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Ja, darf sie. Es bedarf allerdings Sonderregungen, da die BVG gemäß Verkehrsvertrag Verkehrsleistungen in Berlin erbringt. Es gibt aber auch Bus-Verkehre der BVG in Brandenburg. Vom Genehmigungsverfahren wäre es ähnlich, wie bei der Verlängerung der Hamburger U1 nach Norderstedt in SH.
Bitte auf sinnfreies Zitieren des vorigen Beitrags künftig verzichten. Danke.
Bato