Oper und Schauspiel: neuer Standort / Alternativlösungen?

  • Hab es jetzt mal nachgeschlagen:

    In der Machbarkeitsstudie von 2017 bewegt sich der veranschlagte Aufwand für die Interimsspielstätten zwischen 19,5 und 70,8 Mio. €,

    Bei der Variantenuntersuchung 2019 allerdings waren diese Kosten schon auf 88,2-88,8 Mio. € gestiegen.


    Quelle

  • ^

    Danke für die Zahlen.

    Wie auch immer: Für "Übergangslösungen" ist das definitiv zu viel Geld !

    Neben städtebaulichen Erwägungen ist auch dieser Aspekt mMn ein klarer Fingerzeig dahingehend, dass man den bisherigen Standort aufgeben und an anderer Stelle neu bauen sollte - und zwar beides (Oper und Schauspiel).

  • Ein gewisses Maß an Baukostensteigerung ist einkalkuliert und mit Zinsen wofür rechnest Du da?

    Danke. Das haette ich besser darlegen sollen: Die 850 000 000 Euro werden ja komplett von Geldhaeusern geliehen.

    Auch setze ich voraus, dass Frankfurt in den nachsten 30 jahren keine Schulden tilgt. Daher diese Zahlen.

    Hoffentlich liege ich aber falsch!

  • "Mainphilharmonie" statt Monsterbrücke?!


    Die in Post Nr. 601 vorgestellte monströse Brückenkonstruktion für das Schauspiel hat mich nun doch noch einmal ins Grübeln gebracht...


    Ästhetisch gesehen ist das ein Totalschaden aber die Idee ließe sich aus meiner Sicht weiter entwickeln. Man stelle sich die Elbphilharmonie (also ein Hochhaus) auf Stelzen über dem Main vor. Leider bin ich kein großer Könner der Bildbearbeitung aber wenn man etwa die Grundfläche der Elbphilharmonie nimmt und diese über den Main legt, sähe das ungefähr so aus:


    mainphilharmoniecgjdx.jpg


    Platz genug wäre da also und vom Main wäre auch noch etwas zu sehen.


    Sicher wird es nicht einfach sein, die Technik unterzubringen und auch die Baukosten wären hoch. Beides ging bei der Elbphilharmonie aber auch. Ohne ein Statiker zu sein, könnte ich mir außerdem vorstellen, dass möglicherweise ausreichend stabile "Stelzen" bzw. Säulen denkbar wären, auf denen das Hochhaus steht und zwischen denen Schiffe verkehren könnten. Da lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren 8o


    Davon abgesehen hier noch ein paar weitere Gedanken:


    • Das Gebäude könnte im Idealfall wie in Hamburg in echter Hingucker werden, am Besten mit Wolkenfoyer direkt über dem Main, öffentlich begehbarer Besucherterrasse, Aussichtsplattfom auf dem Dach o.ä.
    • Städtebaulich wäre ein Turm um die 100m angesichts der benachbarten ca. 60m hohen Hochhäuser und des Winx eigentlich kein Problem. Das Nordufer würde wahrscheinlich teilweise verschattet aber im Falle des Maintor Areals fände ich das weniger schlimm und man hätte von dort aus dann ja auch einen besonders guten Blick auf diese (hoffentlich) "Landmark". Lediglich für das Nizza wäre es etwas schade aber ganz so nah liegt das Gebäude ja nicht.
    • Die Verkehrserschließung per ÖPNV wäre sehr gut und für Fußgänger könnte man den aktuell ca. 3m breiten Fußweg noch einmal um 2-3m erweitern. Ich denke, das sollte ohne weiteres Brückenbauwerk als eine Art "Anbau" an die bestehende Brücke möglich und nicht zu teuer sein.
    • Die Baukosten wären definitiv sehr hoch. Aber Frankfurt hätte damit eine weitere Attraktion, die Einnahmen generiert. Der größte Teil der Hochhausflächen könnte zu Höchstpreisen vermietet werden und das Schauspiel so quersubventionieren. Der Baugrund wäre gratis und frei werdende Flächen am Willy Brandt Platz könnten gewinnbringend verkauft werden. Außerdem entfielen die Kosten für eine Übergangsspielstätte und vielleicht fände sich ähnlich des Waldstadions ja sogar noch ein Namenssponsor o.ä.

