Neuer Sitz der EZB :: Info- und Planungs-Thread

  • Ich finde auch, man hat einen guten Kompromiss gefunden mit dem was man hatte. Hätten Denkmalschutz und andere früher reagiert hätte man viel mehr Spielraum gehabt um die Halle besser hervorzuheben und unnötige Einbauten zu vermeiden.


    Dass man jetzt auf einen wieder-aufgebauten Teil wechselt und auch auf unnötige Zäune verzichtet und auch andere Teile weniger als bisher geplant um- und abbaut ist meiner Meinung nach einfach ein guter Kompromiss. Jetzt wird es Zeit dass die EZB anfängt zu bauen. Dieses Hochhaus hat einfach auch zu großen Symbolcharakter um nochmal mehrere Jahre verzögert zu werden.

  • In der heutigen Printausgabe der FAZ wurde zur Fassade noch ergänzend erwähnt, daß die sie aus Glas mit vertikalen Metallelementen zur Gliederung und Belüftung bestehen wird.
    Außerdem soll das für den Neubau zuständige EZB-Direktoriumsmitglied Lorenzo Bini Samghi zum Sicherheitskonzept, das statt einer Festung "natürliche Barrieren" wie Gräben, Hügel, Poller oder der natürliche "Sumpf" des Ufers zum Abhalten von Eindringlingen vorsieht, hierzu im Spaß gesagt haben: "Und hier schwimmen dann die Krokodile". (PK: Allzu hoch waren die Sicherheitsanforderungen dann wohl doch nicht, aber dieser Art von Humor kann ich durchaus folgen... :D )
    Desweiteren soll das Mainufer entlang der neuen EZB für Spaziergänger zugänglich bleiben.

  • Sozusagen, zwischen den Zeilen gelesen. Der Unterhaltungswert nimmt ungeahnte Ausmaße an, Zoo, botanischer Garten und Kabarett in einem... :lach:

  • Desweiteren soll das Mainufer entlang der neuen EZB für Spaziergänger zugänglich bleiben.


    Eine Sperrung hätte noch gefehlt. Das Mainufer muss öffentlich bleiben.

  • Übrigens:
    Unter http://www.laublab.com/start.html kann man sich interessante Renderings, ausnahmsweise mal nicht in Blau ( :) ) des letzten EZB Designs ansehen.
    Leider nicht vom finalen Entwurf, aber immerhin kann man sich so einen recht schönen Eindruck machen.


    Einfach auf Visual Media auf der Startseite klicken und dann die beiden Gallerien ganz unten auswählen. Die Bilder kann man wenn man möchte noch etwas grösser ansehen wenn man, da ja Flash, auf vergrössern klickt.

  • "hr-text" meldet, dass die Erben von Martin Elsaesser gegen den entworfenen EZB-Neubau Klage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben haben, was deren Anwalt bestätigte. Streitpunkt ist der Querriegel durch die Großmarkthalle.

  • Dem Denkmalschutz, und das ausnahmsweise mal zu Recht. Wenn es um historische Bauten geht, bewegt man sich in Frankfurt keinen Zentimeter, wenn mal eben die Europäische Zentralbank gebaut werden soll, spielt der Denkmalschutz plötzlich nur noch eine untergeordnete Rolle. Das ist einfach nur unverschämt.


    P.S.: Gegen die EZB an sich habe ich nichts und den Entwurf finde (abzüglich des Durchbruchs) ich auch klasse.

  • Der ganze Bau ist ok, der Durchbruch nicht! Insofern finde ich die Klage angemessen. Und ich hoffe sogar, dass sie erfolgreich ist. Denn die Funktion des lichtdurchfluteten Durchbruchs wurde von anderen Wettbewerbsteilnehmern dem Denkmal angemessen umgesetzt. Da ist Himmelb(l)au echt störrisch. Zumal der Durchbruch im ursprünglichen Entwurf gar nicht vorgesehen war. [siehe FAZ-Bildgalerie, Bild 2]

