Die ewige Hochhausfrage - das Original seit 2003

  • Frage : Wie ist das rechtlich geregelt, so lang die Unterschriftensammlung läuft, dürfen begonne Projekte weiter geführt und beendet werden. (Ostbahnhof, Heimeranplatz).

    (BVK, L485) wenn es schnell geht?

    Nach Feststellung der Gültigkeit des Begehrens : Planungsstopp oder Umplanung auf unter 50m z. B.?

    (Bavaria Tower 5, Knorr Turm, Imfarr)

  • Alle genehmigten Projekte können auch nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren noch gebaut werden. Ich verstehe es ja nur als bindende Anweisung an die Behörden solch eine Genehmigung nicht mehr neu auszustellen.

  • Rechtlich geregelt ist da meines Wissens nach speziell für diesen Fall nichts. Bürgerentscheide binden jedoch die Kommune , siehe Art 18 Absatz … der bayerischen Gemeindeordnung. Das hieße bei entsprechender Formulierung der Frage (zB „Wollen sie, dass die Stadt München alle zulässigen rechtlichen Möglichkeiten ergreift, den Bau von über 80m hohen Gebäuden zu verhindern“) ,dass die Stadt auch bei bereits genehmigten Vorhaben prüfen müsste, ob eine Rücknahme der Baugenehmigung mit anschließender Änderung des BPlans möglich ist. Zudem wäre die Stadt zur verbindlichen Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 80m in noch nicht erlassenen BPlänwn verpflichtet.

  • Schachbrett:


    Also zunächst mal besteht für L438 und BVK, genauso wie für Vertical Garden, Hoffmann SE, ZAM und Alpina nach B-Plan Baurecht. Das ist den Eigentümern durch nichts mehr zu nehmen. Die BVK könnte bspw. beginnen wann sie will, kein Bürgerbegehren wird die Pläne stoppen (Grundsatz: Planungs- und Rechtssicherheit). Natürlich gilt das selbstredend für in Bau befindliche Projekte. Vogelweideplatz Tower Nr. 5 ist aktuell im B-Plan Verfahren, ebenso der Knorr-Turm, da könnte es also ebenso Einschränkungen geben wie im Bereich Steinhausen (Imfarr).


    Natürlich ist dieses Ansinnen absolut unsinnig, es rührt wohl daher, dass manche meinen, aufgrund der Zonierung im Rahmen der Hochhausstudie entstünden nun ganze Straßenzüge und Viertel voll von Hochhäusern a la PP-Türme.

    Ich schätze, mit der Grenze schneiden sich die akrophobischen Gegner ins eigene Fleisch, da sie zu extrem gewählt wurde. Zustimmung in der Bevölkerung wird da nicht so einfach, eine Ablehnung dafür umso wahrscheinlicher und ob sich die Stadt derart ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und -bedürfnisse beschneiden lässt, wage ich auch zu bezweifeln. Die Stadt täte jedenfalls gut daran (1€ ins Phrasenschwein), sollte es überhaupt zur Abstimmung kommen und die sorglosen Schreihälse eine Mehrheit erhalten, es einfach nach Ablauf der einjährigen Bindung wieder zu ignorieren. Grün-Rot wird aus diesem Grund die nächste Wahl sicher nicht verlieren, da lehne ich mich mal aus dem Fenster.

  • Hochhäuser bis oder über 80 m heißt es. Mehr kann ich aber auch nicht lesen, da hinter Bezahlschranke.


    https://www.sueddeutsche.de/mu…en-1.5438725?reduced=true

    Übrigens super Bild von schwabinger Hochhäusern in dem Artikel, aber das nur nebenbei angemerkt.

    Dahinter steckt wohl vor allem der CSU Landtagsabgeordnete Brannekämper aus Bogenhausen. Hier nochmal ein weiterer SZ Beitrag zum Thema:

    https://www.sueddeutsche.de/mu…buergerbegehren-1.5438727


    Auch ich glaube, dass die meisten Bürger Münchens die Aufgaben der Zukunft auf keinen Fall im weiterem sinnbefreiten Verhindern von Hochhäusern sehen. Außer ein paar rückwärtsgewandten Gartenstadtbewohnern juckt das Thema wohl niemanden in der Stadt wirklich.

  • Wenn ich mich recht erinnere ging / geht der Protest gegen den Knorr-Turm von einer handvoll Bewohner der Hochhäuser im Olympiadorf aus. Also das Konstruieren von Alibiproblemen zur persönlichen Profilierung kann von überall her kommen, nicht nur aus der "Gartenstadt".


