Konstantin das war sehr weit unter ihrem Niveau.
Odysseus.
Ich hatte hier bereits 2× einen MAZ Artikel verlinkt der klar belegt das der Sanierungsträger von einem Verlustgeschäft bei der "Neuordnung" der Grundstücke im Sanierungsgebiet für die Karree's 2, 3, 4, 5 und die Plantage ausgeht.
Der Verkauf der Grundstücke deckt nicht einmal ansatzweise die anfallenden Kosten.
Wenn die FH und der Staudenhof stehen bleiben entfallen diese Kosten für die Karree's 3, 4 und 5 vollständig.
Es wird also kein Ersatz für diese Gelder benötigt.
Die Fördermittel sind zweckgebunden. Sie sollten also zum größten Teil noch vorhanden sein, da ausser einigen Vorbereitungen noch nichts geschehen ist.
Für die Sanierung der FH können genauso wie für die "Neuordnung" Fördergelder beantragt werden.
Die Betriebskosten könnten zu Teil durch den Einsatz wegfallender Mieten für zum Beispiel das Museeumsdepot auf Hermanswerder und durch kostendeckende, nicht gewinnorientierte, Mieten gedeckt werden.