"Hafenpark-Quartier" auf dem Honsell-Dreieck (in Bau)

  • Ich denke, das obere Bild zeigt links die Honsellstraße, Die Straße im Vordergrund ist die Hanauer Landstraße. Der Zebrastreifen führt zur Vinyl Bar.


    Das untere Bild müsste dann den Blick von der Honsellstraße zwischen Lindley und Mayfahrthstraße zur Hanauer Landstraße zeigen.

  • Ab August wird am Honsell-Dreieck gebaut, so zitiert das Journal Frankfurt den Veranstalter des Frankfurter Oktoberfests. Die bisher auf diesem Areal ausgerichtete Veranstaltung zieht daher auf das Waldstadion-Gelände um.


    Würde ich auch so sehen, Xalinai. Verwirrend in dieser Hinsicht die unterschiedliche Fassadenbekleidung: Einmal Stein, vermutlich, und einmal Klinker. Wird wohl ein Versehen sein, diese beiden Gestaltungen zusammen zu zeigen.

  • Ha! Im unteren Bild ist ja sogar die Vinyl-Bar zu sehen - das kleine rote Haus am, äh:confused:(Danke Schmittchen), rechten Bildrand.

  • Möglicherweise verzögert sich der Baustart weiter. Die B&L-Gruppe nennt in der Aufstellung ihrer Projekte nämlich inzwischen das 3. Quartal 2014 für die Fertigstellung. Das ist ein Jahr später als die Architekten auf ihrer Website angeben. Die B&L-Projektseite wurde wohl erst kürzlich geändert, jedenfalls wird nun die Visualisierung aus #19 angezeigt, während zuvor noch die aus #1 zu sehen war.

  • Der im Zusammenhang mit der Mainbrücke Ost erwähnte B-Plan B-799 (in Kraft seit dem 25.10.2011) enthält auch die Festsetzungen für das Honsel-Dreieck:



    ...und die Gesamtansicht


  • Der Baubeginn verzögert sich weil noch keine Baugenehmigung erteilt wurde. Die Bauaufsicht soll immer noch prüfen, ob der Bauantrag mit dem Bauvorbescheid übereinstimmt. Die B&L-Gruppe habe die Planung überarbeitet, um eine Genehmigung des Vorhabens sicherzustellen. Sobald die Baugenehmigung vorliege, möchte der Bauherr mit der Errichtung des Einkaufszentrums beginnen. Das ist eine der Neuigkeiten aus dem Anfang Januar schon zur Gewohnheit gewordenen Überblick der FAZ über das Baugeschehen des Jahres.

  • FAZ vom 11.01.2012:


    Nein zu Frankfurter Supermarkt


    Die Stadt Offenbach will gegen die Errichtung eines geplanten Einkaufszentrums in der Nähe der neuen Frankfurter Mainbrücke klagen.


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    Pressezitat gelöscht. Bitte kein copy & paste aus Presse-Publikationen (Richtlinien).
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    Gegen die Brücke will er nicht Klagen, also versucht er jetzt an anderer Stelle Aktionismus zu beweisen. Das spiegelt alles wieder, was ich in meinen vorangegangenen Beiträgen angedeutet habe.

  • Klagen wird die Stadt Offenbach nicht, zumindest noch nicht, sie wird Widerspruch gegen den ergangenen Bauvorbescheid einlegen. Dies berichtet die Immobilien-Zeitung heute unter Bezugnahme auf eine Mitteilung des Offenbacher Magistrats.


    Allerdings ist die Widerspruchsfrist verstrichen. Die Stadt möchte sich nun auf eine angeblich fehlende Rechtsbehelfsbelehrung berufen (freilich sollten auch dann Fristen zu beachten sein, zumal der Bescheid auf den 30.03.2009 datieren soll). Zur Begründung will man eine Gefährdung des Offenbacher Einzelhandels durch die 31.000 Quadratmeter neue Verkaufsfläche behaupten. Außerdem soll wohl das Genehmigungsverfahren ohne Bebauungsplan moniert werden (was jedenfalls in Bezug auf die ausstehende Baugenehmigung falsch wäre, denn seit vergangenem Herbst gibt es einen Bebauungsplan für dieses Gebiet).


