in memoriam: Gartenstraße 6

  • in memoriam: Gartenstraße 6

    Zu dieser Adresse fällt einem normalerweise nichts ein, ein grauer Kasten, der sich nicht einfügt, ein gemischt genutztes Wohn- und Geschäftshaus an einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße, aber natürlich hat auch dieses Gebäude eine Geschichte, nur ist es diesmal keine Geschichte von Nachbarstreit und Gerichtsverfahren, sondern eine Geschichte von Denkmalschutz und Verkehrsplanung.


    Rückblick auf Denkmalschutz & Verkehrsplanung


    Den Denkmalschutz heutiger Prägung gibt es in Hessen erst seit den 1970er Jahren. Zuvor gab es in Frankfurt, basierend auf dem Preußischen „Gesetz gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden“ vom 15.7.1907 (GS. 260) städtische Satzungen. Das Frankfurter „Ortsstatut zum Schutz der Stadt Frankfurt gegen Verunstaltung“ vom 7.7.1933 fasste die Vorgängerstatuten der Stadt Frankfurt und der Stadt Höchst aus den Jahren 1911 bzw. 1909 und 1927 zusammen. Die 11-seitige Liste enthielt eine lange Aufzählung geschützter Ortsteile, Straßen, Plätze und hunderte Einzelbauwerke - jedoch nicht die Gartenstraße 6.


    Es liegt auf der Hand, dass diese Liste infolge der Kriegszerstörungen nach 1945 einer Überarbeitung bedurfte, nachdem ein großer Teil der geschützten Einzelbauwerke zerstört worden war. Auf der Grundlage der ersten Landesbauordnung, der HBO 1957, haben die Stadtverordneten am 22.1.1959 eine Bausatzung beschlossen, die ein umfassendes Veränderungsverbot und Erhaltungsgebot für alle in einer speziellen Anlage aufgelisteten Objekte enthielt. Die geschützten Bauwerke, Straßen, Plätze und Ortsteile waren genau bezeichnet und mit einem oder mehreren von acht Schutzgründen versehen, welche so bezeichnet wurden:


    I = Städtebaulich von besonderer Bedeutung
    II = stadtbaugeschichtlich von besonderer Bedeutung
    III= typische Verkörperung eines Baustils
    IV =typische Verkörperung einer Bauweise
    V = Sinnbild der Geschichte unseres Volkes
    VI = Sinnbild der Geschichte eines Zeitabschnittes
    VII = Zeuge der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main und ihrer Entwicklung
    VIII = Beziehung zu einer bedeutenden Persönlichkeit


    In der Anlage III zur Bausatzung war erstmals als eines von stadtweit 235 Einzelobjekten die Liegenschaft Gartenstraße 6 verzeichnet und ihr war der Schutzgrund III zugeordnet. Im Übrigen regelte die Bausatzung in ihrem § 20, dass die in der Anlage aufgeführten Bauwerke gestalterisch so zu erhalten seien, dass sie in ihren wesentlichen architektonischen Gestaltungsmerkmalen und Bauelementen unverändert bleiben, eine eindeutige Ansage eigentlich. Aber: Verstöße waren mangels gesetzlicher Grundlage nicht sanktioniert, der Denkmalschutz konnte gegenüber Privaten – anders als heute z.B. im Fall des Bundesrechnungshofs – nicht erzwungen werden.


    Knapp drei Jahre nach der Bausatzung beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Generalverkehrsplan 1962, dessen Teilplan Straße in Sachsenhausen eine schnelle Ost-West-Verbindung vorsah. Sie war durch ein ausgedehntes Trümmerfeld trassiert worden und reichte vom südlichen Brückenkopf der Alten Brücke zum Oppenheimer Platz. Wir kennen diese Verbindung heute als Walter-Kolb-Straße, die an der Stegstraße in die Gartenstraße übergeht. Zwischen Stegstraße und Oppenheimer Landstraße, d.h. im Bereich der Gartenstraße 2-12 sollte überdies die Gartenstraße durch Einziehung und Freilegung der Vorgärten verbreitert werden.


