Stuttgart 21 (Verkehrsprojekt III/Bauthread)

  • Eine Frage an euch Stuttgarter: könnt ihr es verstehen dass es immer noch (mittlerweile ein paar Monate nach dem Volksentscheid) Proteste gegen diesen Bahnhof gibt?

  • das verwundert mich jetzt ein klein wenig, wurden doch von Grube persönlich og Aktionen ausgeschlossen


    #LGNPCK. Vermutlich fragen sie sich immernoch, warum man sie so nennt ^^


    Ja, eine Nacht-und-Nebel-Aktion ist wirklich schlimm. Schlimmer noch als ein ausgestreckter Mittelfinger der Gegner in Richtung VA und deren Ergebnis. Aber die Gegner sind ja die Guten.


    Ernsthaft: Was wäre die Alternative gewesen? Schließlich liegt dort eine Hauptverkehrsachse und da ein Protest vorherzusehen war, ist es doch logisch, das ganze Nachts zu machen. Ansonsten hätte es ein Verkehrskollaps gegeben. Ich denke mal, selbst ohne Protest hätte das Nachts ablaufen müssen.
    In jedem Fall war es durchaus beeindruckend für mich zu lesen, dass die Arbeiter die knapp 30 Bäume innerhalb von nur wenigen Stunden gefällt und zerhäckselt haben.


    John Wayne
    Nein, ich kann es nicht verstehen. Aber ich habe so eine Vermutung warum die noch Demonstrieren: Dauerindoktrination mit Halbwahrheiten und Verschwörungstheorien trifft auf allgemeinen Frust von dickköpfigen Leuten mit viel Selbstüberschätzung.

  • Eine Frage an euch Stuttgarter: könnt ihr es verstehen dass es immer noch (mittlerweile ein paar Monate nach dem Volksentscheid) Proteste gegen diesen Bahnhof gibt?


    Ja, denn nur weil sich die Mehrheit der Bevölkerung gegen den Ausstieg des Landes aus dem Finanzierungsvertrag entschieden hat wird es weder automatisch richtig den Bahnhof zu bauen, noch hat sich dadurch seine Qualität verbessert. Zudem bleibt Art 8 GG von dem Ergebnis der VA unberührt.


    Ich denke mal, selbst ohne Protest hätte das Nachts ablaufen müssen.


    Auch ohne Proteste schreibt das Gesetz vor Bäume nur bei Tageslicht zu fällen.


  • Auch ohne Proteste schreibt das Gesetz vor Bäume nur bei Tageslicht zu fällen.


    Nicht dein ernst oder? Seit wann ist das fällen von Bäumen nachts den bitte illegal?


    Was die Demonstranten angeht wird sich das jetzt wohl (hoffentlich) Stück für Stück auflösen. Um mal die Paralelle zum Braunschweiger Schloss zu ziehen:
    In der Bauphase gab es noch tausende Gegner, die dann bald nach der Eröffnung zu hunderten schrumften. Als sich immer mehr herauskristallisierte dass das Schloss nicht, wie die Wutbürger prophezeiten, die Geschäfte der Innenstadt schwächte, sondern vielmehr als Initialzünder für eine Reihe von Lückenschlüssen und Neubauten in der Innenstadt diente und sie gut ergänzte, verstummten (bis auf die üblichen ewiggestrigen:nono:) die meisten Kritker.

  • Seit wann ist das fällen von Bäumen nachts den bitte illegal?


    Schon immer. Das googlen des entschprechenden Gesetzes überlasse ich dir selbst. Das trägt dann dazu bei, daß du in Sachen Medienkompetenz weiter gebildet wirst :)

  • @ schafspelz:
    Wenn du schon so eine Behauptung aufstellst, da beleg sie bitte!:nono:
    Ich habe mir natürlich die Mühe gemacht, selber zu googlen.... aber nichts gefunden.
    Warum sollte es auch verboten sein, Bäume nachts bzw. ohne Tageslicht zu fällen?

  • Schon immer. Das googlen des entschprechenden Gesetzes überlasse ich dir selbst. Das trägt dann dazu bei, daß du in Sachen Medienkompetenz weiter gebildet wirst :)


    Bevor du groß von Medienkompetenz schreibst, solltest du erst einmal dir die Gesetze selber durchlesen, anstatt nur den Blödsinn nachzuplappern, den man so auf den Gegnerseiten findet.


    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und nach langem Suchen tatsächlich was gefunden, worauf die Gegner sich wohl beziehen. Es geht hierbei um die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese sind in verschiedene Kapitel unterteilt. Eines davon ist VSG 4.3. Dort findet sich im Paragrafen 5 der Absatz 1: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fällarbeiten nur bei Tageslicht und nicht bei Sichtbehinderung oder starkem Wind ausgeführt werden"


    Alles klar? Nein. Es kommt nämlich jetzt das große Aber, denn VSG 4.3 bezieht sich explizit auf das Forsten ("Unfallverhütungsvorschrift Forsten"). Insofern ist der Sprung auf den Forst nicht groß, der in Wikipedia dann auch nicht wirklich überraschend als bewirtschafteter Wald definiert wird.