    Den Wortlaut der Vorlage vom 11.01.2012 findet Ihr an dieser Stelle.

  • Verfahrensrechtlich kann die Stadt Offenbach gegen den Bauvorbescheid rsp. die in der Pipeline befindliche Baugenehmigung zunächst nur mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs vorgehen, denn vor Klageerhebung ist zwingend ein Widerspruchsverfahren zu durchlaufen. Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig einen Monat, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, tritt an die Stelle der Widerspruchsfrist eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Bekanntgabe für die Einlegung des Widerspruchs. Sollte der Bauvorbescheid den Offenbachern tatsächlich zeitnah zu seinem Erlass bekannt gegeben worden sein, wäre der Widerspruch inzwischen unzulässig, da verfristet. Ein Rechtsbehelf wäre erst wieder gegen die Baugenehmigung möglich.


    Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung hätte aber kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Investor könnte – wenn er sich traut - trotzdem bauen, sofern nicht das Verwaltungsgericht auf Antrag der Stadt Offenbach in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung wieder herstellt. Die Sache würde dann rasch eskalieren, denn die Stadt Offenbach müsste das Eilverfahren sofort bei Baubeginn beantragen, um vollendete Tatsache zu verhindern.


    Offenbach könnte zugleich eine Normenkontrollklage gegen den B-Plan 799 in Gänze erheben (dann würde sie die Mainbrücke Ost gleich mit "erledigen"). Selbst wenn die Stadt Offenbach dann irgendwann mal gewinnt, würde sich eine obsiegende Entscheidung auf vollzogene Baugenehmigungen nicht auswirken. Der Normenkontrollantrag hat für sich genommen keine aufschiebende Wirkung und würde die Schaffung vollendeter Tatsachen nur ausschließen, wenn er seinerseits mit einem Eilantrag flankiert wird. Das wäre dann eine "interkommunale Breitseite".


    Auf jeden Fall begibt sich die Stadt Offenbach in eine der schwierigeren planungsrechtlichen Materien (interkommunales Abstimmungsgebot), da die Hanauer Landstraße im Regionalen Einzelhandelskonzept auf jeden Fall mit mehreren Flächen (Raab-Karcher-Gelände? – Karte ist nicht parzellenscharf) als Ausweichstandort für neue Einzelhandelsflächen enthalten ist; ich schätze, das wird noch spannend.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung, Satzbau

  • ^Deshalb ist es ja eigentlich so wichtig dass die Reihenfolge eingehalten wird.
    Erst Bebauungsplan, dann Baugenehmigung.


    Was hier stört, ist ein Bauvorbescheid, der erstellt wurde, bevor ein Bebauungsplan existierte (implizit: "das werden wir schon hinbekommen, den Bebauungsplan machen wir dann passend").
    Einspruchsmöglichkeiten hätte die Stadt Offenbach gegen den Bebauungsplan gehabt.


    Sich als Kommune jetzt auf die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung zu stützen finde ich aber auch etwas merkwürdig. Ich denke, das sollte auf dieser Ebene laufen wie Verträge zwischen Vollkaufleuten - alle Beteiligten kennen die Regeln und diese müssen nicht bei jedem Spielzug neu verlesen werden.

  • Die FAZ berichtet am Wochenende über den Hintergrund der Offenbacher Anwürfe gegen die Mainbrücke Ost und das Einkaufszentrum Honsell-Dreieick.


    Nach Auffassung der FAZ will Offenbach auf diesem Weg Druck auf die Stadt Frankfurt ausüben, um sie zu einem Entgegenkommen beim Umbau des Kaiserlei-Kreisels und der Neuordnung der dortigen Bauflächen zu bewegen. Es geht dabei um einen Flächentausch und entsprechende Grenzänderung. Insgesamt müsste eine Fläche von etwa 150 ha neu aufgeteilt werden.

