Stadtgespräch Berlin / dies und das

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    Wundert mich auch nicht, Deutschland ist auch ein Paradies für Geldwäsche und der Anteil an Immoblien die mit kriminell erworbenen Geld gekauft werden soll beträchtlich sein...

  • Mittlerweile gibt es ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Reiner Geulen zur Rechtmäßigkeit von Enteignungen privater Immobilienkonzerne.

    Wirklich? Derselbe Reiner Geulen aus diesem Wikipedia Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Reiner_Geulen ?


    "Aufgrund seiner Aktivitäten im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) in den Jahren 1967 bis 1969 wurde ihm von der Berliner Justiz der Eintritt in das Rechtsreferendariat zunächst verwehrt, was faktisch einem Berufsverbot gleich kam. Nach Androhung einer Klage konnte er seine Ausbildung zum Rechtsanwalt fortsetzen"


    "Seit Ende der 70er Jahre führte Geulen überwiegend Prozesse gegen umweltschädigende Großvorhaben vor deutschen, ausländischen und internationalen Gerichten.."


    "In den Jahren 2018 und 2019 hat Geulen die Entwicklung der nuklearen Waffentechnik und der Carbonisierung der Erdatmosphäre aufgrund seiner prozessualen Erfahrungen im Einzelnen untersucht. Sein im Dezember 2019 veröffentlichtes Buch „Jenseits der Hoffnung“ beschreibt die „nukleare und thermische Vernichtung des Lebens“ als unumkehrbar."


    Der gute Mann scheint mir mehr "Aktivist" als "Anwalt" zu sein, in diesem Sinne ist auch seine Einschätzung zur Enteignung von Großkonzernen zu betrachten. Sein "Rechtsgutachten" ist eine individuelle Einschätzung und hat keinerlei Implikationen.


  • Der gute Mann scheint mir mehr "Aktivist" als "Anwalt" zu sein, in diesem Sinne ist auch seine Einschätzung zur Enteignung von Großkonzernen zu betrachten. Sein "Rechtsgutachten" ist eine individuelle Einschätzung und hat keinerlei Implikationen.



    Was weißt du über Reiner Geulen? Hast du sein Gutachten denn überhaupt gelesen? Und auch die beiden anderen Gutachten, die der Senat in Auftrag gegeben hat? Gutachten basieren immer auf individuellen Einschätzungen. Bei allen ungeklärten Rechtsfragen gibt es Beurteilungs- oder Wertungsspielräume, in denen man mit guten Argumenten unterschiedliche Rechtsmeinungen vertreten kann, auch ein ehemaliger Aktivist der Anti-AKW-Bewegung kann gute Argumente haben. Zwischen unterschiedlichen Auffassungen eine Entscheidung zu treffen, ist in den Strukturen des Rechtsstaats am Ende Sache eines Gerichts, dessen Urteil dann vielleicht zur herrschenden Meinung wird. So war es am Ende beim Prozess um die atomrechtliche Betriebserlaubnis für das AKW Mülheim-Kärlich, den die Kläger mit den u.a. von ihm vertretenen Argumenten am Ende gewonnen haben. Die Aktivisten der Atomwirtschaft haben verloren.

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    Alles was ich über Geulen wissen muss, steht in seiner Buchbeschreibung:


    "Im dritten Teil, einer Polemik, analysiert der Autor am Beispiel des Philosophen Peter Slo­ter­dijk die Realitätsferne der deutschen Philo­­sophie der Nachkriegszeit seit Martin Heideg­­gers Verharmlosung der Shoa und der »viel beredeten Atombombe«. Auf der Grundlage schwer zugänglicher, z.T. unveröffentlichter Dokumente aus dem Um­feld Sloterdijks belegt der Autor, dass dessen Denk- und Sprachweise eine systematische Verharmlosung (»Galvanisierung«) von nuk­learen Kriegen und Völkermorden darstellt und den aktuellen Popularisierern Legitimationen liefert.Der Autor bezeichnet Sloterdijk als einen empathielosen Blender, der nur in dem apathisierten akademischen Philosophiebetrieb des Nachkriegs-Deutschlands zum Modephilosophen avancieren konnte. Ferner untersucht der Autor Sloterdijks auto­biografische Berichte zu seinen langen Aufenthalten im Ashram Oshos in Indien sowie dessen Bild von weiblicher Sexualität. Der Autor beschreibt Sloterdijk als einen Intellek­tuellen, der die Beschädigung seines persönlichen und akademischen Selbstwertgefühls mit inhaltsloser Sprache zu überspielen versucht."

    https://www.amazon.de/Jenseits…Philosophie/dp/3947238142


    Wer einem Peter Sloterdijk so absurdes Zeug andichtet, der kann nicht mehr alle Glocken im Kasten haben.

