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Das kommt darauf an, was mit Verpflichtungen gegenüber dem Senat gemeint ist.
Die Thematik der "Bauleistungsverpflichtung" (laut Bericht bereits 2019 vom Senat angemahnt), deutet aber nicht unbedingt auf eine Zahlungsunfähigkeit hin, sondern auf einen fixen Fertigstellungstermin, der beim Kauf vereinbart wurde und nicht eingehalten werden kann. Oder der Vertragspartner hat sich nun als etwas anderes entpuppt. Die Arbeiten laufen ja aktuell fort und die Finanzierung erfolgt sicherlich nicht ausschließlich aus russischen Eigenkapital, oder durch russische Banken. Kann auch sein, dass diese die Kreditwürdigkeit des Investors und deren Verflechtungen neu bewertet haben - darüber würde aber dann nicht der Senat binnen einer Woche spekulieren.
Das ist nur meine Spekulation zum Thema...