Berliner Immobilienwirtschaft

  • Das kommt dabei heraus, wenn Möchtegern-Revolutionäre Ämter und Regierung übernehmen können und sehenden Auges „Dinge anstoßen“, damit man marktwirtschaftliche Akteure im Wohnungswesen mit Unterstützung der Medien vor sich her und aus dem Feld treiben kann.


    Nun zündet Stufe 2 dieser Strategie und man hat eine Steilvorlage für den Bundestagswahlkampf.


    Jedem Akteur der Rot-Rot-Grün Agenda musste klar sein, dass dieses Gesetz für nichtig erklärt werden wird in Karlsruhe. Doch man sah dies eh nur als Zwischenschritt für den großen Wurf auf Bundesebene.


    Wer diese Agenda wählt, weiß was er tut.


    Er wird aber damit trotzdem keine bessere Wohnraumversorgung bekommen.

  • Wenn Politiker bei schwierigen Sachverhalten mit hoher juristischer Auslegungsbedürftigkeit stur ihre eigene politische Agenda durchziehen, mitunter nachvollziehbar.

    Ich hatte daher komplizierte juristische Konstruktionen und Paragraphenlabyrinthe erwartet, aber "fehlende Gesetzgebungskompetenz"...? Sicher eine gewisse Naivität meinerseits, doch erstaunt es mich und lässt mich auch ein wenig ratlos zurück, dass erst das Bundesverfassungsgericht für diese Feststellung bemüht werden muss.

    Die Verantwortung wird wohl niemand übernehmen, der BMVI ist da ein leuchtendes Vorbild in weitaus prominenterer Position.

  • Die armen Mieter, die dank RRG nun saftige Nachzahlungen leisten müssen. Es kann doch nicht wahr sein, dass solch eine Gurkentruppe Hunderttausenden einfach so schädigen kann. Die mit Abstand asozialste Wohnungspolitik, die es je in der Bundesrepublik gab. Unglaublich.

  • ^ Wer wurde jetzt genau wie geschädigt, indem er ein paar Monate unter der Prämisse, dies sei vorläufig und es könnten Rückzahlungen erforderlich werden, weniger Miete zahlen musste?

  • Das Handeln von RRG kann man nur noch als grob fahrlässig einstufen. Sich jetzt vor die Presse zu stellen und achselzuckend sagen, 'tja wir haben's versucht' ist für mich eine solche Ungeheuerlichkeit angesichts der Millionen von Menschen die betroffen sind. Allein der (Steuer)Aufwand, was die Vorbereitung und Umsetzung an Ressourcen gebunden hat, für nichts und wieder nichts.

    Wenn man auch nur halbwegs ehrlich gehandelt hätte, hätte man gesagt, dies würde man gerne tun, aber angesichts der unsicheren Rechtslage und gewaltigen Auswirkungen, wartet man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab.

    Allein die Vorstellung das Management eines privaten Unternehmens würde so handeln, es halt darauf ankommen lassen, ob man ein Gesetz übertritt oder nicht . Undenkbar. Und dann noch die Chuzpe haben, so zu tun, als sei nichts gewesen. Für mich ist das wirklich ein völliger Mangel an Integrität.

    Ich verurteile nicht deren Überzeugungen, das sei ihnen überlassen, aber man kann so nicht handeln.


    Die Linke weiß genau, dass viele Menschen gar nicht begreifen was eine Normenkontrollklage überhaupt ist. Bei denen kommt nur an, dass der böse Bund Berlin daran hindert seinen armen Bürgern zu helfen. Und die Linke kann sich wieder in ihrer liebsten Rolle inszenieren. Wir würden ja gerne, aber das Grundgesetz lässt es nicht zu. Populistischer kann man kaum Staatsverdrossenheit fördern.


    Was auch niemals wirklich im öffentlichen Bewusstsein angekommen ist, ist auch der Inhalt dieser Bestimmungen, die separat betrachtet, so ebenfalls verfassungswidrig sind, da Rechtssicherheit eklatant verletzt wurde und viel zu stark in das Eigentumsrecht eingegriffen wurde.

