Die FNP berichtete vor einigen Tagen, dass INSTONE Real Estate ein größeres Grundstück gekauft hat, um darauf Wohnungen zu bauen, geförderte im Auftrag der Stadt Hofheim, die Übrigen frei finanziert, sowie eine KITA. In der Magistratsvorlage 2021/166 heißt es:
Alles anzeigenDas Grundstück Homburger Straße 18, Flurstück 100/2, Flur 38, Gemarkung Hofheim war bisher gewerblich genutzt und bebaut.
Die umliegende Bebauung besteht im Wesentlichen aus Wohnbebauung. Lediglich das benachbarte Gebäude an der Homburger Straße 16 wird gewerblich genutzt. In der näheren Umgebung ist von eingeschossigen Einzelhäusern bis zu viergeschossigen Mehrfamilienhäusern jede Wohnform vorhanden: Klassische eingeschossige Einfamilienhäuser (Kantstraße zwischen Homburger und Liederbacher Straße), zweigeschossige Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser in der Homburger Straße und Herman-Friesen-Straße sowie drei bis viergeschossige Geschosswohnungsbauten im Liederbacher Weg 11-13, Kantstraße 42–48 und 8–11 sowie in der Hermann-Friesen-Straße 14–18.
Die verbliebene gewerbliche Nutzung des Grundstücks wird bzw. wurde aufgegeben. Die neue Eigentümerin, die Firma Instone, beabsichtigt, auf dem Grundstück Wohnbebauung zu realisieren und hat dazu einen Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) gestellt. Der Lageplan des Vorhabens ist dieser Vorlage beigefügt.
Vorgesehen ist eine im Hinblick auf die Geschossigkeiten abgestufte Bebauung mit zwei bis vier Vollgeschossen, jeweils zuzüglich eines Staffelgeschosses:
Entlang der Homburger Straße und der Kantstraße sind zwei Vollgeschosse vorgesehen, an der Ecke Kantstraße/Liederbacher Weg drei Vollgeschosse und entlang des Liederbacher Wegs und im Blockinnenbereich vier Vollgeschosse.
Die vorgeschlagene Bebauung reagiert damit städtebaulich auf die umliegende Wohnbebauung.
Geplant sind ca. 95 Wohneinheiten, 20 % der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau sowie die Integration einer Kita. Der Standort bietet sich aufgrund der Nähe zum Hofheimer Zentrum städtebaulich für die Realisierung eines im Vergleich zur umliegenden Altbebauung verdichteten Wohnungsbaus an.
Es wird vorgeschlagen, das Planverfahren zur Aufstellung eines VEP auf der Basis des vorgelegten Konzepts einzuleiten. Begleitend ist bei einem VEP spätestens bis zum Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Das Planverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP), der für dieses Grundstück aufgrund des Bestandes gewerbliche Bauflächen darstellt, wird entsprechend der Regelungen des § 13 a BauGB nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens berichtigt
Im Originaldokument ist ein Lageplan einsehbar.