    Die Verbreiterung der Gartenstraße war - dies zur Ehrenrettung der Verkehrsplaner - kein Idee der Nachkriegszeit, sondern war schon Gegenstand älterer Fluchtlinienpläne in den 1890er Jahren, die Trassierung der Walter-Kolb-Straße war aber Anlass, endlich umzusetzen, was zwei Weltkriege,die Inflationszeit und die Weltwirtschaftskrise verhindert hatten.


    Ein Fluchtlinienplan aus den 30er Jahren (F-1416 vom 9.12.1936) hatte vorgesehen, das nördliche Ende der Stegstraße und das östliche Ende der Metzlerstraße mit einem 90°-Bogen entsprechender Breite zu verbinden; darin bereits ist das Vorhaben eingetragen, in der Gartenstraße durch Freilegung der Vorgärten die Baufluchtlinie zurückzunehmen. Die Planung wurde nach dem krieg in den Fluchtlinienplan F-1713 vom 17.12.1956 übernommen, der u.a. die Walter-Kolb-Straße trassiert .


    Auszug F-1554 C: Stadtplanungsamt Frankfurt a.M. Auszug F-1713 C: Stadtplanungsamt Frankfurt a.M.


    Man erkennt sofort, dass die Adresse Gartenstraße 6 einen Konfliktpunkt markierte, weil das alte Gebäude als einziges vor der neuen Baufluchtlinie lag.


    Was war...


    Erstaunlicherweise ist über das Haus Gartenstraße 6 kaum etwas bekannt; unsere beschränkten Recherchemöglichkeiten haben eigentlich nicht viel Brauchbares erbracht. Die Adressbücher belegen, dass es bewohnt war und von Kriegsende bis Anfang der 60er Jahre auch Sitz des Fachdienstes für Flüchtlinge und Wohnsitzlose des Sozialamtes war. Vor genau 50 Jahren, in der Ausgabe der Rhein-Main-Zeitung vom 26.2.1966 (S. 72), brachte die Lokalredaktion unter einem Foto von Barbara Klemm, einen langen, dreispaltigen Artikel über die alte Gartenstraße 6, einen Nachruf gewissermaßen. Wir hätten den Artikel gern im Faksimile eingestellt, konnten aber bislang keine Genehmigung des Verlages erhalten, wird sie noch erteilt, holen wir das nach. Bis dahin fassen wir zusammen:


    Unter der Überschrift „Ein altes Haus muß sterben. Als die Gartenstraße noch große Bürgergärten begrenzte“ war zu lesen, dass das Haus Gartenstraße 6 eines der wenigen alten Sommerhäuser war, die den Krieg und die Zerstörungen von Häusern und Gärten durch die Baukonjunktur überstanden hatten. Das in seinen Maßen so ausgewogene herrschaftliche Haus soll um 1820 entstanden sein. Auf alten Stadtplänen ist das Haus in einer Gruppe von vier an die Straße gesetzten Bauten schon so zu erkennen, wie es 1966 in dem Artikel abgebildet wurde. Die alte Häusergruppe habe aber nicht zur Gartenstraße gehört, sondern zu einer weit älteren Straße, zunächst Weg zum Forsthaus genannt, später Oppenheimer Landstraße. Um 1906 sei das Stück gegenüber dem Oppenheimer Platz zur Gartenstraße gekommen.