    Der Titel Mietendeckel klingt ja erstmal sehr gut, eigentlich müsste es aber Mietabsenkungsgesetz heißen und das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Allein die Festlegung, dass überall in Berlin ob Marzahn Grunewald oder Gendarmenmarkt, die gleiche qm Meter Miete festgelegt wird, kommt de facto einem Systemwechsel gleich, der den Wohnungsmarkt aus der Marktwirtschaft (wo sie sowieso schon sehr stark reglementiert wird auch wenn das immer bestritten wird) in eine vollkommen staatlich regulierte, willkürlich festgelegte Administration überführt. Der Bürger schliesst einen Vertrag ab unter Bedingungen, die die Landesregierung danach rückwirkend vollkommend ändert. Es geht um das Prinzip, das eine Grundlage unseres Rechtsstaates ist. Das kann man in einer Bananenrepublik machen aber würde zu völliger Rechtsunsicherheit führen.


    Der Bund wird sicherlich weitere Maßnahmen unternehmen um Wohnraum und Mieten zu schützen, auch ein Mietenstopp kann möglich und vielleicht richtig sein - wenn gleichzeitig auch verpflichtend mehr gebaut wird zum Beispiel, aber es können keine Mieten abgesenkt werden, schon gar nicht um 50 Prozent und mehr, wie es RRG getan hat.

  • Aber davon können sich die Betroffenen leider im wahrsten Sinne des Wortes auch nichts kaufen.

    Vielleicht nicht im materiellen Sinne. Im Sinne des Bewusstseins über die Prekarität des gesamten Wohnungsmarktes haben Mieter*innen jedoch gewonnen, da sich die hiesige Bundespolitik mal endlich mit ihnen auseinandersetzen muss. Und das schärft die Fronten zwischen konservativen und nicht-konservativen Parteien. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Wahl.

    Die Grünen fordern zumindest schon eine Mietendeckel Regelung auf Bundesebene. Die SPD und die Linke sowieso werden sich auch für etwaige Konzepte aussprechen.

  • KrauseGlucke Sie sind ein ewig Linker. Grandios politisch gescheitert und fatale Folgen in der Realwelt verursacht (wie zuvor beschrieben), aber solange man einen politischen Kamp führen kann ist es ja toll. Deutschland hat die besten Mieterrechte weltweit und Berlin ist eine der günstigsten Metropolen, das einzige was zählt ist Neubau, Neubau, Neubau bzw hier in diesem Forum Neubau + Architektur. Wer soll denn die schöne Architektur bezahlen, wenn nicht die Investoren durch rentable Mieten? Der Staat mit seinen Plattenbauten so wie es in der Geschichte vor wenigen Jahren war

  • Die armen Mieter, die dank RRG nun saftige Nachzahlungen leisten müssen. Es kann doch nicht wahr sein, dass solch eine Gurkentruppe Hunderttausenden einfach so schädigen kann. Die mit Abstand asozialste Wohnungspolitik, die es je in der Bundesrepublik gab. Unglaublich.

    Die "armen Mieter" zahlen nun saftige Nachzahlungen dank CDU / CSU / FDP, die diese Klage überhaupt angestoßen haben. Eben diese genannten Parteien sind es auch, die "Hunderttausende einfach so schädigen". Wie kann man die Wahrheit so dermaßen verdrehen?

  • Ich lach mich schlapp. Die DDR-Apologeten beschließen ein völlig offensichtlich rechtswidriges Gesetz und reden dann über den entstandenen Schaden als sei es eine Naturkatastrophe. Und die linke Klientel beißt reflexhaft nach den bösen Richtern und Immobilienhaien, die das Paradies auf Erden verhindern. Wie im Kindergarten, nur dass Kinder mit der Zeit schlauer werden.

  • Die SZ mit einem Kommentar zum Urteil: https://www.sueddeutsche.de/me…richt-kommentar-1.5265571


    Kurze Paraphrase: Nachvollziehbares Urteil, Mietpreisdeckel zudem zu sehr gegen den Markt, anstatt steuernd und regulierend einzugreifen, ärgerlich jedoch, dass die Bundesländer bzgl. Mieten keine eigene Gesetzgebungskompetenz besitzen, neben mehr Neubau und schnellerem Genehmigen sei nun insbesondere der Bund gefragt, welcher seine bislang weitgehend unwirksame Mietpreisbremse nachschärfen sollte.

  • Vielleicht nicht im materiellen Sinne. Im Sinne des Bewusstseins über die Prekarität des gesamten Wohnungsmarktes haben Mieter*innen jedoch gewonnen, da sich die hiesige Bundespolitik mal endlich mit ihnen auseinandersetzen muss. Und das schärft die Fronten zwischen konservativen und nicht-konservativen Parteien. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Wahl.

