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Und nicht nur das:
Der Alleentunnel ist seit 1980 planfestgestellt, jedoch ist der Beschluss nicht besandskräftig. Das beim HessVGH anhängige Verwaltungsstreitverfahren ruht seit über 20 Jahren. Da sich inzwischen die technischen Bestimmungen für den Brandschutz und den Immissionsschutz geändert haben, müsste der Plan noch mal überarbeitet werden.
Das Hauptproblem dürfte indessen in fehlenden Geldmitteln beim Bauherrn, der Bundesrepublik Deutschland liegen. Auskunft gibt der Bundesverkehrswegeplan:
Die Projekte sind kategorisiert nach Dringlichkeitsstufen
VB = vordringlicher Bedarf, umfasst die laufenden und fest disponierten Vorhaben und neue Vorhaben;
WB = weiterer Bedarf. Hierzu gehören Vorhaben, deren wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit in Verbindung mit einer positiven Beurteilung nach den übrigen Kriterien aus heutiger Sicht zwar gegeben ist, deren Investitionsvolumen den Finanzrahmen bis 2015 übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen (Verkehrsbedarf, Planungen anderer Baulastträger) kann die Projektplanung mit Einwilligung des BMBVS aufgenommen oder weiterbetrieben werden.
In der Anlage Hessen zum BVwPl steht der Alleentunnel im Abschnitt WB unter „neue Vorhaben“ bei Pos. 133 ! Bemerkenswert ist, dass er trotz Planfeststellung im Jahr 1980 als neues Vorhaben geführt wird.
Der Alleentunnel gehört im Bundesverkehrswegeplan zu den zehn teuersten Einzelprojekten überhaupt. Der Bundesanteil wurde 2003 mit 263,5 Mio € angegeben. (Quelle: Bundesverkehrswegeplan 2003, S. 51, und Projektliste Hessen). Der Landesanteil und die städtischen Kosten dürften ebenfalls erheblich sein und Preisteigerungen seit 2003 sowie die Überarbeitung der Planung bezüglich Brandschutz usw. werden sicher zur weiteren Verteuerung beigetragen.