(...) Ihrer Ansicht nach liege hier kein fehlgeschlagener Verkauf vor, da der Eigentümer (trotz des bestehenden Denkmalschutzes) keine Verpflichtung habe, die Bauten instandzuhalten. (...)
Und das ist eben eine überaus ärgerliche Lücke des Gesetzes. Leider passiert es viel zu oft, dass Denkmaleigentümer historische Bauwerke einfach verfallen lassen. Anschließend wird dann ein Abrissantrag gestellt, der wegen unzumutbarer Sanierungskosten in vielen Fällen genehmigt wird. Das kann es einfach nicht sein. Meiner Meinung nach, müssten die Eigentümer zur Instandhaltung verpflichtet werden. Und sollten sie ihre Immobilie trotzdem vergammeln lassen, ist eine eiskalte Enteignung angebracht. Schließlich ist ein Denkmal auch Kulturgut. Gerade bei solchen Käufen mit anschließender Vernachlässigung, muss das Gesetzt umgehend angepasst werden.