Der wasserrechtlichen Genehmigung im Planfeststellungsbeschluss kann man entnehmen, dass die Sohle des Gepäcktunnels 21,50 m in das Grundwasser einbinden darf. Wenn der mittlere Grundwasserpegel ca. 5 m unter GOK läge, läge die Tunnelsohle vielleicht 26,00 m unter GOK. Bereits dieser Umstand spricht klar gegen offene Bauweise, jedenfalls im Bereich der Start- und Landebahnen. Die Gesamtlänge des Gepäcktunnels ist irgendwo in diesem Werk mit 1.600 m angegeben, wovon auf die Querung der Bahnen min. 1.000 m entfallen.
(Dem ist übrigens auch zu entnehmen, das anscheinend auch ein Teil des PTS im Tunnel verlaufen soll.)