    Die Grünen fordern zumindest schon eine Mietendeckel Regelung auf Bundesebene. Die SPD und die Linke sowieso werden sich auch für etwaige Konzepte aussprechen.

    Sind wir wieder im Klassenkampfmodus angekommen.

    Soso, um auf die Prekarität des gesamten Wohnungsmarktes aufmerksam zu machen, musste man erstmal alles gegen die Wand fahren und völlig ohne Not hunderttausende Mieter und Häuslebauer verunsichern und Rechtsunsicherheit schaffen. Und zur Prekarität oder ohne polarisierenden Klassenkampf - zur Schieflage des Marktes im sozialen Wohnungsbau kam es in erster Linie weil der Berliner Senat (auch schon unter CDU Beteiligung) auf ganzer Linie versagt hat im Ausschöpfen seiner Möglichkeiten. Hundertausende Wohnungen für'n Appel und Ei verkaufen, danach zu wenig bauen, Anforderungen und Auflagen erhöhen, Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat nicht klären, eine ineffiziente Verwaltung und elend lange Genehmigungsprozesse, klar das spielt alles keine Rolle.

    Man kann es sich wirklich sehr einfach machen.


    Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen einen Mietendeckel wie er von vielen gefordert wird, nämlich einen differenziert angelegten zeitweiligen Mietenstopp unter der Voraussetzung von flankierenden Massnahmen - und dem willkürlichen Mietenabsenkungsgesetz von RRG.

    Das sind zwei völlig unterschiedliche Konzepte.


    Ebenso ist es einfach nur ignorant, wenn man glaubt, die Situation in Berlin sei überall die gleiche. Niemand sonst irgendwo hat auch nur ansatzweise darüber nachgedacht, so etwas wie RRG in Berlin zu kopieren. Abgesehen von Berlin, gibt es auch nirgends sonst in der Bevölkerung, auch nur ansatzweise eine Mehrheit, die dieses spezifische Gesetz von RRG gut finden.


    Natürlich besteht Handlungsbedarf, aber mehr lösungsorient und weniger klassenkämpferisch.

  • Die "armen Mieter" zahlen nun saftige Nachzahlungen dank CDU / CSU / FDP, die diese Klage überhaupt angestoßen haben. Eben diese genannten Parteien sind es auch, die "Hunderttausende einfach so schädigen". Wie kann man die Wahrheit so dermaßen verdrehen?

    Da wird ein Verfassungsbruch begangen und derjenige der darauf aufmerksam macht soll also bestraft werden, eine sehr eigenwilliges Rechtsverständnis.


    Wenn ich also bei der Polizei einen Diebstahl anzeige, sollte nach Ihrem Verständnis nicht der Übeltäter, sondern ich verhaftet werden.

  • Der Berliner Mietendeckel war doch von vornherein als politisches Manöver geplant und als dieses auch ziemlich clever. Denn tatsächlich stehen jetzt nicht die beteiligten Parteien im Fokus, nein – die bösen sind jetzt CDU und FDP, denn diese haben nach linker Lesart dafür gesorgt das Millionen Mieter jetzt in der Patsche sitzen. Bestimmte Kanäle und Aktivisten werden dies im Wahlkampf geschickt benutzen und CDU und FDP und am besten noch das Bundesverfassungsgericht gleich mit in die nähe von Miethaien und Heuschrecken-Investoren zu rücken. Nachtigall ick hör dir trapsen!

  • Die Wohnungswirtschaft ist eine komplexe Materie, die man selbst mit einem so einem einfachen Mitteln wie dem Mietendeckel kaum beherrschen kann; bundeseinheitliche Regeln helfen ob der Unterschiede auf den Teilmärkten nicht weiter, weshalb es differenzierte und differenzierende Instrumente braucht. Gerade im Mietrecht lässt sich aber gut sehen, wie man den Unterschieden gerecht werden kann, mit Öffnungsklauseln, manchmal Länderklauseln oder Landesrechtsvorbehalte genannt.


    Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, deren Geltungsbereich von den Landesregierungen bestimmt wird; weist eine Landesregierung solche Gebiete nicht aus, gibt es dort keine Mietpreisbremse;


    Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Die allgemeine Grenze, bis zu der Mieterhöhungen verlangt werden können, beträgt 20%, in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, beträgt sie 15%. Die Gebiete werden von den Landesregierungen bestimmt.


