Bekanntermaßen hatte Eschborn eine Einwendung (Höhenlage der RTW im Bereich Elisabethenstraße) im PFA_Nord geltend gemacht. Am 18.11.2021 wird voraussichtlich die STVV beschließen diese Einwendung zurück zu ziehen. Aus der Beschlussvorlage (Vorlagenmappe enthält Beschlussvorlage plus Verkehrsgutachten) entnehmen wir das ein Verkehrsgutachten keine spürbare verkehrliche Entlastungswirkung der Verbindungsstraße zw. Düsseldorfer Str. und Elisabethenstr. attestiert. Weiters wären die Mehrkosten von etwa 30 Mio. EUR für die Höherlegung allein zu Lasten der Stadt Eschborn gegangen. Auch war der Verlust an Parkplätzen ein Grund für diese Einwendung. Nun verhandelt die Stadt Eschborn mit den Eigentümern der fraglichen Grundstücke mit den Zielen i) die Erschließung dieser Grundstücke zu verbessern indem die Elisabethenstraße verbreitert wird und ii) ein Parkhaus inkl. Mobilitätsstation (Bike-Sharing und Shuttlebus) zu entwickeln. Mit letzteren sollen die entfallenden Parkplätze (über-)kompensiert werden. Dadurch möchte man die Wirksamkeit der neuen Autobahnabfahrt in die Düsseldorfer Str. erhöhen. Das aber ist jetzt OT!
Fazit: Wenn dies früher geprüft worden wäre hätte man sich diesen Sturm im Wasserglas ersparen können. Und eine Umplanung dieses kurzen Teilabschnittes inkl. Zeitverlust bleibt der RTW Planungsgesellschaft damit erspart.