    Dass hier Brannekämper als Eigentümer mehrerer großer Wohnkomplexe involviert ist, verwundert mich dagegen überhaupt nicht. Hat der gute Mann unserer Stadt eigentlich irgendetwas Positives gebracht für das Steuergeld das er verzehrt? Ich meine selbst das Museum Biotopia will er nicht, obwohl sogar der Denkmalschutz dahinter stünde, die SEM MNO will er nicht, die PP-Türme, das WHS-Gymnasium wollte er nicht, ja, er will überhaupt nichts, außer im Bierzelt große Reden halten. 2023 ist Landtagswahl, wenn er wenigstens aus diesem ausscheiden würde... :love:


    iconic: Vorstellen könnte ich mir nur, dass es den Gegnern auf perfide Art und Weise gelingt, das Thema Klimawandel derart für sich zu vereinnahmen, dass Hochhäuser als absolut klimaschädlich abgekanzelt werden und sowieso aus München eine zweite Wüste Gobi machen. Wenn dann ein potenzieller Abstimmungstermin ohne zugehörige Wahl stattfindet, also nur eine Minderheit der Wahlberechtigten zur Urne schreitet, ja dann...

  • Mit dem Thema kann man populistisch Punkten. Dass das irgendein De.. für sich auszunutzen versucht, war anzunehmen. Aber ich vermute dass es nicht die Schlagkraft wie das Begehren von Kronawitter haben wird. Die Forderung scheint ja noch extremer zu sein. Aber zur Abstimmung wird es kommen und man weiss leider nie.... das Problem bei Bürgerbegehren ist leider, dass eine aktive Minderheit sich gegenüber der desinteressierten Mehrheit durchsetzen kann.

  • Als Auftakt der 100 Meter+ Debatte zwei 155 Meter Türme im dicht besiedelten Neuhausen in den Ring zu werfen, ist natürlich äußerst ungünstig gewesen, da alle möglichen Instanzen gleich mit von der Partie sind (Denkmalschutz, Sichtachsen, Anwohner etc.).

    In Steinhausen hinter dem SZ-Hochhaus wäre weitaus weniger Widerstand zu erwarten. Hinzu kommt das seit Juli begonnene Hin und Her, mal Masterplan und Bürgergutachten, dann ohne Not völlig neuer Entwurf seitens HdM, dann doch Forderung nach einem Wettbewerb... Im Nachhinein frage ich mich schon: Bei allem möglichen Kleinkram werden Wettbewerbe ausgelobt, aber ausgerechnet bei 155 Meter hohen Türmen inmitten der Stadt kann es ein festgesetzter Entwurf per Bauträgerentscheidung sein? Das alles ist in den letzten drei Monaten derart dilettantisch gelaufen - explizit auch durch Investor Büschl -, dass ich nur mit dem Kopf schütteln kann.


    Aber ich merke, Corona scheint aus den Köpfen, zurück zur Normalität, zurück in den Kampf gegen die Meter ^.^

  • Sie werden sehr wohl über Projekterfahrung verfügen. Aber sie haben vielleicht wenig Gefühl für politisches Zustände und populäre Meinungen in München bewiesen.

  • Schachbrett:


    Alle zusammen. Büschl hat mit der Eggarten Siedlung doch gezeigt, dass er gut kommunizieren kann, bei den PPT ist das allerdings zuletzt nicht ersichtlich gewesen. Im Sommer gab es die 2. Sitzung der SGK zu den Türmen, erwartet worden war eine behutsame Weiterentwicklung, die man dann in das Bürgergutachten geben kann, doch was kam? Ein vollständig neuer Entwurf, der erneut von A-Z durchdiskutiert werden musste. HdM waren begeistert von ihren Skizzen und wie derzberb bereits schrieb, kam es nicht so rüber, als hätten sie sich groß Gedanken um die Rahmenbedingungen und die nähere Umgebung gemacht. Etwas, was bei ihrem ersten Entwurf deutlich besser gelang. Bis heute frage ich mich: Warum dieser neue Entwurf?

