Ein Fund zu diesem Bebauungsverfahren, soweit es sich auf die Bereiche um die Achim-von-Arnim-Straße handelt:
http://www.bonn.de/bo_ris/ris_…h_2=&submit=Suche+starten
Der letzte Eintrag ist der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Bonn über das Baugebiet hinter "Telekom II", wie es dort genannt wird. Ein Wohngebiet zum Johanniterviertel hin, daran sich anschließend in zwei-bis dreigeschossiger Bebauung (also Erdgeschoss+3 Stockwerke) ein, haltet Euch fest, MISCHGEBIET.
Wer hätte das der Stadt Bonn zugetraut? Hier kann also sogar nicht nur gewohnt, sondern unter Umständen auch eingekauft werden. Nicht, dass ich zu den Konsumfetschisten gehöre, aber das Bundesviertel hat eine Urbanisierung durch Strukturen jenseits von Wohnen und Büro dringend nötig.
In einem Mischgebiet sind laut Baunutzungsverordnung Läden und Gastronomiebetriebe möglich, soweit sie der Versorgung des Gebietes dienen. Dies dürfte hier recht weit auszulegen sein.
Weil es so schön und so selten ist (die Deutsche Reihenhaus AG lässt grüßen...), ein Zitat aus dem Beschluss (Nachbarn wollten eine geringere Höhe, die Verwaltung wägt ab, ein Lehrbuchfall für eine Ermessensentscheidung):
"Zum Anderen kann bei einer Ausweisung von zwei Vollgeschossen das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden möglichst wirksam umgesetzt werden. Gegenüber einer eingeschossigen Bebauung ist die bauliche Ausnutzung im Verhältnis zur Versiegelung von Grund und Boden höher; der Anteil privater Gartenflächen gegenüber einer eingeschossigen Bebauung ist mit gleicher Wohnfläche größer. Zudem bietet eine kompakte, zweigeschossige Bauweise hinsichtlich anfallender Grundstücks- und Baukosten sowie im Hinblick auf den Wärmeschutz/Energieverbrauch Vorteile.
Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange soll dem Belang der Wohnraumschaffung der Vorrang eingeräumt und auf die angeregte Reduzierung der Anzahl der Vollgeschosse verzichtet werden."
(Warum nicht immer so?)
Zusammenfassend werden also Wohnungen und Geschäfte entstehen, wobei ironischerweise der Bebauungsplan ursprünglich keinen Lärmschutz gegenüber der Autobahn, sondern nur gegenüber dem Tennisplatz (!) vorsieht. Hier scheint man sich eines Besseren besonnen zu haben. Gut, dass die Lücke geschlossen wird und auch einmal Geschäfte entstehen.