+++ EILMELDUNG +++ Bauministerium: Stadtschloss-Vertrag mit Architekt Franco Stella ungültig
weiteres folgt. Gerade auf der Morgenpost Startseite aufgetaucht.
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Oh mann, es bleibt zu hoffen dass sich jegliche Verzögerungen im Rahmen halten lassen können.
Vielleicht eine letzte Gelegenheit diese unsinnige Geldverschwendung in Zeiten klammer Kassen zu stoppen?
Hier der entsprechende Artikel: http://www.spiegel.de/kultur/g…aft/0,1518,648367,00.html
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Bato
Danke Herr Kollhoff!
Nanana, nicht Herr Kollhoff hat Unrecht begangen, sondern das ausfuehrende Ministerium.
Als Buerger ist es das Recht und die Pflicht Missstaende in Verwaltung / Regierung / etc. aufzuzeigen und gegebenenfalls gerichtlich pruefen zu lassen. Deutschland ist ein Rechstaat, keine Bananenrepublik!
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Formaljuristisch hat Herr Kollhoff natürlich jedes Recht, gegen die Vergabe vorzugehen. (darum geht es tel33, denke ich, aber nicht...)
Fraglich ist, ob das in diesem Zusammenhang wirklich die feine Art ist.
Die andere Frage, ob hier vom Ministerium wirklich ein Unrecht begangen wurde, wird aller Voraussicht nach entgültig erst vor Gericht entschieden.
Recht ist Recht. Man kann Kollhoff Eitelkeit unterstellen, trotzdem gab es Verfahrensfehler bei der Ausschreibung und das zählt. Vielleicht ist diese Entscheidung des Gerichts auch ein Glücksfall, nämlich dann wenn die billig anmutende Spreeseite des Stella-Entwurfs dadurch verhindert wird.
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Nochmal: Die entgültige Entscheidung wird vor Gericht fallen und steht noch aus. Bisher hat eben erst das Bundeskartellamt entschieden. Insofern vorsicht mit vorschnellen Feststellungen.
Ob am Ende wirklich ein anderer Entwurf mit anderer Ostseite realisiert wird, steht doch noch vollkommen in den Sternen. Einen Entwurf, der wirklich alle zufrieden stellt, wird es an der Stelle sowieso nicht geben.
Man kann eigentlich sogar dankbar sein, daß die Entscheidung des Bundeskartellamts gerade jetzt kommt.
Juristisch dürfte das gesetzliche Vergabeverfahren und nicht die Preisgerichtsentscheidung maßgebend sein (oder hatte der Bundestag letztere durch Beschluss gebilligt? weiß nicht mehr). Politisch steht dagegen nicht in Frage, daß die Preisgerichtsentscheidung umgesetzt wird.
Unter diesen Umständen ist es nach meiner Ansicht besser, alle juristischen Fehler werden jetzt - relativ am Anfang des Verfahrens - beseitigt und nicht bis zum Ablauf der Verjährung irgendwann in der Zukunft mitgeschleppt.
Das Baunetz ist auch schon auf den neusten Stand der Dinge und hat die Meldung ins Netz gestellt.
Demnach wird nicht der Wettbewerb an sich bemängelt, sondern die Informationspolitik bei den anschließenden Vertragsabschlüssen.
Bin mal gespannt wie viele Kommentare dort in den nächsten Tagen zu finden sind. Für die meisten der Baunetznutzer/leser ist es sicherlich eine frohe Botschaft.;)
Hallo liebe Leute,
die Kartellamtsentscheidung ist wie erwartet Top-Thema verschiedener Tageszeitungen. Ich habe in verschiedene Artikel reingelesen und mein Hirn zermartert, aber ich komme einfach nicht dahinter: Womit hat Kollhoff und nun die Instanz eigentlich ein Problem? Was genau wird denn bemängelt? Ich lese immer nur von einem intransparenten Vergabeverfahren, aber was ist denn damit gemeint? Ich meine, die Sache war doch gar nicht so kompliziert.
Bauherr ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, sie vergibt alle Aufträge. Über den zu bauenden Entwurf und die damit verbundenen Planungsleistungen hat ein Architektenwettbewerb entschieden. Das Ergebnis war eindeutig und hat einen Auftrag an den Erstplatzierten nach sich gezogen. Dieser übernahm Vertragsgemäß die Planungshohheit und verfeinerte seinen Entwurf. Für Subaufträge heuerte er zwei Unterstützerbüros an.
