach Ziffer 19.1.1.c.) wird unabhängig von der Zahl der Bauarbeiter bestimmt. Voraussetzung: Übergabe Grundstück + Erteilung Baugenehmnigung (das spätere bestimmt den Fristbeginn) plus geschwärzte Anzahl von jahren/Monaten; für den Meilenstein "Fertigstellung" (19.1.1.d) gilt das entsprechend.

    Der B-Plan 702Ä lässt für diese Ecke eine BGF von 63.000 m² zu. Die Überbaubare Fläche beträgt insgesamt rd. 1.890 m². Unter Beibehaltung der denkmalgeschützten Gebäude, jedenfalls zu wesentlichen Teilen, würden 40.000 m² zu einer Gebäudehöhe von zu bis 34 Geschossen, also knapp 100 m führen können; das hängt davon ab, wieviel von den geschützten Gebäuden hinter den Fassaden stehen bleiben muss; die Grundfläche eines HH könnte rd. 1.200 m² betragen.


    PS: 30% der BGF oberhalb des 6. OG müssen Wohnfläche sein, wobei der Wohnanteil nicht auf dem Baugrundstück gebaut werden muss, kann auch auch wonanders sein.

    Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht steht der Hansestadt Hamburg der Wiederkauf noch nicht zu. Zu Recht wurde bezgl. des Wiederkaufsrechts nach Ziffer 19.1.3 (wg. sonstiger Umstände) darauf verwiesen, dass die Voraussetzung der Fertigstellung fehlt.


    Vorher kommt aber noch das Wiederkaufsrecht nach Ziffer 19.1.1 (Verstoss gegen Meilensteine) in Betracht, wobei wir dessen Voraussetzungen nicht beurteilen können, weil die Frist wegen Schwärzung nicht bestimmbar ist; hier könnte der Meilenstein zu Ziffer 19.1.1 lit. c) (Fertigstellung Rohbau) im Feuer steht, wobei die Frist noch nicht gerissen sein dürfte, denn auch ohne insolvenzbedingte Unterbrechung wäre selbst bei zügiger Fortsetzung des Baus der Rohbau noch nicht fertig gestellt.


    Abgesehen davon muss der Wiederkauf zuvor schriftlich angekündigt werden muss (Ziffer 19.1.4), das kann noch gar nicht erfolgt sein, weil (noch) kein Wiederkaufsrecht besteht.


    Im Übrigen gilt, der Wiederkauf kann ausgeübt werden, muss aber nicht; ich sehe nicht dass die Stadt Hamburg sich das wirklich antun möchte. Da müssten ja erst mal Haushaltsmittel beschlossen werden und bereitstehen. Wo sollen die herkommen?

    Ob sich schlechte Architektur erklären lässt, weiß ich nicht, aber ein Blick in die Bauordnung zeigt uns dies:


    Es gibt keinen B-Plan, also wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das erlaubt die Verdoppelung der Zahl der Vollgeschosse von drei auf sechs; gegenüber bei Motel One, BRH usw. zählen wir acht. Auch die GRZ von 0,8 hält sich im Rahmen des Vorhandenen. Die GFZ wird nach den Angaben des viertplatzierten Entwurfs, der eine BGF von über 11.500 m² nennt, fast 4,6 betragen. das ist viel, aber wohl noch im Rahmen.


    Die Beurteilung nach § 34 BauGB hat außerdem zur Folge, dass das Abstandsflächenrecht nicht gilt; würde das gelten, dürften die Abstandsflächen nur bis zur Mitte der öffentlichen Straßen reichen, das würde zum Langen Franz hin nur vier VG ermöglichen, nach Westen (Blauhandgasse) fünf, weil dort die Baulinie zurückgenommen wurde (das schreibt ein alter Baufluchtlinienplan von 1958 vor). Statt statischer Abstandsflächen war nur das Problem der Verschattung der Nachbargrundstücke zu beachten, was vermutlich zu den Verjüngungen nach oben hin geführt haben dürfte, die alle Entwürfe zeigen (Dudler nicht so ausgeprägt).


    Die Entwürfe zeigen, was baurechtlich möglich ist, aber nicht, was wohlproportioniert und ansehnlich ist; würde man GRZ und GFZ in dieser Größenordnung beibehalten, aber einen ansehnlicheren Entwurf zeigen wollen, müsste man wohl den Innenhof aufgeben und die U-förmige Umbauung dessen, d.h. mit der Vorgabe "Innenhof erhalten" muss das baurechtliche zulässige Maximum zwangsläufig unansehnlich werden. Da hilft nur die Reduzierung der Baumasse, eine Abkehr vom baurechtlichen Maximum. Ob sich die Bauherrschaft dahin bringen lässt?

    Die Maßnahmen zur Reaktivierung der Siemensbahn werden konkreter. Derzeit sucht DB InfraGO einen Projektsteuerer für das Gesamtpaket Siemensbahn. Den Details der Leistungsbeschreibung ist zu entnehmen, was genau gebaut wird; die Unterlagen enthalten auch einen Zeitplan, der erkennen lässt, wo das Projekt derzeit steht, was schon getan wurde und welchen Zeiten für die einzelnen Schritte benötigt werden.

    Der Kran steht "windfrei", d.h. er kann sich frei im Wind bewegen.


    Als Windfrei oder auch Windfreistellung bzw. Feierabendstellung bezeichnet man die Außerbetriebnahme eines Krans. Dabei wird die Schwenkwerkbremse des Krans mechanisch dauerhaft geöffnet.

    Sinn des Windfrei ist es, den Kran im Wind frei drehbar zu halten. So kann sich der Kranausleger ohne technischen Antrieb – also selbstständig – allein durch die Windkraft aus dem Wind drehen. Wenn der Wind ausreichend stark und richtungsbeständig wehte und weht, zeigt der Ausleger letztlich sehr genau ins Lee. In dieser Position wirkt die mit der Windstärke steigende Windkraft als den Mast ins Lee kippend wollend, das konstante Kippmoment der Gegengewichte wirkt jedoch in die Gegenrichtung.

    Durch diese Maßnahme wird der Kran ständig so ausgerichtet, dass der Luftwiderstand am geringsten ist. Damit erhöht sich die Standsicherheit der Konstruktion erheblich.

    Quelle: Wikipedia

    Interessant ist insbesondere die Auswertung, das Assessment Summary. Darin fällt der unterschiedliche Umfang der städteweisen Zusammenfassungen auf. Bezogen auf die Ausführlichkeit der Bewerbung und der Auswertug stehen Frankfurt, Paris und Dublin oben. Vor allem Frankfurt und Paris werden besonders umfangreich beschrieben. Gegenüber Paris fällt ins Auge, dass hervorgehoben wird, die vorgeschlagenen Quartiere seien nicht "EMAS verified" (das ist wohl irgendeine Gebäude-Klassifizierung). Bei Paris fällt auf, dass das Gebäude nicht fertig ausgestattet ist, die französische Regierung aber die Arbeitsfähigkeit der Agentur sicherstellt; die anderen Quartiervorschläge werden nicht besonders hervorgehoben. Beim Tower 185 in Ffm wird hervorgehoben (bei anderen wird das gar nicht erwähnt), dass die "AMLA-Etagen" einen exklusiven Zugang haben.


    Wenn die unterschiedliche Ausführlichkeit der Zusammenfassungen Indiz für eine Präferenz sein sollte, stünde es um die Frankfurter Chancen nicht schlecht; man weiß zwar nicht ob das eine Entscheidung schon präjudiziert, aber es ist auffällig.

    Schau' mer ma'...