  • ^ Danke für diese Polemik, Berlinier, denn Du hast mich dadurch auf Geulens Buch und dadurch indirekt auf dieses Video aufmerksam gemacht, das ich sehenswert finde und durch das sich jeder ein eigenes Bild über die Vollständigkeit der Glocken in seinem Kasten machen kann.

  • und dadurch indirekt auf dieses Video aufmerksam gemacht, das ich sehenswert finde und durch das sich jeder ein eigenes Bild über die Vollständigkeit der Glocken in seinem Kasten machen kann.

    Er ist scheinbar sowas ein Weltuntergangsprediger, der am liebsten über den nahenden Atomkrieg fabuliert und/oder hat zu viele Terminator-Filme gesehen.

    "Künstliche Intelligenz ist nicht dafür da Leben zu konservieren, sondern zu zerstören" sagt er, weil das Militär angeblich die Technologieführerschaft darüber hat (und nicht etwa z.B. google) und das Militär sowieso nichts anderes im Sinn hat, als Atomkriege zu führen. "Der Mensch wird zur Zerstörung der Missiles (Atomraketen) nicht mehr gebraucht" und die "Missiles werden die Zukunft bestimmen und nicht der Mensch, weil AI die Kontrolle über alle Missiles hat. :doof:


    Mein Lieblingssatz ist:

    "Die Klimaaktivisten stehen für Primärtugenden, die es in Deutschland schon immer schwer hatten, wie Mut und die Bereitschaft Grenzen zu verschieben oder in Frage zu stellen." ^.^


    Der Mann ist ein super Beispiel dafür, dass man auch mit Bildung falsche Schlüsse ziehen kann,

  • Diese Ad Hominem Attacke zeigt doch eher das Gegenteil - und womöglich sogar, dass der Vorwurf auf den zutrifft, der sich anders nicht zu helfen weiss.

  • CDU und FDP wollen den Wohnungsbau durch eine Veränderung der Landesbauordnung fördern. Demnach sollen künftig Genehmigungsverfahren für Typenbauten vereinfacht werden. Die CDU will in dieser nächsten Woche entsprechende Anträge in das Abgeordnetenhaus einbringen, die FDP will in der nächsten Woche mit einem eigenen Antrag nachziehen.

    Auch der Senat arbeitet derzeit an einer Veränderung der Landesbauordnung, die kürzere Genehmigungszeiten für Typenbauten vorsieht. Die Novelle soll noch in diesem Sommer beschlossen werden.

    https://www.tagesspiegel.de/be…wohnhaeuser/26880966.html

  • Mal sehen, ob Berlin das wirklich hinkriegt. In dem verlinkten Artikel wird ein grüner Bauexperte zitiert, die Übernahme von Typenbauten aus anderen Bundesländern, wie sie die CDU fordert, halte er allerdings für „schwierig“. In den Bundesländern gälten bislang unterschiedliche Standards, etwa im Bereich Barrierefreiheit. Das würde ja dazu führen, dass sich alle Investoren auf dem niedrigsten Level einpendeln. Als ob Berlin ein besonderes Level hätte!


    Wenn Berlin nicht die in anderen Bundesländern erteilten Typengenehmigungen zulässt, können sie es auch bleiben lassen, weil der Vereinfachungszweck dann nicht erreicht wird. Das wäre dann so ähnlich, wie wenn man in Berlin andernorts zertifizierte Bauprodukte nicht verbauen dürfte, z.B. eine F-30-Gipskartonplatte in Berlin gesondert zertifizieren müsste. Ende 2019 wurde von der Bauministerkonferenz die Fortschreibung der Musterbauordnung beschlossen, als § 72a die Typengenehmigung aufzunehmen. In der Regel übernehmen die Länder dann die Regelungen der MBO in ihr Landesrecht. Alle Bundesländer haben sie entsprechend der MBO schon, in Hessen ist sie im Geschäftsgang; überall gilt, dass die Genehmigungen aus anderen Ländern gültig sind, fehlt nur noch Berlin; wäre echt ein Witz....