    So, genug gesponnen für heute. Bin gespannt, was Ihr denkt. 8)

  • Ich mag die Idee, wenngleich ich denke, dass ein Brückenhausbauwerk im Bereich der Innenstadt nicht die Lösung wäre. Allerdings am Osthafen.

    Aber auch dort wäre die Frage, warum man nicht die Uferseiten oder die Halbinseln dafür nutzte.

    Oder man kombiniert beides: Bühne etc. auf der Insel (Festland), weil auch einfacher wegen Technik etc. und das Foyerbauwerk könnte auch ein Brückenhaus sein.


    Oder man baut gar beide Bühnen an den Osthafen und verbindet sie mit einer recht breiten Plateau-Brücke: evtl. sogar in mehreren Etagen... Die Brücke böte Platz für Events und zum Flanieren.

    Soweit mein Beitrag zum Thema: man wird ja wohl nochmal träumen dürfen ...

  • Was aus meiner Sicht gegen die "Main-Lösung" spricht: der Main mit seinen Ufern und der zurückgesetzten Randbebauung vermittelt eine stadträumliche Weite, einen Panoramblick, den es sonst in der Stadt nicht gibt, alles ist dicht zugebaut. Den Stadtraum Main würde ich nur ungern angetastet sehen, es würde den Markenkern von Frankfurt am Main, den sich die Stadt über die Deindustrailisierung der Mainufer (Schlachthof, Westhafen, Weseler Werft, mühsam zurückerobert hat, schwer schädigen, eine kaum zu überbietende "Stadtbildsünde". Wenn der Main bei der Opernfrage eine Rolle spielen soll, dann bestenfalls vom Ufer aus.


    Kleine Spaßbremse am Rande: der Main ist eine Bundeswasserstraße, bezüglich deren Nutzung und Überbauung die Stadt nichts zu melden hat.

  • Es wäre sehr zu begrüssen, wenn diese unsägliche "Brücken-Idee" mit den in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen von "tunnelklick" ihr Ende finden würde. Die Einschätzung von tunnelklick sollte man nicht lesen, man sollte sie buchstabieren.

    Vielen Dank dafür !

    Danke auch für das Argument mit der "Bundeswasserstrasse" ! Damit hätte dieser Irrsinn dann auch seinen juristischen Sargnagel.


    Ganz im Übrigen lese ich bei "tunnelklick" in diesem Zusammenhang Worte, die man bzgl. Ffm. und der weiteren städtebaulichen Entwicklung nicht stark genug betonen kann: "stadträumliche Weite", "Panoramablick", "Stadtraum Main".

    Diese Begriffe sollten ein "Wachrüttler" sein, das Projekt Oper / Schauspiel eben nicht nur rein funktional zu betrachten (d.h. "neues Haus"), sondern dieses Projekt eben auch als städtebauliches Anliegen zu begreifen. Das was wir als "Stadtraum" der inneren Stadt erleben wollen, sollten wir maßvoll erweitern. Anders ausgedrückt: "Raab-Karcher" - Jeder andere Standort andere wäre dagegen nix oder zumindest krass suboptimal.

  • Nun ja, wir wollen doch auch nicht vergessen, dass da auch einmal >6.500 Tonnen gegen einen Pfeiler krachen könnten. Der erforderliche Rammschutz würde wahrscheinlich jegliche Eleganz und architektonische Raffinesse vermissen lassen. Etwas sarkastisch: ein Brückeneinsturz wäre gerade noch zu verkraften; bei einem 100m-Hochhaus mache ich mir da größere Sorgen um das Umfeld.

