Bürohaus DRILLING vor dem Aus
In der vergangenen Woche hat der Finanzausschuss mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Stadt von ihrem Rückkaufsrecht für das DRILLING-Grundstück an der Godesberger Allee Gebrauch machen soll. Möglich ist das, weil der vertraglich vereinbarte Baubeginn bis heute nicht erfolgt ist.
Im Kaufvertrag mit der BonnVisio Renum Real Estate GmbH wurde 2018 festgelegt, dass nach Erteilung der Baugenehmigung innerhalb eines Jahres mit dem Bau begonnen und dieser innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden muss. Weil die Stadt im Mai 2020 die Baugenehmigung erteilt hat, hätte also bis Mai 2021 der Baubeginn erfolgen müssen. Einer ersten Bitte um Fristverlängerung bis Mai 2022 hat der Finanzausschuss noch zugestimmt. Einem Vorschlag der Verwaltung zur neuerlichen Verlängerung der Frist bis Februar 2023 wollte die Politik nunmehr nicht mehr folgen.
Der Beschluss des Finanzauschusses zum Rückkauf ist endgültig. Nach dem Rückkauf soll das Grundstück nicht mehr zum Erwerb, sondern nur noch in Erbpacht angeboten werden. Offenbar hat die Ratskoalition auch bereits konkrete Vorstellungen zur Nutzung des Grundstücks*.
Investor Jörg Haas (BonnVisio) will sich juristisch gegen die Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Wehr setzen. Er begründet die Verzögerungen damit, dass man das Bürohaus 2018 auf Bitten der Stadt für eine Nutzung durch das Internationale Paralympische Komitee geplant habe, das dann überraschend eine Landesimmobilie angemietet habe. Danach sei eine Umplanung erfolgt. Im März sei eine Anmietung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung gescheitert (Q GA+).
*Ich tippe auf Wohnungsbau durch die VEBOWAG.