Sulzbach: Erweiterung des Main-Taunus-Zentrums (realisiert)
Am 14.08.2009, zwei Tage nach dem 100. Geburtstag von Prof. Dr. h.c. Werner Otto dem Gründer der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, hat die Hamburger ECE vom Landrat Berhold Gall des Landkreises Main Taunus die Baugenehmigung für die Erweiterung des Main-Taunus-Zentrum (MTZ) in Sulzbach erhalten.
ECE kalkuliert für die Erweiterung Kosten von ca. 60 Mio. € plant den Baubeginn im Oktober/November 2009 und die Fertigstellung mit Eröffnung im Herbst 2011.
Die bisherigen Verkaufsflächen - ca. 79.000 m² auf teilweise 2 Etagen verteilt - möchte ECE um ca. 12.000 m² auf ca. 90.000 m² erweitern. Dazu soll die ebenerdige Parkplatzfläche (P3, P4 + P5), welche durch die Bundesstraße B8, das südöstliche Parkhaus (P6) und die Gebäude der dann "westlichen" Ladenstraße begrenzt wird, mit einen neuen Gebäude überbaut werden. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoß dann die "östliche" ca. 10m breite Ladenstraße mit den neuen Verkaufsflächen und im 1. + 2. Obergeschoß der Ersatz und die Erweiterung der überbauten Parkplätze. Beide Ladenstraßen sollen somit zu einem Rundlauf verbunden werden. Weiterhin soll die ebenerdige Parkplatzfläche (P2), begrenzt durch das Modehaus Breuninger und den Busbahnhof, mit einem 4-geschossigen Parkhaus überbaut werden. Mit der erweiterten Verkaufsfläche schließt das MTZ größenmäßig betrachtet zum Frankfurter Nordwestzentrum (NWZ) auf. Zusätzlich zu diesem Einkaufszentrum sieht sich das MTZ auch im regionalen Wettbewerb zum Loop 5 in Weiterstadt bei Darmstadt, den Luisen-Forum in Wiesbaden oder dem My Zeil in Frankfurt.
Gegen die erteilte Baugenehmigung kann Widerspruch innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Tag der Zustellung erhoben werden. Darauf hat Kreisverwaltungssprecher Johannes Latsch hingewiesen, so daß ECE diese Frist noch abwarten will.
Quelle HK vom 15.08.2009
Zur Erinnerung: Die Stadt Frankfurt a.M. hatte nach Fristablauf (auch hier 1 Monat) gegen den erteilten Bauvorbescheid aus Mai 2006 Widerspuch eingelegt. Trotz der Fristüberschreitung entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt zugunsten der Stadt und erklärte den Bauvorbescheid für nichtig. Der Main-Taunus-Kreis legte daraufhin beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Revision ein und der 3. Senat hob wiederum die vorherige Gerichtsentscheidung wg. dieser Fristüberschreitung als Formfehler auf. Somit ist die Erteilung der Baugenehmigung nach §34 Baugesetzbuch (Erweiterung einer bestehenden Bebauung) möglich und ein 3 jähriger Rechtsstreit zw. Sulzbach und Frankfurt ein (vorläufiges ?) Ende gefunden.
Wenn also Frankfurt den westlichen Frankfurter Einzelhandels weiterhin mit rechtsmitteln schützen will, stellt sich somit die Frage: Schafft die Frankfurter Verwaltung es diesmal fristgerecht Widerspruch einzugelegt.
Frankfurt möchte im Gegensatz zu Sulzbach die Erweiterungen im MTZ über einen Bebauungsplan steuern. Das MTZ liegt zu einem sehr großen Teil auf Sulzbacher Gemarkung und nur zu einem sehr kleinen Teil auf Frankfurter Gemarkung.
Edit: Die Parkplätzflächen P3, P4 und P5 die überbaut werden sollen.
Am rechten Bildrand noch der Ausläufer der Busstation und im Hintergrund das Modehaus Breuninger welche die Parkplatzfläche P2 im Norden und Süden begrenzen.
Während der Revitalisierungsphase des MTZ zwischen 2001-2004 wurde das 5-geschossige Parkhaus P6 gebaut.
Alle Bilder von mir heute aufgenommen.
Die anderen baulichen Veränderungen aus der Revitalisierungsphase: Neubau Modehaus Breuniger, den wellenförmige Überdachungen der Ladenstraße usw. sind meiner Meinung nach mangels Besonderheit nicht umbedingt zeigenswert. Sollte bei der kommenden Bauphase sich die Architektur am abgewandelten Spruch "form follows investment" orientieren, so wird das MTZ sicherlich nicht zur architektonischen Ästhetik eines Loop 5 aufschliessen. Selbst das NWZ hat in dieser Hinsicht noch mehr als das MTZ zu bieten.