  • Danke für den Fund der tollen Zusammenfassung. Ich favorisiere ganz klar die Varianten 2 oder 3, die Variante 2 scheint mir dabei bisher vom Gesamtkonzept am stimmigsten und auch am weitesten ausgearbeitet. Die neue Oper (in die Straßenflucht gedreht ist) am Sparkassen-Areal sitzt perfekt und beim neuen Schauspiel (ebenfalls an die Neue Mainzer gedreht), ermöglicht sogar ein wneig Park zurück zu gewinnen. Bitte gerne genau so machen.

    Variante 1 finde ich bei Weitem am schlechtesten, da der Eingriff in das Wallservitut zu hoch und ja eigentlich auch absolut unnötig und überflüssig ist. Die Variante wird mit dem neuen Kräfteverhältnis im Römer, aber sicher auch gerade deshalb nicht realisiert.

    Variante 4 stelle ich mir organsiatorisch am kompliziertesten vor. Man kann ja hier nicht Stück für Stück vorgehen, wie bei der Realiserung von zwei getrennten Spielstätten sondern muss Beides komplett schließen und erst mal tabula rasa machen.

  • Variante 2 ist eine Katastrophe. Zwischen den ganzen Bürobauten ist der Platz auch nicht repräsentativer wie beispielsweise am Osthafen, würde aber zwei potentiellen Hochhäusern ( Wolkenkratzern ) unnötig den Platz wegnehmen. Ein Turm, 90 Grad weggedreht der Straßenflucht, noch dazu ein Schmalhans, versaut die ganze Mainzer Straße.


    Die beste Lösung ( wenn denn überhaupt eine von den Vieren ), wäre die 1 oder die 3.


    Bei der 1 kann man die paar m² der Wallanalge verschmerzen, denn an der Stelle läuft sie sowieso schon ziemlich unwürdig aus ( Gerade halt mit der Situation zum aktuellen Schauspiel ).


    Variante 3 wäre top, aber da müsste man dem Eigentümer schon einiges für das Grundstück bieten - schwierig..

  • Naja, kommt ja immer darauf an was und wie spektakulär gebaut wird. Auch an der Stelle kann eine Oper toll aussehen. Ich kann mir da sehr wohl eine Oper als Basis vorstellen und darüber oder daneben einen hohen Turm. Ebenso könnte man eine evtl. Oper an der Stelle mit 2 Türmen einfassen, die beiden Türme wären mit einer Skybridge über der Oper miteinander verbunden.


    Osthafen bin ich total dagegen, vor allem mit dem Molenstumpf gegenüber, da kriegste ja eine Augenkrankheit.



    3 wäre für mich persönlich nur top wenn man dort historisierend bauen würde um den Opernplatz weiter einzufassen, einen Glasbau kann ich mir dort nicht vorstellen.


    Zur 1: Erst gestern bin ich durch die Wallanlage bis zum Main durchgefahren, endlich kommt man wieder wunderbar (auch am Jüdischen Museum) zum Main ohne Unterbrechung. Ich würde dort "die paar qm² nicht missen wollen...



    AAAber: Mit der jetzigen politischen Situation im Stadtparlament werden wir da gar nichts sehen. Es wird marginal saniert werden um dann in 15 Jahren für 2 Milliarden, statt schon jetzt für 1 Milliarde alles neu zu bebauen :) Fakt ist und bleibt: Es wird teuer. Aber zukünftig eben noch teurer.

  • Was ich bei 3 nicht verstehe ist, wieso man nicht die Oper an den Opernplatz und das Schauspiel an den TheaterWilly-Brandt-Platz bauen möchte, sondern umgekehrt?

  • Bei der Vorstellung der Studie im DAM (link YouTube) wurde wenn ich mich richtig erinnere gesagt, dass der verfügbare Platz am Opernplatz zu wenig für eine neue Oper ist und nur das flächenmäßig kleinere Schauspielhaus hinpasst.

    Von Seiten des Intendanten Schauspiel wird übrigens Variante zwei bevorzugt, die ich auch als am besten erachte.

  • Zum Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" hat der Magistrat in dieser Woche einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt (PDF). Dem Beschlussvorschlag zufolge sollen die Stadtverordneten das Begehren wegen Unzulässigkeit ablehnen.