    Das Haus trägt hier die Hausnummer 10


    Auszug aus Ravenstein-Plan von 1862 Q: Wikimedia Commons


    Als dies Bürgerpalais mit seinen Anbauten rechts und links entstand, endeten an der heutigen Gartenstraße die Gärten der herrschaftlichen Häuser am Schaumainkai. Noch in den Wandkarten der Stadt vor der Jahrhundertwende läßt sich die Gliederung der Gärten ablesen: nächst dem Hause noch eine Reihe strenger Barockgärten, dahinter ein Obststück, dann ein englischer Garten mit Wegen kreuz und quer, und schließlich am Südende der große Nutzgarten. Seit mehreren Generationen sei das Haus im Besitz der Familie Schmidt-Benecke gewesen. Der letzte Eigentümer dieses Namens habe es verkauft und der Erwerber wolle es abreißen, um zu neu zu bauen. „Ihm wird es erlaubt werden, weil er zur Begründung die neue Baufluchtlinie anführen kann, die an den hinter Vorgärten rechts und links davon verlaufenden Häuserfronten liegt. Die Stadt freut sich über diese Wendung. Denn ohne die Baupläne des Erwerbers müsste sie eines Tages das Haus auf ihre Kosten abreißen lassen. … Ob das als Opfer auf dem Altar der Verkehrsplanung für eine südliche schnelle Ost-West-Verbindung geschieht, das Haus also mit seinem Ende die Platanenallee am Mainufer retten würde, ist nicht bekannt.“ Ob die Straßenverbreiterung aus Pietät, aus Respekt vor den Erzeugnissen geschmackvoller Baukunst, unterblieben sei oder weil in den Pleiten nach den Gründerjahren das Geld ausgegangen war, sei nicht überliefert. Abschließend äußert die Autor die fromme Hoffnung, das schöne alte Haus habe vielleicht noch einmal Glück und Geldmangel verhindere, daß aus der zum zweiten Mal geplanten Straßenverbreiterung Wirklichkeit wird.



    ...und was draus wurde.


    Wie wir wissen hat sich die Hoffnung des FAZ-Autors nicht erfüllt. Das Bittere an der Sache ist, dass die Straßenverbreitung dort nie vollzogen wurde: die Stadt hatte zwar die Vorgartenflächen vor den Häusern erworben, hat sie aber nicht freigelegt. Noch heute sind die Vorgärten vor den Häusern Gartenstraße 2 – 12 vorhanden, das abgerissene Baudenkmal hätte also unbehelligt stehen bleiben können, die Fahrspuren der Gartenstraße mussten seinetwegen weder verschmälert noch verschwenkt werden. Der einzige Unterschied: die Gartenstraße 6 hätte als einzige in der Reihe keinen Vorgarten, aber den hatte sie eh nie.


    C: Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M.


    Die grünen Flächen sind die eingezogenen Vorgartenflächen


    Vielleicht war die Verkehrsplanung nur der Vorwand, sich des denkmalgeschützten Gebäudes zu entledigen, um das attraktive, rd. 1.700 m² große mindergenutzte Grundstück einer lukrativeren zeitgemäßen Nutzung zuzuführen. Aber selbst dieses Motiv hätte nicht zwingend zum Abriss führen müssen, denn das Grundstück hätte jedenfalls theoretisch von Norden über die ggf. verlängerte Metzlerstraße erschlossen werden können.


    Was „zeitgemäße Nutzung“ hieß, lehrt der Blick auf die Bautätigkeit dieser Jahre im Westend und die dortigen Akteure. Der Wunsch nach gewerblicher Nutzung und Verdichtung war keineswegs auf die Zonen des Fingerplans im Westend beschränkt, entsprechende „Finger“ gab es auch in Sachenhausen: Walter-Kolb-Straße, Stresemann-Allee und Darmstädter Landstraße seien genannt.


    Mitte März 1968 berichtete die FAZ, dem Projekt eines 12-geschossigen Hochhauses stünde nichts mehr entgegen, sofern nicht noch Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung widersprächen - taten sie aber nicht; und auch der Landeskonservator und der städtische Denkmalpfleger hatten sich der Rechtslage gebeugt, nachdem Eigentümer und Erwerber erklärt hatten, keine Investitionen zur Erhaltung des stark reparaturbedürftige Gebäudes tätigen zu wollen. Immerhin, vor dem Abriss soll das Gebäude fotografisch sehr aufwändig dokumentiert worden sein. Und dann kam das:



    Bilder von mir



    Bauherren waren die Gebrüder Krempa, Stanislaus Krempa, 1973 verstorben und Sigmund Krempa. Vor allem Sigmund Krempa hatte sich damals und später mit größeren Bauprojekten einen Namen gemacht.