  • Hoffen wir mal, dass Berlin seine Bedenken ausräumen kann. Es ist wirklich schwer zu vermitteln, weshalb selbst bei copy-paste-Architektur jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Generell wirkt das Prozedere nach außen hin deutlich zu zäh und kompliziert, was aber auch an der Infrastruktur und Personalsituation der Behörden liegen kann.

  • Habe mal den aktuellen Stand der Musterbauordnung gegoogelt:


    1)Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch (nach Landesrecht zuständige Behörde) eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften entsprechen.

    2)Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen; in der Typengenehmigung ist die zulässige Veränderbarkeit festzulegen. 3Für Fliegende Bauten wird eine Typengenehmigung nicht erteilt.(2) Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden; § 73 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

    3) Typengenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land ... (kraft gesetzlicherRegelung oder auf Grund Entscheidung durch Verwaltungsakt).


    Nach meiner bescheidenen juristischen Kenntnis ist nicht die Übernahme der Vorschriften aus der MBO in die LBO des Landes Berlin das Problem, das wird schon passieren. Es wird vielmehr an 3) liegen. Erst mit einem Verwaltungsakt wird entschieden, ob die Typgenehmigung auch im Land Berlin gilt. Das Land Berlin hat sich mit der Erzielung weitgehender Barrierefreiheit im Neubau sehr hohe Ziele gesetzt. Wenn ein bundesweit zur Ausführung kommender Typenbau dem nicht entspricht, kann es schwierig werden.

  • ^ Ich wüsste nicht inwiefern sich die Berliner Regelungen zum behindertengerechten Bauen im Neubau von denen anderer Bundesländer unterscheiden und höhere Anforderung stellen. Höhere Anforderungen gibt es tatsächlich bei Änderungen im Bestand (§ 51 Abs. 2 BerlBO), wo jedoch das Institut der Typengenehmigung ohnehin nicht in Betracht kommt; sie kommt nur bei Errichtung (= Neubau) in Frage (siehe § 72a Abs. 1 SAatz 1 MBO).

  • Nicht die Anforderungen und Regelungen des barrierefreien Bauens ändern sich. Es gibt in Berlin wohl eine Vorgabe, dass Neubauten grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Das ist ein Unterschied zu anderen Bundesländern. Damit könnte ein Typenbau, der diese Anforderungen nicht erfüllt, nicht zugelassen werden. M. W. ist diese grundsätzliche Forderung des barrierefreien Bauens eine berliner Besonderheit. Kann mich aber auch irren.

    Einmal editiert, zuletzt von Bousset ()

  • Ich kann bei dieser Thematik sehr gern mehr Licht ins Dunkel des komplexen Bauordnungsrechts bringen.

    Bousset hat zunächst recht damit, dass das Thema der Barrierefreiheit in Berlin (bezogen auf Wohnungsbau) komplett anders geregelt wird, als das in den anderen Bundesländern der Fall ist. Insofern muss ich Tunnelklick enttäuschen, denn Berlin agiert hier wirklich auf einem anderen Level. Ob nun qualitativ besser oder schlechter, möchte ich nicht beurteilen.

    Während in vielen Bundesländern die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen für Wohnungen durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) bauordnungsrechtlich eingeführt wurde und die Einhaltung der darin getätigten Anforderungen im Wohnungsneubau Pflicht ist, spielt diese Norm im Berliner Raum bei aktuellen Neubauvorhaben keine Rolle mehr. Hier gilt seit dem 1. Januar 2020 die Barrierefreies Wohnen Verordnung (BWV Bln), deren Inhalt fortan beachtet und im Zuge von Baugenehmigungsverfahren natürlich auch nachgewiesen werden muss.


