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Ihr erinnert euch sicher an den Rechtsstreit bezüglich der Baustelle in der Feuerbachstraße. Dort hatte ein lärmgeplagter Nachbar die Bauaufsicht auf Einschreiten gegen den Lärm verklagt und obsiegt (Siehe VG Frankfurt, Beschluss vom 21.4.2011).
Also: die Bauaufsicht ist zuständig.