Neue Regeln für Fotodrohnen
Seit April 2017 bereits gelten bekanntlich neue Regeln für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (vulgo: Drohnen), die auch bei Freizeitfotografen beliebt und verbreitet sind. Am 1. Oktober 2017 treten weitere Regeln in Kraft.
Der Betrieb von Drohnen ist nicht unproblematisch, weil er verschiedene Rechtsgüter tangiert, mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Berührt werden private Rechte, deren Verletzung Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche auslösen können, etwa beim Überfliegen von Privatgrundstücken und Industrieanlagen; damit einher geht das Haftpflichtversicherungsrecht. Berührt werden ferner öffentlich-rechtliche Regeln, namentlich Flugbetriebs- und Überflugverbote, Flughöhenbegrenzung, deren Verletzung straf- und bußgeldbewehrt ist. Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehört ab 1.10.2017 die erweiterte Kennzeichnungspflicht und der „Drohnen-Führerschein“
Wer also mittels einer Drohne Luftaufnahmen, d.h. Fotografien oder Videoaufnahmen machen will, sei es aus gewerblichem Interesse, sei es für den Privatgebrauch, sollte sich mit der Rechtslage unbedingt vertraut machen; Unwissenheit kann teuer werden, u.U. sogar richtig teuer.
Pressemitteilung des BMVI
Flyer des BMVI