Das alles ist doch mehr als transparent und eingängig? An welcher Stelle hat denn Kollhoff etwas nicht verstanden oder wo wurde er denn benachteiligt? Das krieg ich nicht gebacken .... Das alles mit rechten Dingen zugeht, ist natürlich höchste Priorität, aber was ist der Haken?
Grüße, Jan
Zunächst: Das Bundeskartellamt bemängelt nicht den Wettbewerb einschließlich Juryentscheidung. Sondern das Verfahren um den behördlichen Auftrag, den das Bundesbauministerium an Stella und die beiden Kontakt-Architekturbüros vergeben hat.
An dieser Stelle wird die Nachrichtenlage in der Tat unscharf (was teilweise dadurch zu erklären sein dürfte, dass eine schriftliche Begründung des Kartellamts wohl noch nicht vorliegt). Einerseits wird anscheinend gerügt, dass das Ministerium vor der Auftragsvergabe die Teilnahmevoraussetzungen am Wettbewerb, also Mindestjahresumsatz und Mindestzahl von Mitarbeitern, nicht geprüft hat. Diese waren bei Stella womöglich nicht gegeben. Nach Auffassung des Kartellamts hätten die vier Drittplatzierten in das Vergabeverfahren einbezogen werden müssen, zumindest Informationen hätten erteilt werden müssen. Und zwar um diesen zu ermöglichen, eventuell gegen die Entscheidung - für Stella - vorzugehen. Das ist der Vorwurf mangelnder Transparenz. Andererseits wird als Mangel angeführt, dass die Beauftragung der beiden Kontakt-Architekturbüros GMP und Hilmer Sattler hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Es handelt sich nun mal um ein Bauvorhaben der öffentlichen Hand.
Womit hat Kollhoff und nun die Instanz eigentlich ein Problem?
Kollhoffs Problem ist eigentlich ganz simpel. Er hat am Wettbewerb teilgenommen und verloren. Nun versucht er seinen geteilten dritten Platz vor Gericht in einen ersten Platz umzuwandeln. Dazu diskreditiert er den Sieger, weil dieser angeblich die Teilnahmebedingungen (Mindestumsatz, Mitarbeiterzahl) nicht erfüllt habe und deswegen gar nicht erst hätte antreten dürfen.
Die Kammer fordert die Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung von November 2008. Hans Kollhoff erhofft mehr. Er will, dass nun endlich ernsthaft geprüft wird, ob Stella die Mindestanforderungen erfüllt hat. Sollte sich das Gegenteil herausstellen, "wäre es für den Auslober nur selbstverständlich, mit den weiteren Preisträgern zu verhandeln". (Süddeutsche)
Kollhoff hat wenig Interesse daran GMP oder H&S zu beerben, um als Subauftragnehmer die Pläne von Franco Stella ausführen zu müssen. Er will die Bundesregierung zu Verhandlungen zwingen, in deren Ergebnis er selbst zum Architekten des Stadtschlosses erklärt werden will. Diese Hybris erklärt sich dadurch, das er glaubt einen großen Namen zu haben, der dem eigentlichen Sieger fehlt. Das die Jury die Entwürfe annonymisiert bewertet hat und ohne Kenntnis der Namen keinen der vier Drittplatzierten für würdig hielt Zweitplatzierter zu sein, ficht ihn nicht an. Er will nicht mit der Qualität seiner Arbeit gewinnen, sondern mit dem Unrecht als einer von vier Dritten bei der Vergabe übergangen worden zu sein.
Nach Auffassung des Kartellamts hätten die vier Drittplatzierten in das Vergabeverfahren einbezogen werden müssen, zumindest Informationen hätten erteilt werden müssen.
Hierzu sagt Stella: "Mir erscheint das eine sehr seltsame Angelegenheit. Ich habe schon an vielen Wettbewerben in Deutschland teilgenommen und auch verloren. Aber ich kann mich nicht entsinnen, jemals nach der Preisentscheidung über den Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Gewinner unterrichtet worden zu sein."
