Oper und Schauspiel: neuer Standort / Alternativlösungen

  • Wie die FNP und die Hessenschauohne Bezahlschranke berichten, hat das Stadtparlament den Plänen am Donnerstagabend zugestimmt. Sowohl die Koalitionsparteien FDP, Grüne, SPD und Volt als auch die CDU und die Linken stimmten für das Projekt.


    Der Abstimmung ging eine 1,5 stündige hitzige Debatte voran die die Bandbreite von "Kulturellem Schwergewicht" bis "finanzielle Mammutaufgabe" abdeckte.


    Der Abriss des Bestandes für knapp 4 Millionen € ist die kleinste aller genannten Summen die im Raum und den Vorberichten hier im Strang bereits stehen.


    Sehr schön, dass nun der nächste Schritt getan wurde :thumbup:

  • Mir war nicht bewusst, dass die Sparkasse bereits angefangen haben soll, Ihren Hauptsitz in der Neuen Mainzer zu räumen. Mitarbeiter zögen bereits aus, meinte jedenfalls Thomas Guggeis (GMD der Oper) in einem Interview der Veranstaltungsreihe des Kuratoriums Kulturelles Frankfurt am 6. Dezember in der Ev. Akademie. Siehe Mitschnitt auf Youtube ab 42:36. Dort merkt er auch an, der nächste Schritt nach dem (zu dem Zeitpunkt noch ausstehenden) Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sei die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs für das neue Schauspiel - frühestens jetzt im Dezember, eher aber bis Juli 2025.

  • Doch, und zwar die Stadt und damit der Steuerzahler. Die Summe, die die Stadt hier bereit ist zu zahlen, ist einfach unfassbar hoch.

    Die Sparkasse ist eine öffentliche Bank. Wenn Staatseigentum Staatseigentum Eigentum abkauft sind derartige Debatten etwas seltsam.

    Sicherlich hätte man bei einer etwas anderen Staatsorganisation das Eigentum auch einfach ohne Zahlung übertragen können, dann hätte man sich auch die Zinszahlungen an Dritte gespart aber so ist das halt in der Bundesrepublik organisiert.


    Komisch, dass erst mir als Außenstehendem so richtig aufzufallen scheint, dass es höchste Zeit war, dass der privaten Gesellschaft der Hochhäuser in bester Lage auch unbedingt ein öffentliches Gebäude mit Zugänglichkeit und ambitionierter moderner Architektur zur Seite gestellt gehörte. Für das Stadtbild ist das eine tolle Entscheidung.

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    Ganz so einfach ist es ja auch nicht. Eine Sparkasse ist zwar ein Institut öffentlichen Rechts. Dennoch gibt es auch oder gerade für diese Vorschriften rund um die Buchführungen. Man kann nicht einfach "Vermögen" aus buchhalterischer Sicht vernichten, zumal bei Banken egal welcher Rechtsform auch weitere Aufsichtsbehörden wie eine Bafin interessiert ist und hier auch Abhängigkeiten von Eigenkapital greifen, was sich damit verändern würde.

  • Die FraSpa gehört der Helaba und die Helaba gehört neben wiederum den Sparkassen auch zu einem geringen Teil verschiedenen Bundesländern. Der Stadt Frankfurt gehört da gar nichts, insofern hat das mit linke-Tasche-rechte-Tasche nichts zu tun, das sind komplett verschiedene Besitzverhältnisse.

  • Es ist in Wirklichkeit noch viel komplizierter:


    Die Frankfurter Sparkasse hat einen Träger (also umgangssprachlich: Eigentümer): das ist die Landesbank Hessen-Thüringen.

    Die Landesbank Hessen-Thüringen hat mehrere Träger: Land Hessen zu 8%, allerdings wohl zu 70% dann der Sparkassenverband Hessen-Thüringen.

    Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen besteht aus 48 Sparkassen in Hessen (32) und Thüringen (16)sowie ihrer kommunalten Träger. Nur zwei Beispiele: Letztendlich sind auch die Landkreise Jena (= Sparkasse Jena-Saale-Holzland) und die Stadt Erfurt (= Sparkasse Mittelthüringen) Träger des Sparkassen- und Giroverbandes.


    "Verschenkt" jetzt die Frankfurter Sparkasse ihr Grundstück (Achtung: Übetreibung, ich weiß, dass das keiner gefordert hat) ihr Grundstück an die Stadt Frankfurt, weil das ja alles "staatlich" ist oder "dem Staat gehört", dann fließt letztendlich eine Leistung von Erfurt und Jena (oder auch Gelnhausen und Gießen) nach Frankfurt.


    Ich möchte dies weder politisch ("Wir finanzieren den Frankfurtern die Oper!") noch juristisch (Europarechtswidrige Beihilfe?) bewerten.


    Aber es ist eben alles nicht so einfach.