    Korrigieren muss ich Bousset jedoch bezüglich seiner Aussage, dass Neubauten in Berlin grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Im Wohnungsbau hängt das einerseits von der Anzahl der geplanten Wohnungen und andererseits von ggfs. notwendigen Aufzügen ab. Im §50 der Berliner Bauordnung werden die Voraussetzungen eindeutig formuliert. Bei mehr als zwei Wohnungen und der Notwendigkeit eines Aufzugs, den man ab mehr als vier oberirdischen Geschossen vorhalten muss, müssen 50 % aller Wohnungen barrierefrei ausgeführt werden. Ist ein Aufzug nicht erforderlich, aber sind dennoch mehr als zwei Wohnungen im Neubau geplant, müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei ausgeführt werden. Im EFH-Bau kann der Bauherr natürlich selbst entscheiden, ob er ein barrierefreies Objekt geplant und umgesetzt haben möchte oder nicht.


    In Bezug auf die Typenbau - Diskussion können die unterschiedlichen Regelungen durchaus ein Problem darstellen, obwohl ich vermute, dass die Typenbauten letztlich wohl eher dem Einfamilienhausbau zugute kommen werden, weil die Anforderungen in dieser Sparte geringer ausfallen. Für den wesentlich wichtigeren Mehrgeschosswohnungsbau, den wir in Berlin dringend benötigen, wird der Typenbau nur dann sinnvoll genutzt werden können, wenn die Typenbauten in Berlin genehmigt und umgesetzt würden.

    Bundeslandübergreifend wird soetwas, unter anderem wegen anderer Standards im Bereich der Barrierefreiheit, nicht funktionieren.

  • Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat eine Studie zum Zusammenhang zwischen der COVID-19-Inzidenz anderen Faktoren veröffentlicht, bei der auch die Beziehung zum Wohnumfeld untersucht wurde. Demnach konnten die Forscher einen Zusammenhang zwischen beiden Faktoren nachweisen: Je dichter ein Bezirk besiedelt ist, umso höher ist die COVID-19-Inzidenz. Je mehr Erholungs- und Freiflächen vorhanden sind, umso geringer ist die COVID-19-Inzidenz. Insgesamt sind die Inzidenzen in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln besonders hoch, während sie in Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg besonders niedrig sind.

    https://www.berlin.de/sen/gesu…kurz-informiert/#Corona20

    https://www.tagesspiegel.de/be…mehr-corona/26893664.html

  • Während in vielen Bundesländern die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen für Wohnungen durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) bauordnungsrechtlich eingeführt wurde und die Einhaltung der darin getätigten Anforderungen im Wohnungsneubau Pflicht ist, spielt diese Norm im Berliner Raum bei aktuellen Neubauvorhaben keine Rolle mehr. Hier gilt seit dem 1. Januar 2020 die Barrierefreies Wohnen Verordnung (BWV Bln), deren Inhalt fortan beachtet und im Zuge von Baugenehmigungsverfahren natürlich auch nachgewiesen werden muss.


    Nenn mir einen einzigen Punkt aus der BWV Bln, der nicht auch in der DIN 18040-2 geregelt ist, die Berliner Regelung ist nur anders gegliedert. Es gibt sogar Punkte, bei denen die Berliner BWV hinter die DIN zurückfällt. Ein Teil der Berliner Regeln betrifft Anforderungen an Bauprodukte, die nicht Gegenstand der Typengenehmigung sind, z.B. Briefkastenanlagen, Klingelboards. Die Annahme, Berlin agiere diesbezüglich auf einem anderen Level, finde ich durch nichts belegt; wollte ich unsachlich werden, würde ich sagen, Augenwischerei. Ich würde behaupten, wer die Vorgaben der DIN erfüllt, hat keine Probleme mit der BWV Bln.

    Wer's nachlesen will:

    BWV Berlin

    DIN 18040-2

  • Beim Befolgen einer Norm wie der DIN 18040-2 gilt die Vermutungswirkung, dass man alles richtig gemacht hat. Abweichungen sind beim Nachweis gleicher Sicherheit möglich. Da muss man sich dann aber sehr sicher sein. Ein Bauherr könnte sich nicht darauf berufen, dass die BWV eine DIN aushebelt und deshalb ein geringerer Standard möglich wäre.