Ursache der weiteren Verzögerung besonders bei den Wohnhochhäusern könnte sein, dass der Bauherr auf den Erwerb eines bisher städtischen Grundstücks angewiesen ist. Und ein Verkaufsprozess mit Beteiligung der Stadt beansprucht üblicherweise viel Zeit, wie man von vergleichbaren Fällen weiß. Nun hat der Magistrat eine entsprechende Vorlage erstellt. Das bei Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu verkaufende Grundstück ist 437 Quadratmeter groß. Die in der Tat strategisch wichtig erscheinende Lage innerhalb der Baufelder ergibt sich aus folgendem Plan:
Grafik: Stadt Frankfurt am Main
Aus der Vorlage ergibt sich auch, dass der Bauherr des Studentenwohnheims sowie der beiden Wohnhochhäuser derselbe ist.