  • :Nieder: ich glaube nicht,dass sich die herrschaften kläger damit einen gefallen getan haben.Das hier der denkmalschutz im vordergrund steht halte ich,mit verlaub,für völligen unsinn.Mich würde interessieren ob die herrschaften im umgekehrten fall auch einen solchen elan an den tag gelegt hätten....Nämlich wenn die stadt die "erben" mit milionenbeträgen zur instandhaltung "ihrer" verfallenden markthalle herangezogen hätte....dann hätten wir mit sicherheit eine diametrale klage erlebt.Die motivation hinter dieser sache ist glasklar finanzieller natur:Nieder:

  • Libero und RMO. Was ist für Euch Denkmalschutz? Im Sinne von "Denk-Mal" würde ich empfehlen über den Baumeister mal nach zu denken. Ich glaube es wurde schon in diesem Forum einmal gesagt, dass Elsässer selber ein Modernist war und sich über diese Farce, die über seinen Bau gemacht wird heute lächerlich machen würde, wahrscheinlich würde er seine Erben enterben, weil diese ihn gar nicht verstanden haben. Er würde vielleicht sagen, dass er als ein für seine Zeit "moderner" Architekt die Veränderung, das Zweckmäßige, das Neue in den Bau gleichsam als Philosophie mit eingebaut hätte. So als eine Art "Sollbruchstelle". Ergo beeinhaltet dies auch konsequenterweise die Möglichkeit eines späteren Abrisses oder die Veränderung seines Gebäudes, wenn Modernität und Zweckmäßigkeit nicht mehr gegeben sind. Dem Denkmalschutz ist hier also gar nicht gedient, hier geht es um zu groß geratene Egos. Der korrekte Denkmalschutz ist der Durchbruch: "Denkt mal, der Elsässer hat so gebaut, dass er die stetige Veränderung als Paradigma gewollt hat."

  • Ich höre viel "würde" und "hätte", nennt man auch Spekulation. Was der Architekt tun würde, spielt sowohl vor dem Hintergrund von Urheberrecht wie auch Denkmalschutz allerdings gerade mal überhaupt keine Rolle. Tatsache ist, dass in dieser Stadt der Denkmalschutz in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig zwischen die Beine getreten wurde, was für zahlreiche Baulücken und teils unerträgliche Bausünden hauptverantwortlich ist (die kann ich gerne aufzählen, wird aber 'ne lange Liste, hier nur zwei Beispiele: Schumann-Theater und Schauspielhaus, beides Jugendstilbauten, die den Krieg fast unbeschädigt überstanden - einfach abgerissen).


    Wenn dagegen jetzt einmal jemand vorgeht, und sei es durch eine Klage, begrüße ich das. Und wie schon gesagt, das hat nichts mit dem EZB-Entwurf an sich zu tun.


    Wenn allerdings Denkmalschutz deiner Ansicht nach ein Durchbruch bestehender Strukturen ist, hast du entweder das Wort Schutz neben Denkmal nicht verstanden, oder wir sollten ihn gleich abschaffen. Wäre dann wenigstens nicht mehr so heuchlerisch. :nono:

  • Ich kann nur schwer den begriff Denkmal mit der grossmarkthalle assozieren.Es ist wohl auch die imposante grösse dieses objekts die einen nur schwer mit umbau oder abriss freundschaft schliessen lässt.Es wird schwer genug,bei der bevorstehenden aktion ein stimmiges ensemble zu erreichen,da sich beide gebäude eben wegen des denkmalschutzes sehr stark in ihrer äusseren gestaltung unterscheiden werden.Wir dürfen sehr gespannt sein wie dieser spagat gelingt.Ich fänds in jedem falle besser die architekten könnten die markthalle voll in das konzept einbeziehen,aber daraus wird wohl nichts werden.Ich denke dass der stilistische unterschied in den renderings genau das ist, was manchem wohl etwas bitter aufstösst.Man darf gespannt sein,wie sich das alles weiterentwickelt....
    Im falle Schumann-Theater und Schauspielhaus gebe ich RMA2000 völlig recht,da haben die verantwortlichen damals ziemlich danebengelegen.