    Kündigungsbeschränkungen bei Wohnungsumwandlung:ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen (§ 577a BGB) . Die Frist kann auf bis bis zu zehn Jahre verlängert werden in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist ; die Gebiete werden von der Landesregierung bestimmt.


    Begründung von Wohnungseigentum in Wohnhäusern: im Geltungsbereich einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (vulgo: Milieuschutzsatzung) kann die Bildung von Wohnungseigentum verboten und unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden, wenn die Länder dies durch eine Rechtsverordnung ermöglichen (sehr beliebt in Berlin); wird die Umwandlung genehmigt, kann in den sieben Jahren, die auf die Anlegung der Wohungsgrundbuchblätter folgen, nur an Mieter verkauft werden. Das machen derzeit 6 von 16 Bundesländern auf unterschiedliche Weise. Das entzieht dem Handel mit ETW die Grundlage und schränkt negative Umwandlungseffekte ein.


    In Gebieten einer Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) können Modernisierungen, die an sich baugenehmigungsfrei sind, einer erhaltungsrechtlichen Genehmigungspflicht unterworfen werden, wodurch Modernisierungen verhindert werden können, mit denen eine Mieterhöhung nach § 559 BGB begründen werden kann.


    Was ich sagen will, es gibt Eingriffsmöglichkeiten, ohne dass man die Verfassung verbiegen muss. Die Möglichkeit der Ländervorbehalte wird ganz häufig gebraucht, nicht nur in den genannten fünf Fällen. Im Übrigen ist es dem Land Berlin unbenommen, ein zusätzliches landesrechtliches Wohngeld einzuführen und damit gezielt Haushalte zu stützen, die aufgrund ihres Einkommens nicht am Wohnungsmarkt mithalten können (Subjektförderung). Das kann gezielt eingesetzt werden und verhindert wie beim Mietendeckel objektbezogene Mietsenkungen, die auch Haushalte begünstigen, die aufgrund ihres Einkommens dieser Rechtswohltat nicht bedürften.

    Berlin könnte auch die Wohnraumförderung (Objektförderung) landesrechtlich so regeln, dass Haushalte mit höherem Einkommen zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt sind (wie in Wien z.B.). Subjekt- und Objektförderung kosten aber Geld, das der Berliner Senat nicht hat oder nicht dafür einsetzen möchte.


    Darüber hinaus hilft nur die Ausweitung des Wohnungsangebots, also bauen, bauen, bauen

  • Wie wurde ich verspottet, als ich mit langen Listen darauf hinwies, dass unter Grünen und Linken -im Gegensatz zur CDU- fast überhaupt keine Rechtskompetenz in Form von Anwälten oder sonstigen Rechtspflegern mehr im Senat vertreten sind. ^.^


    Ich habe es immer gesagt, könnte ich jetzt sagen, aber das ist irrelevant. Ich muss jetzt einen vierstelligen Betrag an meinen Vermieter zurückzahlen. Mitten in der Coronakrise, wie hunderttausende Berliner auch. Danke an jeden, der diese Knalltütenparade gewählt hat. :thumbdown:

    Denn tatsächlich stehen jetzt nicht die beteiligten Parteien im Fokus, nein – die bösen sind jetzt CDU und FDP, denn diese haben nach linker Lesart dafür gesorgt das Millionen Mieter jetzt in der Patsche sitzen

    Das glaube ich nicht. "Nach linker Lesart" vielleicht, aber kein vernünftiger, halbwegs gebildeter Bürger, der das Leben kennt, wird dem Kläger die Schuld dafür geben, dass der Beklagte ein für die Stadt unopportunes, unterkomplexes und rechtswidriges Gesetz erlassen hat. Hätten CDU und FDP nicht geklagt, hätte man ihnen vorwerfen können die Normenkontrolle zu unterlaufen und den Rechtsstaat zu nivellieren. Wären CDU und FDP nicht so schnell gewesen, hätte es auch die Afd sein können, die diesen Sieg errungen hat. Fähige Anwälte haben die auch. Wäre dir das lieber gewesen?