  • Genau diese Begründung war aber im Bauauschuss schon die Argumentation des OB Schneider, NICHT gegen den Brückenbau zu klagen.


    Dieses Vorgehen ist leider exemplarisch für die Stadt Offenbach, bzw. für diesen OB. Dadurch wird es in Offenbach auch nicht, solange Schneider da maßgeblich tätig ist, zu sinnvollen gemeinsamen Projekten beider Städte kommen. Entweder Frankfurt profitiert und Offenbach zahlt mit, oder gar nichts passiert. Und er will sich dann noch wegen seines ach so guten Verhältnisses zu Frankfurt feiern lassen.

  • Unerfreuliches vom Honsell-Dreieck. Die Stadt habe den Bauantrag des Bauherren B&L (Hamburg) abgelehnt, berichtet die FAZ heute in ihrer Druckausgabe.


    Wohlbemerkt, den Bauvorantrag beschied die Stadt positiv. Der Zuschnitt des Grundstücks sei inzwischen geändert und demzufolge der Bauantrag anders als die Voranfrage. B&L habe bereits Widerspruch eingelegt.


    Ein Schelm, der denkt, da könnte ein Zusammenhang sowohl mit den Querelen zwischen Frankfurt und Offenbach über das dort geplante Einkaufszentrum als auch mit dem Kaiserlei-Deal bestehen.

  • Honsell-Dreieck - Ein typisches "Too much" Projekt

    In der FAZ Druckausgabe vom 16.3. steht auch, dass das Einkaufszentrum weder im städtischem noch im regionalen Einzelhandelskonzept enthalten ist. Sicherlich darf man sich fragen wie sinnvoll diese wenig dynamischen Konzepte noch sind. Schließlich laufen sie vielen Entwicklungen meist hinterher (Beispiel Fressgass als "Goethestrasse 2.0") und laden zur kleinlichen Bedenkenträgerei des Establishments ein (Stichwort Retail "Übersättigung").


    Trotzdem kann ich verstehen, dass die Stadt vielleicht abwarten möchte wie sich das Skyline Plaza mit 38.000 m² Verkaufsfläche und 180 neuen Läden ab Herbst 2013 auf die Innenstadt auswirkt. Ebenso klopfen bereits viele benachbarte Projekte an der Tür. Die "Branddirektion Ost" steht mit neuen Hotel und Shops in der Pipeline. Am Danziger Platz und Ostbahnhof wird man auch auf Geschäfte und bekannte Gastronomie setzen möchten. Nicht zu vergessen ist die Nahversorgungsinfrastruktur um das Eastgate und B&B Hotel herum mit dem Mainterra-Projekt "Geschäftshaus am Ostbahnhof". Auch das riesige Fitness First/Vapiano an der Hanauer, Globetrotter und das erstklassige Scheck-In Center machen es bestimmt nicht einfacher für B&L neue Mieter für eine Shopping-Mall anzulocken. Alles in allem, scheint es als ob der Zug für die schwerfällige "Honsell-Mall" in vielerlei Hinsicht schon abgefahren ist und dass man etwas am Markt vorbei plant.


    Ich finde man sollte ganz neu an das Projekt heran gehen, denn die allgemeine Wohnungsnot im Ostend ist keine Neuigkeit und wird sich weiter verschärfen. Projekte wie "Oskar 3" oder "Eastside Lofts" zeigen in welche Richtung es geht und dass gute Renditen möglich zu sein scheinen. Der Mainuferpark und Mainbrücke sind zwei neue Argumente, die für eine tolle Lage für Wohnimmobilien sprechen. Ich wette Honsell-Wohnungen im "Osthafen-Klinker Look" wären innerhalb weniger Stunden restlos vergriffen. Eine Mischnutzung 2/3 Wohnen + 1/3 Einzelhandel wäre daher eine deutlich weitsichtigere Strategie.