    Da eine kleine Gruppe an Bäumen nicht unbedingt als Forst bezeichnet werden kann, kommt vermutlich der Abschnitt 4.2 zum Tragen, der sich auf "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" bezieht. Darin gibt es den Paragrafen 3 mit dem Namen "Durchführung von Baumarbeiten". Und oha, ein grundsätzliches Verbot von Arbeiten bei Nacht ist dort nicht zu finden. Es ist dort vielmehr "nur" die Rede davon, dass ausreichende Sichtverhältnisse vorliegen müssen. Absatz 2 erwähnt zwar noch gefahrbringende Witterungseinflüsse wie Regen, Nebel oder Wind, diese Sorgen aber bei Eintreten "nur" dafür, dass das Besteigen der Bäume unzulässig ist.

  • Nun, da es "nur" um Sicherheit geht, muss man an anderen Stellen eben für sichere Bedingungen sorgen (Stichwort SiGePlan und weiters, d.h. Tageslichtähliche Beleuchtung, sicherung der Bäume auch bei Sturm (Hier wohl durch die Greifer - die es im Wald häufig so nicht gibt ) u.s.w.
    An der Autobahn und an ähnlichen stellen kann ja auch häufig nur nachts gefällt werden - Schafspelz Einwurf dokumentiert hier nur mangelnde Sachkenntnis.

  • schafspelz: :Nieder:


    Hatte ebenfalls eine Weile gegoogelt und bin auf einige Unternehmen gestoßen, die unter anderem eben Nachtfällarbeiten anbieten, kann mir wie gesagt auch nicht vorstellen dass das verboten sei und wie "hfrik" schon richtig schreibt gibt es viele Orte, wie etwa Autobahnen, oder auch vielbefahrene Zugstrecken wo nächtliche Fällarbeiten wesentlich sinnvoller erscheinen. Ein Freund von mir ist Förster, den werd ich mal bei Gelegenheit fragen.

  • Wen verwundert die Irritierung bei den Gegner - wer sichs schon mit dem Arbeiten am Tag schwer tut kann sich natürlich kaum vorstellen das auch Nachts gearbeitet werden kann...

  • Schon immer. Das googlen des entschprechenden Gesetzes überlasse ich dir selbst. Das trägt dann dazu bei, daß du in Sachen Medienkompetenz weiter gebildet wirst :)


    Sorry aber, was fällt dir eigentlich ein über die Medienkompetenz anderer Leute zu urteilen....:nono:

  • Schon immer. Das googlen des entschprechenden Gesetzes überlasse ich dir selbst. Das trägt dann dazu bei, daß du in Sachen Medienkompetenz weiter gebildet wirst :)


    Ich vermute mal, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Hinsichtlich Unfallverhütung etc. sind die VSG beachtlich. Gemäß VSG 4.3 sind Fällungen außerhalb der Tageslichtzeiten (also nachts:)) grundsätzlich unzulässig. Allerdings bezieht sich VSG 4.3 ausschließlich auf den Forstbereich. Für die Arbeiten im Schlossgarten wäre VSG 4.2 zu beachten (Parkanlagen etc.), wonach Fällarbeiten in der Nachtzeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern ausreichende Lichtverhältnisse vorausgesetzt werden, was ja auch durch entsprechende Beleuchtung sicher gestellt werden kann.

  • Man man man man, da machen sich die Gegner ganz schön lächerlich mit ihren aus den Sternen gegriffenen Behauptungen:


    1. Nacht und Nebel-Aktion
    - Tatsächlich war es im vornehinein angekündigt. Siehe Pressemitteilung. Nebel war auch keiner da ;) Mit der Stadt und Polizei auch abgesprochen.


    2. Keine Genehmigung
    - Die lag vom EBA vor.


    3. Baumfällaktionen in der Nacht verboten
    - Wurde hier ja schon im Forum in Einzelteile zerissen.


    Well done, Gegner, well done.

  • Etwa so professionell sind sie auch als große Infrastrukturplaner.
    Deshalb reicht es nicht für einen bezahlten Job bei der Bahn, sondern nur zum Alternativtrassenkrizzler bei den Baumknutschern.

  • ^
    und warum sollte das die Bahn nicht durchhalten?


    Aber auch jeden kleinsten (Eil-)Antrag irgendwelcher Gegnerverbände sieht die Gegnerschaft als Rettungsstrohhalm für das Scheitern des gesamten Projektes.