  • Hä? Habe ich etwas verpasst? Worüber reden wir denn hier, es geht doch vielmehr genau um die entgegengesetzte Richtung - nämlich dass viel zu viel Geld von der Stadt Frankfurt zur Frankfurter Sparkasse und damit zur Helaba fließt? Es geht nicht darum, dass das Gelände unter Wert, sondern weit über Wert von der Stadt, noch dazu nur per Erbpacht, "erworben" wird!?


    Aber egal in welche Richtung, ich stimme schon der Analyse zu, dass letzten Endes Steuergeld von A nach B verschoben wird, also von einem Gemeindehaushalt hin zu einer Landesbank, die in letzter Konsequenz über die Sparkassen in Hessen und Thüringen und deren Eigentümern, also den Gemeinden, wiederum den Steuerzahlern gehört. Also in der Tat über einige Umwege "linke Tasche, rechte Tasche", nur in ein anderes Budget.

  • Es geht um zwei verschiedene Dinge:


    (1) Das Argument "linke Tasche, rechte Tasche" ist schlichtweg falsch, da es nicht ein Mantel ist. Siehe zuvor.


    (2) Das Argument "zu viel Geld" mag ja stimmen, aber das keiner von uns kann das von außen valide beurteilen. Dies unterliegt richterlicher und mittelbar eben gutachterlicher Kontrolle. Noch sind wir ein Rechtsstaat. Muss nur einer Klage einreichen, der klagebefugt ist, also wahrscheinlich eine Fraktion im Magistrat.

  • ^^ Die M_177 sagt etwas ganz anderes. Danach hat die Stadt das Grundstück nicht zu Eigentum erworben, ihr wird für die Dauer von 199 Jahren ein befristetes Nutzungsrecht eingeräumt. Wieso soll die Vergabe des Nutzungsrechts in der Form eines Erbbaurechts über oder unter Wert erfolgt sein? Was ist denn der Wert eines 199-jährigen Nutzungsrechts? Und wieso "nur"? Wenn das Grundstück nicht käuflich ist, aber seine Lage ansonsten ins Konzept passt und Vorteile gegeüber anderen Standorten bietet, ist doch ein langfristiges Nutzungsrecht dieser Art genau das Richtige.


    Was den Wert eines solchen Nutzungsrechts angeht, stehen wir ein bißchen auf dem Schlauch, weil es einen Markt für Nutzungsrechte dieser Dauer und besagten Zweck nicht gibt. Der Vergleich mit fiktiven Erwerbskosten eines Grundstückskaufs verbietet sich. Es kann ja sein, dass der Kauf zu anderen Beträgen erfolgt wäre, aber es gab dort nichts zu kaufen. Womit willst du ein 199-jähriges Erbbaurecht vergleichen?


    Bei einem Verkauf wäre kein Steuergeld "von A nach B verschoben" worden? Was denn sonst? Zweiseitigen Rechtsgeschäften wohnt nun mal wesengemäß inne, dass eine Leistung mit einer Gegenleistung vergütet wird. Kein Grund, das mit einem Unwerturteil zu belegen, es für anrüchig zu halten, quasi in die Nähe eines Hütchenspielertricks zu rücken.

  • Zur Diskussion, wie bewertet man den Grundstückspreis: ich vermute zwischen 200 jährigem Nutzungsrecht und komplettem Kauf gibt es keine wesentlichen Unterschiede.


    Man modelliert wohl den Grundstückswert als ewiges, abgezinstes Nutzungsrecht (als Kapitalwert aller „Mieten“), das 200-jährige Nutzungsrecht als abgezinstes Nutzungsrecht der nächsten 200 Jahre.


    Die Differenz sind also alle „Mieten“ ab 2230. Was sind die Wert? Dazu braucht man insbesondere die Inflationsrate und das Zinsniveau, da würde man wohl auf regulatorische Werte zurückgreifen: EZB-Target rate liegt bei 2% (Inflation), Ultimate Forward Rate liegt bei 3,3% (Zins) und da kommt ja auch noch ein Aufschlag drauf. Da das Zinsniveau signifikant über dem Inflationsniveau liegt, ist das Nutzungsrecht 200 Jahre in der Zukunft heute fasst nichts wert, man kann ein bisschen in Excel rumspielen, das sind wenige Prozent. Insofern ist es generell schon OK, sich beim Preis einfach an Verkaufswerten zu orientieren.