Hmm, mir wird die ganze Sache dadurch nicht unbedingt klarer. Kollhoffs Motivation der Anfechtung ist zwar spekulativ, erschließt sich aber in meinen Augen noch. Die Probleme der Vergabekammer bleiben im Dunkeln:
- Es heißt ja, dass das Ergebnis des Wettbewerbs kein Problem darstellt. Das wäre mir auch neu, weil ja inzwischen klar ist, dass die Zugangsfrage (Mitarbeiterzahl etc) vom Auslober gehandhabt werden kann, wie der mag. Somit hat Stella korrekt gewonnen.
- Warum nun nach der Wettbewerbsentscheidung die unterlegenen Büros irgendwie eingebunden oder informiert werden sollen, ist mir auch schleierhaft. Wieso sollte man einen ersten Platz vergeben, wenn man danach mit Platz drei und vier verhandelt? Ich gehe mal davon aus, dass die Praxis, einen Bauausführer nebst Architekten per Wettbewerb zu ermitteln und nicht per Ausschreibung (der billigste gewinnt), akzeptiert ist. Das wäre ja eine Farce, wenn Architektenwettbewerbe keinerlei Relevanz für die Auftragsvergabe hätten.
- Die Subunternehmer sind meines Erachtens auch kein Problem, weil der Bauherr ja sämtliche Verträge einzig und allein mit Franco Stellas Architekturbüro hat. Was der dann mit untergeordneten Leistungen macht, ist doch sein Bier. Wären Hilmer und Konsorten ebenfalls Vertragspartner vom Bundesamt für Bauwesen, dann würde eine Vergabepraxis mittels europaweiter Ausschreibung sicher greifen.
Also: Noch immer Verwirrung, warum das Kartellamt die Mätzchen von Kollhoff mitmacht.
Grüße, Jan
In dem folgenden Video von Spiegel Online wird die Sache so dargestellt, dass das Bauministerium Stella die beiden Partnerbüros zur Seite gestellt hat und sie damit nicht Subauftragnehmer von dem Italiener sind. Diese Entscheidung sei das Problem, so der Beitrag.
http://www.spiegel.de/video/video-1021198.html
Ich habe über diesen Vorgang aber ganz andere Dinge gehört. Was stimmt denn nun?
Grüße, Jan
Womit hat Kollhoff und nun die Instanz eigentlich ein Problem?
Kollhoff hat wenig Interesse daran GMP oder H&S zu beerben, um als Subauftragnehmer die Pläne von Franco Stella ausführen zu müssen.
Warum sollte er dieses Interesse nicht haben? Bei einem Projekt in der Größenordnung des Stadtschlosses werden Leistungen in Millionenhöhe von den beteiligten Büros erbracht. Davon bekommt Stella (also mal abgesehen von "Ruhm und Ehre") nur einen kleinen Teil ab, nämlich gemäß der von ihm erbrachten Leistung.
Der Löwenanteil geht an die ausführenden Büros von denen die Leistung zum größten Teil erbracht werden wird. In Krisenzeiten, wie wir sie momentan haben, hat ein Büro wie das von Kollhoff also sehr wohl ein berechtigtes Interesse an einem Auftrag dieser Größenordnung... schließlich wollen seine Mitarbeiter auch bezahlt werden!
OriginalScore
Dein Link ist gebrochen, er zeigt nur auf die Berlin-Sektion von Spiegel-Video, nicht auf das einzelne Video. Im Übrigen kann man den Spiegel sowieso nicht ernst nehmen, die machen doch glatt aus Hilmer & Sattler und Albrecht (München) und Gerkan, Marg und Partner (Hamburg) zwei Berliner Architekturbüros.
Ich habe über diesen Vorgang aber ganz andere Dinge gehört. Was stimmt denn nun?
Genau weiss das keiner (auch Kollhoff nicht), da der Vertrag nicht öffentlich ist. Es heißt nur immer wieder, das Ministerium habe darauf hingewirkt, das Stella die beiden großen Büros hinzuzieht. Wie ich das verstehe, ist damit eine rechtlich unverbindliche Empfehlung gemeint und keine Vertragsklausel zwischen Ministerium und Stella, die besagt, das diese beiden Büros beteiligt werden müssen. Aber ich kann mich auch irren und es ist genau umgekehrt. Dann könnte ich sogar verstehen, weshalb der Vertrag ungültig sein soll.
Jai-C
Warum sollte er dieses Interesse nicht haben?