  • @RMA2000 . Du kannst die Fehler der Vergangenheit die die Stadt begangen hat und die man im Einzelfall rügen kann, nicht mit dem Fall der EZB zusammenbringen. Ein Rundumschlag über die Denkmalschutz-Politik der Stadt Frankfurt ist als Begründung für den speziellen Fall der EZB unausgegoren. . Es gibt schon Gründe dafür, dass man nicht jedes Gebäude in der Stadt dass älter als 10 Jahre ist automatisch unter Denkmalschutz stellt - dann wäre ein Abriss des Technischen Rathauses schon schwierig. Ich denke dass will niemand. Daher nimmt man sich den Architekten, die Architektur, seine Zeit, sein Umfeld als Masseinheit um die Denkmalschutzwürdigkeit zu beurteilen. (Aus diesem Wissen heraus ist es wohl erlaubt, kann, würde, wäre-Annahmen zu treffen oder?) Dazu kommt noch die Abstufung inwieweit man einem Gebäude was antun kann oder nicht, die Diskussion über die Annexbauten ist ein Beispiel dafür.


    Noch eine Anmerkung: Ich finde die Entwürfe von Coop Himmelblau persönlich katastrophal, der Riegel ist grauenhaft - aber das hat trotzdem nichts mit der Denkmalschutzbewertung zu tun und rechtfertig keine Klage.

  • Der Denkmalschutz selbst rechtfertigt die Klage der Erben nicht, dafür aber das Urheberrecht. Man kann sich über Sinn und Unsinn natürlich streiten, aber die Chancen für eine erfolgreiche Verhinderung des Riegels stehen wahrscheinlich gar nicht schlecht.


    Die Stadt hatte argumentiert, Elsässer hätte laut Vertrag alle Urheberrechte abgetreten. Fakt ist aber, dass laut deutschem Recht nur die Rechte an der wirtschaftlichen Verwertung übertragbar sind. Die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte können nicht abgetreten werden, sondern bleiben immer beim Urheber, bzw. nach dem Tod bei den Erben. Und dieser Teil des Urheberrechts sieht halt u.a. vor, dass das Werk (also die Großmarkthalle) nicht gegen den Willen des Urhebers (bzw. seiner rechtmäßigen Erben) entstellt werden darf. Ob der Riegel, der Abriss der Annexbauten oder die Veränderung der Fassade nun als Entstellung gewertet wird, muss geklärt werden. Beim Berliner Hauptbahnhof hat der Architekt ja bekanntlich erreicht, dass im Nachhinein noch massive Nachbesserungen von der Bahn umgesetzt werden müssen, um dem Original-Entwurf gerecht zu werden. Ich habe sogar den Eindruck, dass die Abweichungen beim Bau des Hbfs im Vergleich zu den geplanten Änderungen an der GMH eher bescheiden waren.


    Sicher besteht die Gefahr, dass die EZB im Zweifel den Neubau aufgeben würde - da glaube ich aber nicht dran. Schließlich ist der jetzige Eurotower einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit und, wie es der Direktor des Architektur-Museums in einer gestern gesendeten Doku des HR gesagt hat, repräsentiert der alte Turm nicht die Prinzipien der EZB, wie Transparenz und Unabhängigkeit. Alleine schon deshalb wird früher oder später ein neues Hauptgebäude benötigt.


    Ich kann mir vorstellen, dass die EZB besser gefahren wäre, wenn sie eine Klage vermieden hätte. Man hätte auf den Riegel verzichtet und trotzdem Glasfassaden angebracht, inklusive einer stärkeren Betonung des Haupteingangs. Jetzt könnte das zuständige Gericht möglicherweise auch die kleineren Eingriffe verbieten, so dass von den Vorstellungen der Zentralbank nicht mehr viel übrig bliebe. Mal sehen, ob es zu einem außergerichtlichen Kompromiss kommt, der beide Seiten zufrieden stellt (sehe ich da Eurozeichen in den Augen der Kläger ;) ?).