    Basieren dürfte die Vorlage auf dem im März in #605 ff. angesprochenen Gutachten des städtischen Rechtsamts. Grundlage war damals ein Zeitungsartikel. In der Vorlage sind die Gründe, die zur Einschätzung der Unzulässigkeit führen, naturgemäß wesentlich detaillierter ausgeführt. Als schwerwiegende Mängel des Bürgerbegehrens werden angeführt:


    Fehlende Korrektheit der Angaben im Bürgerbegehren
    Titel und Begründung des Bürgerbegehrens sind teilweise irreführend und die genannten Ziele zum überwiegenden Teil gar nicht realisierbar. Im Hinblick auf die Machbarkeit bzw. Durchführbarkeit des Begehrens führt dies zu Fehlvorstellungen bei den Bürgerinnen und Bürgern.

    Unzureichender Kostendeckungsvorschlag
    Der Vorschlag, die Kosten für die Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt zu entnehmen, stellt keinen mit dem Haushaltsrecht vereinbaren Kostendeckungsvorschlag dar, da die wesentlichen Grundlagen für die Durchführung einer vom Bürgerentscheid geforderten Baumaßnahme bislang gar nicht von der Stadt Frankfurt am Main geschaffen wurden. Darüber hinaus wird nicht klar, wie die zu erwartenden Mehrkosten, die durch die Baumaßnahmen anfallen würden, finanziert werden sollen.


    Aus meiner Sicht ist zu hoffen, gleich wie man zum Ziel des Bürgerbegehrens steht, dass dessen Initiatoren Rechtsmittel gegen den zu erwartenden ablehnenden Beschluss einlegen. Besonders der vorgebliche Mangel eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlags wirft viele Fragen auf, die es wert sind, sie gerichtlich klären zu lassen. Sie führen zu der zentralen Frage, wie mit den hier angelegten Maßstäben überhaupt ein Bürgerbegehren zulässig sein kann.

  • ^ Antwort auf die zentrale Frage: der Magistrat sollte bei der Vorbereitung des Bürgerbegehrens einbezogen werden; die Verwaltung muss den Initiatoren Fragen, die sie zur Formulierung eines zulässigen Begehrens benötigen, beantworten, sie muss mitwirken und auf sachliche Fragen wahrheitsgemäße Antworten geben oder angeben, warum sie die Frage nicht beantwworten kann. Die Antworten kann man im Kostendeckungsvorschlag verwenden; dann reicht es zur Formulierung des Kostendeckungsvorschlages aus zu schreiben, "gemäß Schreiben der Stabsstelle.../ der Amtes für ... vom ... kostet dieses und jenes sounsoviel". Falsche Zahlen der Verwaltung können dem Begehren dann nicht entgegengehalten werden. Auch wenn die Verwaltung mauert und nicht gehörig mitwirkt, geht das nicht zu Lasten der Initiatoren. Dann müsste angegeben werden, dass der Kostendeckungsvorschlag auf eigenen Schätzungen beruht, weil die Verwaltung Auskünfte zu diesem oder jenem nicht gegeben hat.

  • Danke Schmittchen und tunnelklick für Erläuterungen.

    Prinzipiell stellt sich die berechtigte Frage ob mit den aktuellen Regeln überhaupt die realistische Chance besteht innerhalb von 8 Wochen ein rechtskonformes Bürgerbegehren einreichen zu können. Insbesondere die Maßgabe der Finanzierbarkeit erweist sich m.E. immer klarer als fast unüberwindliches Hindernis. Das Ziel dieses Bürgerbegehrens ist für mich irrelevant da es das grundsätzliche Problem mit Bürgerbegehren zeigt welches es nun rechtlich zu klären gilt.