  • Im Schneckenrennen um das Grundstück für das neue Schauspielhaus wurde zehn Monate nach dem "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Kulturmeile" ein "weiterer Schritt auf dem Weg zu neuen Städtischen Bühnen" zurückgelegt. Nach der Rahmenvereinbarung von Juli 2024 zwischen der Stadt, der

    Helaba und der Frankfurter Sparkasse wurde heute in einer Pressemitteilung die Unterzeichnung einer "Rahmenvereinbarung zu Erbbaurechtsvertrag" mit denselben Parteien verkündet. Die Mitteilung in vollständiger Länge:


    Kulturmeile in Sicht: Rahmenvereinbarung zu Erbbaurechtsvertrag für Neubau Schauspielhaus unterschrieben 

    Die Stadt Frankfurt hat mit der Frankfurter Sparkasse als Eigentümerin des Grundstücks und der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen eine Rahmenvereinbarung unterschrieben, die die Eckpunkte zur Gewährung eines Erbbaurechts für ein Grundstück an der Neuen Mainzer Straße im Frankfurter Bankenviertel festlegt. Die Stadt will das Grundstück nutzen, um dort das neue Schauspielhaus zu bauen. Die Stadtverordneten hatten im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt, mit der Sparkasse und der Helaba diese Rahmenvereinbarung zu schließen, die die wichtigsten planerischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Elemente des Projekts umfasst.

    Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu neuen Städtischen Bühnen

    „Mit der jetzt geschlossenen Rahmenvereinbarung sind wir wieder einen kleinen, aber wichtigen Schritt vorangekommen auf unserem Weg in Richtung der dringend benötigten Neubauten unserer Städtischen Bühnen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Ina Hartwig. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das bisherige Sparkassenareal geteilt wird. Das Grundstück, das die Frankfurter Sparkasse der Stadt in Form eines Erbbaurechts zur Verfügung stellt, hat eine Größe von rund 5500 Quadratmetern. Neben dem zukünftigen Schauspielhaus soll auf dem verbleibenden Grundstück der Frankfurter Sparkasse Baurecht geschaffen werden, um einen neuen Hochhauskomplex von bis zu 175 Metern Höhe zu realisieren. Über eine entsprechende Änderung des geltenden Bebauungsplans entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

    Schauspielhaus und Hochhaus sollen getrennt, aber aufeinander bezogen sein

    Die Projekte Schauspielhaus und Hochhauskomplex sollen sowohl baulich als auch hinsichtlich des Betriebs voneinander getrennt sein. Ziel ist aber, dass sich beide Gebäude, insbesondere mit ihren Hauptzugängen, zueinander hin orientieren, um einen möglichst belebten städtischen Freiraum neu zu schaffen. Zwischen dem Schauspielhaus und dem Hochhauskomplex soll so eine gemeinsame Mitte entstehen, die auch die Neue Mainzer Straße und die Wallanlage verbindet. Im Umfeld der Neubauten sollen dabei neue Freiflächen angelegt werden. Die denkmalgeschützten Wallanlagen bleiben unberührt. Um eine langfristige Perspektive für das Schauspielhaus zu gewährleisten, wurde eine Laufzeit des Erbbaurechts von 199 Jahren gewählt. Es soll durch eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro abgegolten werden.

    „Für die Frankfurter Sparkasse ist die getroffene Rahmenvereinbarung ein wichtiger Meilenstein und Grundlage für die Verlagerung unserer Zentrale an die Hauptwache 1. Gleichzeitig zeigt der Vertrag Perspektiven zur Entwicklung des Grundstückes in der Neuen Mainzer Straße auf“, sagt Ingo Wiedemeier, Vorsitzender des Vorstands der Frankfurter Sparkasse, die zur Helaba-Gruppe gehört.

    „Projekte von generationsübergreifender Relevanz wie die Kulturmeile sind uns als Landes­bank ein besonderes Anliegen. Daher freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit der Stadt den Kulturstandort Frankfurt deutlich voran­bringen. Die Einigung stellt für uns eine zufriedenstellende Gesamtlösung mit einer neuen Perspektive für den Hochhausbau in Frankfurt dar“, sagt Christian Schmid, der im Vorstand der Helaba für das Immobiliengeschäft verantwortlich ist.

    Standortentscheidungen für Oper und Schauspiel sind getroffen – wie geht es weiter?

    Die Variante der sogenannten Kulturmeile sieht vor, zuerst das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße zu bauen und im Anschluss den Neubau für die Oper am jetzigen Standort der Städtischen Bühnen, am Willy-Brandt-Platz, zu realisieren. Die Entscheidungen für den Standort der Oper am Willy-Brandt-Platz hat die Stadtverordnetenversammlung bereits 2023 getroffen. Die Entscheidung für den Standort des Schauspiels an der Neuen Mainzer Straße hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem Vorbehalt des noch zu schließenden Erbbaurechtsvertrags Ende vergangenen Jahres getroffen.

    Derzeit laufen bereits alle weiteren notwendigen Vorbereitungen für den Neubau des Schauspielhauses. So wird aktuell das EU-Beihilfenrechtskonformitätsverfahren angestoßen. Zudem laufen ebenfalls schon die Vorbereitungen für den Architekturwettbewerb für das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße.

    Als Nächstes soll auf Grundlage der getroffenen Rahmenvereinbarung der Erbbaurechtsvertrag finalisiert und nach Abschluss des EU-Beihilfenkonformitätsverfahrens der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.