  • Schön, dass du diese erwähnst. Genau diese Urheberrechts-Diskussion ist der absolute Knackpunkt. Elsässer hat ganz bewusst und mit seinem Namen eine Abtretung unterschrieben und damit gut. (Ich bezweifle, dass ihm dabei jemand eine Wumme an den Schädel gehalten hat). Die Diskussion ob ein Urheberrecht dennoch unveräusserlich ist oder nicht wurde in den letzten Jahren bereits bei anderen "Kreativberufen" ganz pragmatisch entschieden, nämlich bei Fotografen und Grafik-Designern und zwar zuungunsten der "ewigen Urheberschaft". Diese Entwicklung ist auch an den Architektenurheberrechten nicht spurlos vorrübergegangen. Meines Erachtens wird auch diese Klage zu nichts anderem führen als zu einer Ablehnung des Ansinnens und unnötigen Kosten zu Lasten der Steuerzahler - denn wer sonst wird die städtischen- oder EZB Anwälte bezahlen.


    Die Diskussion über den Berliner HBf-Streit gehört hier ebensowenig hin wie die Diskussion über Schumann Theater und Schauspielhaus. Im Fall des Berliner Hbf gab es nie eine Abtretung des Urheberrechts und solange ist der Architekt im Recht (ausserdem ist er ja auch noch nicht tot und es ist kein Denkmalschutzfall - will ich hoffen - der Bahnhof ist schliesslich erst ein paar Monate alt ;) )


    Was den Neubau des Turms angeht. Gestern Nacht wurde noch einmal eine Doku über das jetzige Euro-Hochhaus und seine schrägen "Eurobeamten-Bewohner" gezeigt. Die Doku war zwar ein paar Jahre alt aber schien immer noch sehr aktuell. Darin belegt eine Journalistin, dass die EZB alles andere als ein transparentes, weltoffenes System will oder wünscht und auch kein enstprechendes Hochhaus. Der Eindruck war unverkennbar, dass man in Wahrheit nur geschlossenen Türen, Annonymität und Distanz will. Das werden die natürlich nicht so offen sagen ...

  • itchedSky: Deine Argumenation basiert mehrheitlich auf Konjunktiven, was Elsässer denn gemacht hätte. Reine Spekulation, sorry. Bleiben wir doch bei den Fakten: Der Denkmalschutz besteht, aus was für Gründen auch immer. Dies führt dazu, dass das Gebäude unter bestimmten Schutz steht. Dieser Schutz ist interpretationsbedürftig, wird aber nicht von den Architekten, der Öffentlichkeit, sondern von bestimmten Instanzen (Stadt|Land) vertreten (die im übrigen aus meiner Sicht bezüglich des Durchbruchs versagt haben bzw. zu heftig konzessionsfähig waren - warum auch immer - Sind sie nicht einzig und allein der Denkmalpflege, also der Pflege des Denkmals verpflichtet?). Darüberhinaus besteht in der Tat Urheberrecht, das von den Erben Elsässers vertreten wird. Was Elsässer gemacht hätte, ist vollkommen unwichtig. Ich könnte jetzt hier das glatte Gegenteil behaupten, dass Elsässer sich im Grabe umdrehen würde. Relevant ist, was die Erben machen; die haben sich nun positioniert und da haben Sie meine vollste Unterstützung. Last but not least: Die Diskussion ähnelt doch wirklich der Alstadt-Diskussion - die Mehrheit der Bevölkerung will den Durchbruch nicht - die Architekten wollen ihren Kopp durchsetzen /siehe Diskussion Himmelb(l)au - Anhörung Öffentlichkeit. Modernitätswahn gegen öffentliche Mehrheitsmeinung. Subjektiv ästhetisch gesehen [was wieder eine andere Sichtweise ist]: Ich finde, dass man das besser lösen kann, was auch einige Architekten im Wettbewerb und Himmelb(l)au selbst dokumentiert haben.


    Nachtrag zum Urheberrecht: Die Zustimmung zur Änderung an urheberrechtsgeschützten Werken kann man im übrigen wieder zurückziehen! (Die Erben werden so vielleicht argumentieren, ich denke aber, dass das juristisch Ihnen nebensächlich ist. Die Klage ist ein Instument, die eigene Meinung öffentlich zu machen).