    Da war zunächst Ende der 60er Jahre das Projekt eines 20-stöckigen Hochhauses an der Weserstraße Ecke Niddastraße - wir kennen das Grundstück heute unter dem Namen Niddastraße 27 „Twenty7even“. Aus dem Hochhaus wurde bekanntlich nichts, weil die Dresdner Bank das Krempa-Grundstück nebst wirksamer Baugenehmigung erwarb, um sie nicht auszunutzen, sie fiel quasi in die Verhandlungsmasse für die Erhöhung des Silberturms um sieben Geschosse, die der Bank so sehr am Herzen lag und zu der sich der Magistrat schließlich durchrang. Anstelle des genehmigten Hochhauses baute die Dresdner Bank an der Niddastraße - auch das längst Geschichte - ihr Rechenzentrum, einen schmucklosen 4-geschossigen Hochsicherheitstrakt.


    Dann waren da große Wohnbauvorhaben, die Krempa zusammen mit dem Idsteiner Bauträger Dietmar Bücher aufzog, ab Ende 1988 etwa 300 Wohnungen zwischen Darmstädter Landstraße und Grethenweg, Altenwohnungen, viel geförderter Wohnungsbau darunter; ferner über 900 Wohnungen auf dem Gelände des vormaligen Eisenbahn-Ausbesserungswerks an der Oeserstraße in Nied Anfang der 90er Jahre.


    Der Eigentümergemeinschaft Krempa gehörten die Liegenschaften Dietmarstraße 24 und 26, die 1971 leer standen, kurzzeitig besetzt und geräumt wurden, bevor die Familie Krempa sie bezog. Der Name Krempa ist schließlich mit einer eher bizarren Bauaffäre im Nordend verbunden, die aber eigentlich mehr eine städtische Affäre war. Der Bauherr Sigmund Krempa bekam 1989 vom Magistrat eine Baugenehmigung für das Haus Eschersheimer Landstraße 44 (Ecke Fichardstraße). Weil es mit seiner Höhe von sieben Geschossen so eklatant aus dem Rahmen der näheren viergeschossigen Umgebung fiel, verweigerte das Stadtplanungsamt die Zustimmung, wurde aber von der Bauaufsicht übergangen. Im Magistrat sprach man später von einem "dubiosen Vorgang". Die Baugenehmigung verlangte wenigstens noch in den beiden oberen Stockwerken Wohnungen, weil das Haus im allgemeinen Wohngebiet liegt. Ein offizieller Vermerk dieser Auflage in der Bauakte aber fehlt. Tatsächlich waren nur im siebten Stockwerk zwei Wohnungen entstanden, der sechste Stock wurde nie bewohnt, weil ausgerechnet die Stadt selbst mit ihrer Altenhilfe hier einzog, und zwar auf Wunsch des damaligen Sozialdezernenten Jürgen Egert (SPD).


    Dass die Altenhilfe für den sechsten Stock eine Nutzungsänderung braucht, "übersah" Egert angeblich, obwohl er selbst Wohnungsdezernent und daher mit der Materie Zweckentfremdung bestens vertraut war. Die Bauaufsicht versicherte, nicht gewusst zu haben, was im sechsten Stock passierte. Die Altenhilfe, ausgerechnet die Altenhilfe, meldete dem Wohnungsamt den Verdacht einer Zweckentfremdung durch sich selbst, der Grund: die Behörde wollte aus dem Mietvertrag, weil sie glaubte, die sechste Etage nicht mehr zu benötigen.