Vielleicht? Hmm. Aus rein ökonomischen Erwägungen heraus, sollte er sich eigentlich davor hüten, den Staat zu verklagen. Die Chancen gegen den Willen des Ministeriums an diesen Auftrag zu kommen, stehen doch bei Null. Im Gegenteil sein Büro kann froh sein, wenn es überhaupt nochmal zu Wettbewerben eingeladen wird. Allein der Frechheit wegen, das Ergebnis der Jury in Frage zu stellen, würde ich ihn keine Hundehütte mehr bauen lassen. Aber das ist nur meine Meinung.
Nehmen wir mal an, das Stellas Teilnahme am Wettbewerb berechtigt war und sein rechtmäßiger Sieg außer Frage steht. Dann besteht doch erst recht keine Pflicht, die Drittplatzierten bei den Folgeaufträgen zu berücksichtigen. Schon gar nicht, wenn sie durch ihre Klagen den Baubeginn verzögern. Wenn Kollhoff es nicht schafft, den Sieg von Stella komplett anulieren zu lassen, dann sehe ich nicht, wie er an diesem Projekt noch beteiligt werden will? Stella selbst wird ihn sicher nicht dazu einladen. Eine solche Zusammenarbeit würde auch nicht funktionieren, nicht nachdem was geschehen ist.
Nehmen wir mal an, das Stellas Teilnahme am Wettbewerb berechtigt war und sein rechtmäßiger Sieg außer Frage steht. Dann besteht doch erst recht keine Pflicht, die Drittplatzierten bei den Folgeaufträgen zu berücksichtigen.
Doch, die Drittplatzierten haben durchaus Chancen beteiligt zu werden - denn der Wettbewerb zum Stadtschloss war kein Ideen- sondern ein Realisierungswettbewerb. Das heißt, der Gewinner führt auch aus. In diesem Zusammenhang macht die Vorgabe einer Minimalgröße der teilnehmenden Büros auch Sinn.
Da Stellas Büro nicht über ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts verfügt, ist es logisch dass die Drittplatzierten einspringen - so lautet zumindest die Forderung des Kartellamtes. Andernfalls hätte es (bei einem Projekt der öffentlichen Hand) zumindest eine Ausschreibung geben müssen, bei der der günstigste Anbieter gem. Vergaberecht den Zuschlag bekommen muss (egal ob er vorher gemeckert hat oder nicht).
Trotzdem hast du natürlich Recht, dass sich Kollhoff mit dieser Klage in Hinblick auf zukünftige Wettbewerbe keinen Gefallen tut.
^ Da bin ich mir nicht sicher: das Preisgericht dürfte vom Bekanntmacher eines Wettbewerbs unabhängig sein, glaub ich, außerdem handelt Kollhoff rechtsmäßig und sein Büro ist etabliert.
Ich sehe keine Schwierigkeiten für ihn bei späteren Wettbewerben.
Ich bin froh, dass Kollhoff geklagt hat, Verzögerung hin oder her - besser als ein Abbruch zu einem viel späteren Zeitpunkt.
Wenn ich mir das Urteil durchlese wird mir ganz schummerig. Das Bundesbauministerium selbst hatte nach Preisgerichtsentscheidung erhebliche Zweifel an Stellas Fähigkeit, das Projekt umzusetzen (aufgrund von Versäumnissen Stellas bei der Planung) und hat ihm das auch mehrmals schriftlich mitgeteilt.
Neben den formalen Fehlern, die eine Auftragsvergabe unter Einbeziehung der anderen Architekturbüros vorsehen und der fehlenden Überprüfung von Stellas Angaben im Antrag zum Wettbewerb (die Anlass zur Fragwürdigkeit geben) wird auch seine Leistungsfähigkeit bei der Planung offen in Frage gestellt. Offenbar hat er für die Realisierung nicht einen Dritten als Subunternehmer beauftragt, sondern ist eher selbst im Vorfeld als ein Subunternehmer dieses Dritten aufgetreten.
Im Urteil wird auch gesagt, dass wenn Stella die Minimalanforderungen seiner Angaben nach der jetzt ausstehenden Prüfung nicht erfüllt, dass dann der Preis aberkannt wird und die nächstehenden Preisträger vorrücken.
Insgesamt sehr erhellende 50 Seiten (PDF): http://www.bundeskartellamt.de…gaberechtW3DnavidW261.php