^ Genau, gemäß StVO. Die ja z.B. auch vorgibt, dass Tempo 30 erst dann zulässig ist, wenn eine „konkrete Gefahrenlage vorliegt“ - heißt überspitzt gesagt also, das erst mal jemand überfahren wurde.
Es gibt deutlich mehr Gründe zur Ausweisung einer Tempo-30-Zone. Auf den Seiten 5-7 findet sich eine Checkliste: