Leipzig: Umgang mit Bauerbe

  • Da stimme ich dir in allen Punkten zu. Grundsätzlich würde ich mir da am liebsten selbst ne Wohnung nehmen, aber das dürfte eng werden :D


    Die Mieten bei den frisch sanierten VLW-Anlagen gingen zuletzt auch immer weiter hoch, selbst ohne Tiefgarage. Das Riemann-Quartier war noch ok, die Otto-Adam-Straße zog dann abermals an und aktuell in der Kroker-/Wustmannstraße sind wir schon bei 9,50€ kalt. Es würde mich wundern, wenn sich diese Entwicklung beim Kleisthof nicht fortsetzen würde, leider...

  • ^ Die Riemann-Bebauung Kroker-/Renkwitzstraße kam vor ein paar Jahren auch schon auf knapp 10 Euro kalt / Quadratmeter. Platzhirsch im unteren Preisbereich ist ausgerechnet die hier viel kritisierte GRK, die auf der Westseite der Renkwitzstraße knapp über 7 Euro / Quadratmeter kalt nach der Sanierung verlangte. Das ist aber auch schon wieder ca. 5 Jahre her.


    Ich sehe mit dem Bau der geplanten Tiefgarage eigentlich kein Problem. Die Finanzierung wird eher mit der Nutzung als Garage wieder reingeholt statt über die Miete. Wer die Tiefgarage nicht nutzt, weil er kein Auto besitzt oder manchmal lieber ein paar Runden um den Block fährt, bis endlich ein Parkplatz an der Straße gefunden wird, der trägt keine erhöhte Kosten. Und auch die Grüngestaltung des Innenhofes muss nicht unter dem Bau einer Tiefgarage leiden. Die schönste Grüngestaltung im Mietsegment für mich ist immer noch die der Quartiersbebauung von Hubert Ritter in Wahren aus der gleichen Zeit wie jene von Riemann - trotz dass es auch hier eine Tiefgarage gibt. Schnell zusammengesuchte Bilder aus dem Netz dazu hier und dort.


    Letztendlich ausschlaggebend für eine ansprechende Grüngestaltung dürfte sein, dass das ganze Ensemble unter Denkmalschutz steht und somit auch die Fläche im Innenquartier nicht nach Lust und Laune versiegelt werden kann, um ausreichend Parkplätze hinzuklatschen. Das sollte beim Riemann-Geviert doch hoffentlich auch der Fall sein.

  • Eisenbahnstraße 131


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    rock-immobilien location


    In Volkmarsdorf geht die Entrümpelung dieses Wohngebäudes aus dem Jahr 1912 voran, die Fassadensanierung steht bevor:

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    Hier dürfen wir uns sicherlich auf ein absolutes Schmankerl freuen, vor allem im Zusammenspiel mit der dann fertig sanierten Eisenbahnstraße 129 nebenan.

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    Bleibt nur zu hoffen, dass auch die Ruinen auf der gegenüberliegenden Straßenseite bald gerettet werden können - incl. des markanten Kopfbaus Edlichstraße 2 (im Bild oben links in blau eingewickelt).

  • Zunächst ein Blick in die Wurzner Str. ...



    Ecke zur Plaußiger Str. 2




    ...und anschließend ins bunte Lindenau:



    Die Roßmarktstr. 9 (Ecke zur Hahnemannstr.) hat schon viel mitgemacht und sieht nach der letzten Sanierung so aus:




    ...seit ca. 2008 befand sich die Ecke in diesem Zustand:




    ...bei Google sind die Arbeiter gefilmt worden - und haben daraufhin die Flucht ergriffen.




    ...die Fenster wurden erneuert:




    ....und die verlorene Dekoration wieder hergestellt:




    Soweit, sogut... was ich auch hier fragwürdig finde, ist die Farbgebung.

    Das Konzept der abgebrochenen Sanierung erscheint mir wesentlich stimmiger -

    eine Art Naturstein(imitat)sockel, dazu passend die Absetzung der Fensterfaschen

    und ev. auch noch die damals fehlenden Dekorelemente... das hätte ein lebendiges

    Gesamtbild ergeben können, das dann auch besser mit dem recht dominanten

    Nachbarhaus harmoniert.


    Leider hab ich kein Bild vom Originalzustand gefunden, nur diese ganz alte Ansicht:



    Zustand zu DDR-Zeiten:



    ...dazu noch ein Vergleich:




    ...wie man sieht, gab es früher mehr... Fahnen.



    Gleich um die Ecke, in der Mühligstr. 8 und 10, wurden laut Streetview ebenfalls 2008 Sanierungen gerade beendet,

    bei denen sich auch ein Vergleich im Hinblick auf die farbliche Gestaltung lohnt:



    ...ein typisches leipziger Straßenbild, ordentlich saniert und nett anzuschaun.

    Bei näherer Betrachtung fällt auf, dass beim Eckhaus die Fachwerk-Dekoration keinen Bezug zum Rest der Fassade hat

    und irgendwie in der Luft zu schweben scheint...



    Hier dagegen hat man den Eindruck, dass die einzelnen Dekorationen ein passendes Gesamtbild ergeben.



    Die unterschiedlichen Putzarten wurden bei der Sanierung zwar wieder originalgetreu eingesetzt, allerdings einfarbig.

    Beim Nachbarhaus sieht es ähnlich aus...



    hier fällt es allerdings weniger auf, weil kein Fachwerk "aus dem Rahmen fällt", nur über den Fenstern im EG fehlt ein bisschen Lametta.



    Die Eutritzscher Str. 9 (nicht in Lindenau) wurde zwischenzeitlich schon mal größtenteils abgerüstet...





    ...dann aber doch wieder verhüllt und bearbeitet:



    :/



    ...im Hintergrund auch Nr. 3 noch eingerüstet.

  • ^ Danke für die Fotos. Die Farbgestaltung bei der Roßmarktstraße 9 sowie bei der Mühligstraße 8/10 sehe ich aus genannten Gründen auch kritisch, was bei den Vergleichsfotos von früher besonders auffällt. Ein anderes Problem, was hier schon öfter anklang, die Umgestaltung der EG-Zonen tragen oft dazu bei, dass das Gesamtbild nicht stimmig wirkt. In Lindenau und anderswo gibt es häufig jene Eckgestaltungen, die früher den Eingang zum (Eck-)Laden bildeten und die heute zugemauert und verputzt sind.


    Beispielhaft dafür steht die William-Zipperer-Straße 112: Im Prinzip ein ordentliches Sanierungsergebnis, aber durch die eintönige Farbgestaltung wirkt die Fassade nicht lebendig und durch die zugemauerte Ecke soweit auch nicht stimmig. Seitdem liefern sich Sprayer und der Hausmeister ein Battle um das richtige Farbkonzept der Ecke, weshalb jetzt beim aktuellen Tag der Zusatz "Auf ein Neues" steht.


    Bei der Sanierung der Eutritzscher Straße 9 hat man dagegen alles richtig gemacht. Nicht nur erfreulich, dass die Pilaster im Dachbereich wieder hinzukamen, sondern alle Gestaltungselemente farblich dezent abgesetzt sind. Hier ein Bild vom Zustand davor.

  • Die zugemauerte Ecke der William-Zipperer-Straße 112 schreit doch nach Fassadengestaltung. Wie wärs mit dem Leipziger Stadtwappen als Blechschild?

  • Arthur-Hoffmann-Str. 39


    In der Südvorstadt steht die Sanierung dieses Altbaus vor dem Abschluss:

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    Den modernen Dachaufbau sieht man aufgrund der Enge der Straße nur beim genauen Hinschauen:
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    Leider soll nebenan dieses Schmankerl die Ecke zur Shakespearestraße geschmackvoll abrunden.
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    Rückseite:
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  • Otto-Schmiedt-Straße 12


    In Leutzsch wird diese Jugendstilvilla aus dem Jahr 1902 saniert:

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    Die markante Bogenarkade zwischen der Villa und dem dazugehörigen Nebengebäude wartet noch auf die Sanierung:
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  • Mit einem Gruß nach Halifax geht es zunächst in die Eutritzscher Straße 3 und 9 - zuletzt hier zu sehen:

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    ...und jetzt:


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    ...im Hinterhof wurde noch ein Neubau errichtet:


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    ...Nr. 3:


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    ...gleich um die Ecke das Leihhaus als Bonusbild:


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    ...und wohin führt die Eutritzscher Str. im weiteren Verlauf?


    Genau, zum Anfang der Gräfestr. am Eutritzscher Markt...


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    Die zur Schau gestellten Karossen zeigen an, dass hier Villenbewohner ein Obdach gefunden haben:


    ...die meisten Objekte sind bereits seit längerem saniert.


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    An der Ecke zur Mothesstr. 1 wird noch geworkt:


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    vorher:


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    Quelle Google Earth Streetview


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    ...zurück in die Gräfestr.:


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    ...am Ende findet sich Nr. 38, bei der Anfang 2020 eine umfangreiche Zweit(?)Sanierung abgeschlossen wurde:


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    Quelle Google Earth Streetview

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    ...hinter dem Fenster gibt's auch was zu entdecken:


    Bild 1  Bild 2  Bild 3


    Ab Februar 2020 stehen traumhafte, exklusive Wohnungen in der historischen Villa Winkelmann im schönen

    Eutritzscher Villenviertel zur Vermietung bereit.

    Im tollen Gemeinschaftsgarten werden zwei historische Teehäuser denkmalgerecht saniert und stehen dann

    den neuen Bewohnern zur freien Verfügung.

    Kultur im Hause Winkelmann (& Söhne)



    ...abschließend sei noch angemerkt:


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    Einmal editiert, zuletzt von Rundling ()


  • Technisch fremdel ich noch etwas mit der neuen Zitier- und Beabeitungsfunktion. Das Zitat sollte dort nicht doppelt stehen und der folgende Text darüber in einem Beitrag. Nun gut, dann eben so.


    In der letzten und in dieser Woche sind nun die vier oben verlinkten Anträge im Stadtrat behandelt worden und die Stadtverwaltung hat als Aufgabe mitbekommen, sich noch stärker als vorher um leerstehende Wohnhäuser etc. und deren Reaktivierung zu kümmern.


    Der Antrag „Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand - gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben“ (VII-A-01856-NF-03) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit 45 Pro- und 25 Gegenstimmen bei Übernahme des Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angenommen.


    "Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende Leerstandspotenziale zu heben und auf den Erhalt und die Schaffung sozialer, kultureller und kleingewerblicher Freiräume und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums und Gewerbes hinzuwirken.


    Hierzu werden seitens der Stadtverwaltung und der LWB die vorhandenen Instrumente und Verfahren genutzt, bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt, sowie


    1. die Eigentümerziele der LWB mit der Zielsetzung fortgeschrieben, bei der Hebung von Leerstandspotenzialen eine Vorbildwirkung für den Immobilienmarkt einzunehmen. Dazu wird geprüft, verstärkt einfache Instandsetzungen und Modernisierungen vorrangig in Gebieten mit geringem Anteil an KdU-Haushalten und überdurchschnittlich hohen Mieten umzusetzen, um damit KdU-fähigen Wohnraum zu schaffen. Eigenleistungen von Mieter*innen sind grundsätzlich zu ermöglichen,


    2. die Eignung von Grundstücken und Gebäuden der Tochterunternehmen der Stadt für die Schaffung von Wohnungen durch Instandsetzung/Modernisierung und/oder Neubau festgestellt und dazu bis zur Diskussion im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts (siehe Pt. 3) berichtet,


    3. bis zum Ende des IV. Quartals 2021 im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts folgende Punkte berücksichtigt und einem geeigneten Beteiligungsformat diskutiert:

    - Inwertsetzung von vorhandenen Flächenreserven, insbesondere von Mehrfamilienhäusern für Mischnutzungen von sozialen, kulturellen und kleingewerblichen Nutzungen;

    - Unterstützung von Projekten für Kultur, Soziales und Kleingewerbe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten;

    - Beratung und Begleitung von Eigentümern nicht genutzter Immobilien hinsichtlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten für soziale, kulturelle oder kleingewerbliche Projekte;

    - Beratung und Begleitung von Eigentümern, um Instandhaltungen und -setzungen sowie Modernisierungen durchzuführen und zur Abwendung von Modernisierungsgeboten;

    - Möglichkeiten der Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau sowie Bereitstellung von EU-Fördermitteln, um Instandsetzungen und Modernisierungen für soziale, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen zu unterstützen.


    Auf dieser Grundlage ist bis zum I. Quartal 2022 eine Umsetzungskonzeption zur weiteren Berücksichtigung im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts vorzulegen.


    Der Stadtrat wird fortlaufend über die Umsetzung unterrichtet."


    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018692


    Übernommen, abgestimmt und mit 38 Pro-Stimmen positiv votiert wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE "(Spekulativem) Leerstand konsequent begegnen - Freiräume und bezahlbaren Wohnraum sichern" (VII-A-01857-ÄA-03):


    "Der Oberbürgermeister wird beauftragt,


    1. zukünftig Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote nach § 177 BauGB in der Stadt Leipzig anzuwenden, dafür dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2021einen Vorschlag für ein geeignetes Verfahren vorzulegen und bei der Erarbeitung insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:


    - Kontinuierliche Erfassung nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien in einem Leerstandskataster. Geeignete digitale Formen der Meldung und von Sichtbarmachung von Leerständen sind zu prüfen,


    - Erarbeitung einer Richtlinie zum Umgang mit Eigentümern nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien, in der Kriterien, Fristen, Bußgelder und Verfahren zur Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots geregelt werden,


    - Aufnahme von Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer, wie gezielt mehr Personalressourcen für Wohnungsvorrichtungen geschaffen werden können,


    - Erarbeitung eines Konzepts, wie Eigentümer gezielt bei längerem Leerstand


    - (mehr als 3 Monate) angesprochen werden können,


    - Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten bei (teil-)marktaktivem Wohnungsleerstand von länger als 6 Monaten.


    2. sich auch als Präsident der Deutschen Städtetages dafür einzusetzen, dass


    - im Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, z. B. durch höhere Bußgelder und die Sanktionierungsmöglichkeit mittels Enteignungen und Vorkaufsrechten erweitert werden,


    - der Freistaat umgehend die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung schafft und die Problematik leerstehender Immobilien bei der Grundsteuernovellierung berücksichtigt."


    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018758

  • Die ebenfalls schon verlinkte Karte und Fotosammlung der „vergessenen Häuser“, d.h. der komplett oder überwiegend leerstehenden (Mehrfamilien-)Häuser - meist unsaniert, aber auch schon (äußerlich) saniert - , in der Leipziger Internetzeitung wurde um zahlreiche Objekte vor allem im Leipziger Osten ergänzt. Damit sind mittlerweile 116 Häuser erfaßt.


    In den beiden jüngsten Artikel vom 24.2.2021 dazu aus der Reihe, die weiter fortgesetzt werden soll, geht es vor allem um die Stadtratsdebatten und um die Interventionsmöglichkeiten der Kommune:


    „Vergessene“ Häuser in Leipzig: Impressionen des Verfalls – Die Suche geht weiter, Update 24. Februar 2021 & Übersichtskarte

    https://www.l-iz.de/politik/le…ionen-des-verfalls-347491


    Der Stadtrat tagt: Leerstehende Immobilien in Leipzig – Runde 2 + Video

    https://www.l-iz.de/politik/le…in-leipzig-runde-2-375953

  • Die erste "neue" Wohnung in der Merseburger Straße 94 - eine in der Georg-Schwarz-Straße 1 ist ja seit 2007 immer bewohnt geblieben, auch während der Sanierung - wurde Anfang Dezember 2020 bezogen und mittlerweile sind weitere Wohnungen dazugekommen. Kleine Einblicke in die Fortschritte innen und außen: https://gseins.noblogs.org/ Und ja, es ist noch sehr viel zu tun, nicht nur Außen im Erdgeschoss. ;)



  • Folgender Teil des Stadtratsbeschlusses hatte mich zuerst verwundert, weil ich mir bisher nicht vorstellen konnte, dass man einen Immobilienbesitzer zu einer Sanierung zwingen kann - es geht da schließlich um hunderttausende Euro, teilweise noch mehr:


    - Erarbeitung einer Richtlinie zum Umgang mit Eigentümern nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien, in der Kriterien, Fristen, Bußgelder und Verfahren zur Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots geregelt werden.


    Könnte aber wohl doch gehen, nämlich nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB). Interessant wäre natürlich, ob und wie dieses Mittel anderswo schon erfolgreich zum Einsatz gebracht wurde, um die Sanierung leerstehender Gebäude zu erzwingen. In Plauen wurde das offensichtlich auch diskutiert, gleichzeitig sagte die Baubürgermeisterin aber noch Ende 2020: "Mir ist keine Kommune in Deutschland bekannt, die das Modernisierungsgebot anwendet" (Freie Presse hinter Bezahlschranke). Das wird aus juristischer Sicht also spannend. Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob der im Grundgesetz garantierte Schutz des Eigentums oder der dort ebenfalls geregelte Satz "Eigentum verpflichtet" im konkreten Fall maßgeblich sind. Auch die Frage, in welcher Höhe sich die Stadt finanziell beteiligen muss, bietet Spielraum für jahrelange Rechtsstreitigkeiten.


    Bei hunderten betroffenen Immobilien wäre die Stadt wohl gut beraten, erst mal unterstützend auf die Eigentümer zuzugehen und dadurch Erfolgsbeispiele zu schaffen. Viel Spielraum bieten sicher auch Zwangsversteigerungen bei ausstehenden Steuerzahlungen, dort ist die Rechtslage klar.

  • Meines Wissens wurde zumindest in Berlin und Hamburg bereits mit dem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB operiert. Aber es ist ein sehr kompliziertes sowie finanziell und juristisch mit hohen Risiken für die Kommune behaftetes Instrument. Siehe dazu unter anderem den Verwaltungsstandpunkt unter


    Vorlage - VII-A-01857-VSP-01

    Leerstand konsequent begegnen - Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB durchsetzen

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017772


    "Mit o.g. Vorlage zur Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten soll der politische Wille herbeigeführt werden, bei geeigneten Objekten nach einzelfallbezogener Prüfung Instandsetzungs- und Modernisierungsgebote gemäß § 177 BauGB zur Behebung von inneren und äußeren Mängeln einzusetzen. Das Instrument eignet sich nicht für einen flächendeckenden Einsatz. Zunächst ist das Gebot immer im Einzelfall zu begründen. Für die unrentierlichen Kosten der angeordneten Maßnahmen, für die gemäß § 177 Abs. 4 Satz 2 mit großer Wahrscheinlichkeit die Stadt Leipzig einzustehen hätte, sind städtische Mittel einzuplanen. Diese Mittel stehen bislang im Haushalt nicht zur Verfügung.


    Die anzuordnenden Maßnahmen müssen konkret auf den Fall bezogen ermittelt und benannt werden. Hierzu sind ebenfalls ausreichende Ressourcen erforderlich.


    Die für ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot geeigneten Objekte werden aus der Arbeit der AG Verwahrloste Immobilien bestimmt. Eine konkrete Einschätzung zur Anzahl der Objekte und des dazugehörigen Umfangs des Eingriffs kann nicht benannt werden, da es einzelfallbezogen ermittelt wird. Es wird von jährlich ca. 1-2 Objekten ausgegangen.


    ... Um Leerstand zu begegnen, ist das Zweckentfremdungsverbot das richtige Mittel. Entsprechende Regelungen gibt es in verschiedenen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen). ... ."



    Außerdem:


    Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien.

    Herausforderungen und Lösungen im QuartierskontextHerausgeber: BBSR

    Erschienen: Februar 2020

    ISBN: 978-3-87994-255-8

    https://www.bbsr.bund.de/BBSR/…_blob=publicationFile&v=1

  • "Bei hunderten betroffenen Immobilien wäre die Stadt wohl gut beraten, erst mal unterstützend auf die Eigentümer zuzugehen und dadurch Erfolgsbeispiele zu schaffen. Viel Spielraum bieten sicher auch Zwangsversteigerungen bei ausstehenden Steuerzahlungen, dort ist die Rechtslage klar."


    Beides macht die Stadt Leipzig bereits seit vielen Jahren. Das Mittel der Zwangsversteigerungen bei ausstehenden Steuerzahlungen ist weitgehend ausgeschöpft und viele beratungs- und handlungswillige und -fähige Eigentümer_innen konnten in den letzten 20 Jahren beraten und unterstützt werden:


    Verwaltungsstandpunkt zur

    Vorlage VII-A-01856-VSP-01

    Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand - gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017823

    Hierzu unter IV. Sachverhalt, 2. Begründung.


    Verwaltungsstandpunkt zur

    Vorlage VII-A-01906-VSP-01

    "Spekulativem Leerstand entgegentreten"

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017827

    Hierzu unter IV. Sachverhalt, zu 3.

  • Die bestehenden Bemühungen können noch nicht so berühmt gewesen sein, sonst gäbe es weder die aktuellen Beschlüsse noch hunderte leerstehende Immobilien. Deren Zahl zeigt natürlich auch, dass es sich dabei um eine Herkulesaufgabe handelt, die der Stadt letztendlich hohe Kosten verursachen wird. Ohne dutzende, sehr qualifiziert besetzte Personalstellen werden Ergebnisse nicht in der gewünschten Breite zu erzielen sein.


    Allerdings bin ich ausdrücklich der Meinung, dass man bei konsequenten und hartnäckigen Unterstützungsangeboten auch relativ schnell erkennen kann, wo diese auf fruchtbaren Boden stoßen - und wo eben nicht. Und dann wäre Leipzig wirklich prädestiniert für § 177 BauGB. In einer der größten deutschen Städte mit einem hochattraktiven Immobilienmarkt und einer lebhaften Investorenszene muss es möglich sein, diesen Paragrafen mit Leben zu erfüllen. Deshalb würden solche Schritte auch meine volle Unterstützung finden, sonst wäre ich hier im Architekturforum nicht zugange. Neben den außerordentlich positiven Effekten auf die Städtebau und Wohnungsmarkt sehe ich darin nämlich auch keinen wirklichen Eingriff in Eigentumsrechte, denn die Eigentümer würden nur zu ihrem Glück gezwungen (oder könnten ihre Immobilien jederzeit zu sehr guten Preisen an echte Investoren weiterveräußern). Ich hatte bisher jedenfalls den Eindruck, dass Sanierungen in Leipzig durchaus mit erheblichen Gewinnen verbunden sein dürften (deshalb dürfte auch der für die Sanierungen anfallende Zuschussbedarf für die Stadtkasse gering bleiben).