  • Mich wundert es etwas, dass es bis zur Ablehnung des Bauantrages gekommen ist, besonders wenn es eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gibt. Man muss sich den Baugenehmigungsprozess hier anders vorstellen als bei einem Einfamilienhaus. Bei einem solchen Projekt ist es eher ein integrativer Prozess zwischen Bauherr, Architekten, Planern sowie der Stadt. Das Planungsteam klopft Befindlichkeiten auf Seiten der Stadt vorher ab, da die Ablehnung eines Bauantrages stets der Super-Gau ist (alleine die anfallenden Gebühren erreichen hohe sechsstellige Beträge).


    Insgesamt gesehen kommt eine ganze Reihe von Gründen für die Ablehnung in Frage. Es kann mit sich drehendem politischen Wind zu tun haben. Es kann aber auch sein, dass im Rahmen der Bauvoranfrage einfach ein Thema vergessen wurde abzuklopfen, da man dachte "das passt schon". Wenn der Grund für die Ablehnung aber wirklich gemäß FAZ der geänderte Zuschnitt des Grundstücks ist, dann haben der Bauherr und sein Team nicht ihre Hausaufgaben gemacht und vielleicht mal einen Baurechtsexperten zum Thema Gültigkeit einer Bauvoranfrage vor Einreichen des Bauantrages konsultieren sollen.


    Ansonsten bin ich mit Golden Age ausnahmsweise mal einer Meinung... :) Ein generelles Überdenken dieses jahrealten Konzeptes wäre angebracht. Deutlich weniger Retail (eher in die Richtung Showroom) mit Wohnungen Richtung Main wären vielleicht die bessere Lösung.

  • Sicherlich darf man sich fragen wie sinnvoll diese wenig dynamischen Konzepte noch sind.


    Aber was wäre denn ein dynamisches Konzept? Und wer entscheidet darüber? Es den Investoren zu überlassen, wäre zweifellos dynamischer, aber dann würde Stadtplanung wohl eher nach dem Prinzip ablaufen "wer zuerst baut", und die Allgemeinheit müsste zusehen, wie sie mit den Folgen klarkommt (vgl. z.B. MTZ, Loop 5/Weiterstadt, Wertheim-Village, Factory-Outlet Zweibrücken u.v.a.)

  • Ein dynamisches Konzept würde mehr gegen den "laissez faire" Wildwuchs tun und mehr für inhabergeführte Geschäfte in den Stadtteilen. Der Filialisierungsgrad in Frankfurt muss mittlerweile der mit Abstand grösste der Bundesrepublik sein. Dadurch entsteht keine quirlige Vielfalt, die für Konsumenten interessant ist, sondern einseitige Monokulturen, die mit den ewig gleichen Standard-Konzepten (Fashion Stores + System-Gastro + Fitness-Center) Langweile und Beliebigkeit erzeugen.


    Es ist z.B. schlimm was mit der Fressgass passiert. Der (noch erhaltene) Frankfurterische Charme der Gourmet-Meile wird sehenden Auges gegen fade Designer-Flagships ausgetauscht. Daher sollte man am Honsell-Dreieck darauf aufpassen, dass eine Ostend-typische Lösung, wie mit den Containerbauten oder dem Klinker-Globetrotter eindrucksvoll geschehen, heraus kommt.

  • Einige Details zur Begründung der Ablehnung der Baugenehmigung gibt heute die FR preis.


    Ausschlaggebend sollen zum Teil 40cm Höhenunterschied der Gebäudehöhe sein, auch habe sich das Baugrundstück nur um wenige Quadratmeter verändert.


    Nun wird der Bauherr die Pläne abermals überarbeiten, sollte die Stadt dann nicht zustimmen, wird der Bauherr klagen.


    ZURECHT finde ich.