  • Darüber hinaus hilft nur die Ausweitung des Wohnungsangebots, also bauen, bauen, bauen

    Ja, wenn aber weiter zu Quadratmeterpreisen von jenseits der 5.000 Euro gebaut und verkauft wird, hilft das weder der Eigentumsquote noch der Entspannung der Mietsituation.


    Wenn wir aber beispielsweise keine Abstriche an Komfort oder Quadratmeterzahl pro Person machen, wird günstigeres Bauen kaum möglich.


    Außerdem würden manche Menschen vielleicht auch gerne etwas außerhalb Berlins wohnen, wenn die Städte besser und schneller an Berlin angebunden wären. In den 90ern wurde versprochen, dass der RE 1 von Frankfurt nach Berlin nur noch 35 Minuten braucht. Heute braucht er immer noch 1 Stunde.

  • Ich muss jetzt einen vierstelligen Betrag an meinen Vermieter zurückzahlen. Mitten in der Coronakrise, wie hunderttausende Berliner auch. Danke an jeden, der diese Knalltütenparade gewählt hat.

    kein vernünftiger, halbwegs gebildeter Bürger, der das Leben kennt, wird dem Kläger die Schuld dafür geben, dass der Beklagte ein für die Stadt unopportunes, unterkomplexes und rechtswidriges Gesetz erlassen hat.

    Das kommt mir nun auch nicht gerade wie der Gipfel menschlicher Vernunft vor: Jene vor Kritik in Schutz zu nehmen, die alle ihre Anstrengungen darauf gerichtet haben, eine Mitminderung rückgängig zu machen, von der man selbst gerne profitiert hat, und nun seine Wut über den durch sie entgangenen Mitnahmeeffekt ersatzkompensatorisch auf jene zu kanalisieren, die ihre Anstregungen auf eine solchen Mietminderung gerichtet hatten. Interessante Variante des Stockholmsyndroms.

  • Wäre ich ein vernunftsgeleiteter, weitsichtiger Konservativer oder Marktliberaler, dann hätte ich die eingesparte Miete zurückgelegt und könnte die Nachforderung umgehend begleichen. Mir wäre kein finanzieller Schaden zu Teil geworden.

    Bin ich aber nicht, deshalb habe ich mich an den Rat des Senats gehalten, das Eingesparte nicht auszugeben, bis ein endgültiges Urteil gesprochen wird.

  • [..]und nun seine Wut über den durch sie entgangenen Mitnahmeeffekt ersatzkompensatorisch auf jene zu kanalisieren, die ihre Anstregungen auf eine solchen Mietminderung gerichtet hatten.

    Und damit mir und allen betroffenen Berlinern einen sogenannten "Bärendienst" erwiesen haben. Das ist keine "Ersatzkompensation", sondern schlicht eine Feststellung. Wie könnte ich den Klägern den schwarzen Peter dafür zuschieben, dass sie ihren Job gemacht haben und mit Kritik ausgerechnet an der Seite sparen, die ihren Job ganz offensichtlich nicht gemacht hat.

    Wenn dir kurz vor der Blitzeranlage der Beifahrer aufs Gaspedal latscht, weil er gerade zu der Überzeugung kommt, deinen Fuß entlasten zu wollen und du hierdurch ein Straf-Ticket kassierst, ist dann die Blitzeranlage in die Kritik miteinzubeziehen?


    Es gibt nur zwei Möglichkeiten:


    a) Sie wussten, dass sie vor Gericht scheitern würden, haben das Ding aber trotzdem durchgesetzt, um Futter zu haben, um eine Bundessdebatte um besseren Mieterschutz lostreten zu können.

    b) Sie waren nicht rechtskompetent genug und/oder blind rechtsanmaßend.


    Ich finde beide Möglichkeiten relativ skandalös. Dass der Rechtsstaat, sowie das Mietkonto hunderttausender Berliner auf dem Altar von Politspielchen um Deutungshoheiten auf dem Pokertisch verscherbelt werden ebenso, wie die Vorstellung, dass sie es einfach nicht besser wussten.

  • ^ Du redest weiterhin unbesonnen und unvernünftig, Berlinier, denn von einer Strafe ("Straf-Ticket") kann keine Rede sein, Du hast ja nichts verloren. Im Gegenteil hat Dir RRG immerhin eine vorübergehende Einsparung erlaubt, die Du, wärest Du ein kluger Marktliberaler, inzwischen mit gutem Gewinn hättest anlegen können.