    Nach der Erstellung des Masterplan durch HdM und Vorstellung der PPT Version 1, zeigte man sich doch angetan, der Stadtrat stimmte dem Aufstellungsbeschluss zu und als Extra sollte das genannte Bürgergutachten her. An dieser Stelle hätte zwischen den Beteiligten klar kommuniziert werden müssen, in welchem Umfang was wann wie am Entwurf der Türme noch geändert wird, geändert werden "darf". Alternativ - und das hätte ich bevorzugt - hätte die Stadt Büschl eben zu verstehen geben müssen, dass sie den Entwurf nur als Platzhalter für einen späteren Realisierungswettbewerb betrachtet. Wäre bei der Projektgröße keine schlechte Idee gewesen, an der Wettbewerbsentscheidung hätte man dann die Bürger aktiv mit einbinden können.


    Die "Überraschung" nach der zweiten SGK-Sitzung hätte man sich bei besserer Kommunikation in jedem Fall sparen können. Die jetzt, wo das Kind schon halb in den Brunnen gefallen ist, doch noch verlautbarte Forderung nach einem Wettbewerb, ist zwar an sich richtig, aber sie kommt wohl deutlich zu spät.

  • Nächster Artikel in der SZ:


    https://www.sueddeutsche.de/mu…04-frauenkirche-1.5443902


    Ein Argument, das ich bislang vermisse: Nach 18 Jahren (denn vor 2022 wird es keinen Entscheid geben), und mit entsprechend hoher Fluktuation dank Zu- und Wegzug dürften sich die Wahlberechtigten nur noch (sehr rudimentär geschätzt) zu 50%-60% mit denen von 2004 überschneiden. Bei einer damaligen Wahlbeteiligung von ca. 20% und einem quasi 50-50 Ergebnis diskutieren wir also über einen Entscheid, der seit 16 Jahren nicht mehr bindend ist, und bei dem ca. 5-6% der heutigen Wahlberechtigten dafür und 5-6% dagegen gestimmt haben. Welche Gruppe dabei stand heute die Nase vorne hat ist völlig unklar.

  • Die Argumente gegen Hochhäuser damals haben sich sehr um eine Beeinträchtigung von Sichtachsen und des Stadtbildes insgesamt gedreht, frei nach dem Motto alles soll bitte so bleiben wie es ist. Allein damit dürfte sich heute keine Mehrheit mehr finden lassen. Aber, im Gegensatz zu damals kommen heute noch die Themen Ökologie und eine stärkere Kapitalismuskritik dazu – vor allem bei der jüngeren Bevölkerung. Ein neuer Anti-HH-Bürgerentscheid könnte, wenn Brannekämper und Co. auf die „richtigen“ Karte setzen, auch bei der jungen, urbanen Bevölkerung punkten.

  • Frage an die Fachleute :

    Beim Bürgerentscheid zu den Hochhäusern:


    Wie weit kann Stadtweit die Höhenbegrenzung abgesenkt werden?


    Sind alle Begründungen zulässig, auch solche, die konträr zur Wirklichkeit stehen?


    Vielen Dank.

  • Die Stadt München ist Trägerin der Planungshoheit, d.h. sie kann Art und Maß der baulichen Nutzung mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten (Flächennutzungsplan, Bauleitplan, § 34 BauGB) steuern und auch begrenzen. Das beinhaltet auch das Recht, bestehendes Baurecht mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, in welchem Sinne auch immer. Das Bürgerbegehren selbst schafft kein Baurecht und senkt nichts ab, es will und kann nur auf die Beschlussfassung der Gremien Einfluss nehmen, sie binden. In Bayern geht das, in Hessen etwa sind Bürgerbegehren über Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig, nur Aufstellungsbeschlüsse für B-Pläne können durch Bürgerbegehren kassiert werden.

    Aber klar ist, bestehendes Baurecht kann durch ein Bürgerbegehren nicht kassiert werden, d.h. wo 100 m im Einzelfall rechtlich heute zulässig sind, bleiben sie zulässig, bis der B-Plan, der dieses Baurecht vermittelt, mit Wirkung für die Zukunft geändert wird; im Rahmen dessen kann auch die zulässige Gebäudehöhe neu bestimmt werden im Geltungsbereich des B-Plans, sei es aus städtebaulichen Gründen, sei es wegen der Bindungen durch ein Bürgerbegehren.

  • ^ Wobei Schadensersatzansprüche gegen die Stadt gestellt werden können, falls Baurechtseinschränkungen zu einer Wertminderung des Grundstücks führen (was z.B. die Existenz einer wirksamen Gartenstadtsatzung verhindert). Eine planungsrechtliche Rücknahme von Baurecht kommt daher quasi nie vor, auch wenn die Stadt dazu durchaus das Recht hat.