    Aus meiner Sicht ist aber folgende Passage in der Stellungnahme, und ich hoffe ein Zitieren ist erlaubt wenn nicht PN senden und ich ändere gern, von Relevanz:


    Darüber hinaus kann die Finanzierung des Theaterneubaus aufgrund der Haushaltssituation nicht als gesichert gelten. Aufgrund des fehlenden Haushaltsausgleichs hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Genehmigungserlass für das Haushaltsjahr 2020 vom 19.05.2020 die Stadt aufgefordert, die Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2021 zu modifizieren und eine geänderte Haushaltssatzung erneut zur Genehmigung vorzulegen. Die überarbeite Haushaltssatzung 2021 wurde mit Erlass vom 13.04.2021 von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Hierfür war es allerdings erforderlich, im Ergebnishaushalt für die Jahre 2021 bis 2024 kumulierte Einsparungen von 663,2 Mio. Euro in den Budgets aller Dezernate vorzunehmen.


    Trotz der erlangten Rechtskraft ist die Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main weiterhin defizitär. Der Haushalt 2021 weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 97,3 Mio. Euro und im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 weitere Defizite von jeweils 75,1 Mio. Euro, 38,1 Mio. Euro und 25,0 Mio. Euro aus, wodurch sich die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses auf 86,8 Mio. Euro verringert. Diese Entwicklung gefährdet die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt und damit auch die Möglichkeiten zur Finanzierung investiver Vorhaben über das dringend notwendige Maß hinaus.

    Mein Verständnis ist, dass die fehlende Finanzierbarkeit der Hauptgrund für die Ablehnung des Bürgerbegehrens ist. Wenn dies für das Ziel des Bürgerbegehrens gilt, dann ist eine Umsetzung der angestrebten Planung - Neubau Oper und Umbau/Sanierung Schauspiel - des Kulturdezernats konsequenterweise in dieser Legislaturperiode ebenfalls nicht machbar. Also nur Reparaturen im Bestand damit alles soweit am läuft bis die Kämmerei irgendwann wieder liquide ist. Das dürfte das Kulturdezernat nicht begeistern da auch andere kostspielige Pläne, z.B. der Kulturcampus in Bockenheim, Kinder- und Jugendtheater im Zoogesellschaftshaus, sich um weitere Jahre verzögern.

    Bitte mir keine Häme, Schadenfreude oder andere negative Intentionen unterstellen denn bei diesen Aussichten bleibt bei mir große Ernüchterung mit fadem Beigeschmack zurück.

  • Ich kann mich nur meinen direkten "Vorrednern" nur anschließen. Hat alles ein Geschmäckle, wie die Stadt das geregelt hat. Die Stadt sollte sich in solchen bürgerbezogenen Angelegenheiten vielmehr als Dienstleister verstehen, der direkte Bürgerbeteiligung ermöglicht und fördert - nicht etwa verhindert.

    Ich möchte aber auch an dieser Stelle meine Kritik an der Initiative erneuern: Zu Bürgerbeteiligung gehört auch, offen anzugeben, welches politische Ziel verfolgt wird und dafür zu werben. Leider – auch hier möchte ich nochmal mein Bedauern darüber unterstreichen - haben sich die Initiatoren mMn zu sehr auf Stimmungmache versteift, die teils auf einer grob Verzerrenden Darstellung der Fakten beruhte, anstatt die bestehenden guten Argumente für die historische Architektur anzuführen. So hat der Magistrat einen nachvollziehbaren Grund, die Initiative abzulehnen ohne auch nur zur eigentlichen Sache Stellung beziehen zu müssen. Dei Frage bleibt: Warum haben die Initiatoren dies Weg gewählt?

  • Aus meiner Sicht ist zu hoffen, gleich wie man zum Ziel des Bürgerbegehrens steht, dass dessen Initiatoren Rechtsmittel gegen den zu erwartenden ablehnenden Beschluss einlegen.

    Laut der FAZ von gestern will die Aktionsgemeinschaft in der Tat vor das Verwaltungsgericht ziehen, sollte sich die Stadtverordnetenversammlung der Ablehnung anschließen. Thomas Eichhorn, Rechtsanwalt und maßgeblicher Verfasser des Textes, hält die Kritik an der Überschrift ("gezielte Irreführung") und der Kostenschätzung für falsch; die Hessische Gemeindeordnung gebe für die Überschrift keine Vorgaben vor und die eingeschränkten Möglichkeiten einer präzisen Kostenschätzung wurden ja bereits hier im Forum genannt.