    Jetzt handelte die Bauaufsicht und genehmigte nach drei Jahren, gegen den Willen des Wohnungsamts die Nutzungsänderung mit der Begründung, die Altenhilfe sei eine soziale Einrichtung, dafür könne die Genehmigung nicht verwehrt werden, selbst wenn im sechsten Stock nur Verwaltungsaufgaben erledigt würden. Kommentar aus einem anderen Amt: Dann kann auch das Büro von Sozialdezernent Joachim Vandreike in ein Wohngebiet ziehen, weil das Dezernat eine "soziale Einrichtung" ist. Ein Bußgeldverfahren für drei Jahre illegale Nutzung wurde nicht eingeleitet, wegen fehlender Arbeitskapazitäten, hieß es.


    Eine bizarre Posse: der rot-grüne Magistrat verlangte von anderen unter Androhung sechsstelliger Bußgelder, Büros in Wohnungen, die seit dem Krieg nicht mehr als solche genutzt wurden, streng nach Recht und Gesetz zurückzunutzen. Gleichzeitig zog die Stadt in eine Neubauwohnung, die sie dem Investor eines lukrativen Bürohauses mühsam abgerungen hatte, selbst mit Büros der Altenhilfe ein und legalisierte dies - angeblich ebenfalls streng nach Recht und Gesetz - drei Jahre später. Sigmund Krempa hat den Ausgang der Sache nicht mehr erlebt, er ist im Dezember 1995 verstorben.


    Im März 1997 hakte die FAZ noch mal nach. Obwohl die Städtische Altenhilfe drei Jahre lang, von 1992 bis 1995, zwei Wohnungen im sechsten Stock ihres Gebäudes an der Eschersheimer Landstraße 44 als Büro zweckentfremdet hatte, hat die Bauaufsicht kein Verfahren eingeleitet. Ihr Leiter Karl Dieter von Wachter erklärte auf Anfrage der FAZ, die Stadt werde nicht gegen die eigene Einrichtung "Altenhilfe" vorgehen. Und gegen den Vermieter, die Erben des Bauherren Sigmund Krempa, könne man nicht einschreiten - dies habe das Rechtsamt bei einer Prüfung festgestellt. Danach dürfe ein Vermieter, der einen Vertrag mit der Stadt abschließe, darauf vertrauen, dass er sich legal verhalte. Die Altenhilfe, die seit 1995 eine Ausnahmegenehmigung für die Büronutzung besitze, dürfe die Wohnungen so lange für ihre Zwecke belegen, wie sie wolle. Erst bei einem Auszug werde der nächste Mieter in der sechsten Etage wieder Wohnraum schaffen müssen. (Man müsste direkt mal nachschauen...)


    Die Altenhilfe zahlte für jeden der 126 zweckentfremdeten Quadratmeter 55 Mark Miete - nach dem Wohnungsmietspiegel wären bei einer Vermietung als Wohnung wohl weniger als 20 Mark üblich gewesen. In vergleichbaren Fällen hatte die Stadt bei privaten Vermietern den Gewinn aus der Differenz zwischen Wohn- und Büromiete abgeschöpft (hier fast 160.000 DM) und zudem Bußgelder verhängt. Das Wohnungsamt hatte die Ausnahmegenehmigung deshalb als "wohnungsrechtlich unverständliche Entscheidung" gerügt, allerdings ohne Erfolg.


    Der Name Krempa ist aber andererseits auch für namhafte wohltätige Stiftungen bekannt, sowohl Siegmund Krempa als auch seine 2004 verstorbene Ehefrau Hannelore haben große Teile ihres Vermögens wohltätigen sozialen Zwecken gestiftet. Vor allem in Kreisen der Arbeiterwohlfahrt ist der Name Krempa wohl beleumundet. Ein Schalk, der Böses dabei denkt.

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  • Danke ein weiteres Mal für deine tollen Berichte und Recherchen zu bekannten wie hier recht unbekannten Entwicklungen. In diesem Zusammenhang fällt mir ein, sollte ich mal schauen, ob ich vielleicht was zum MesseTurm und dessen Planungsgeschichte in ausführlicher Form zusammenschreibe...


    Das heutige Landmark-Building Frankfurts hat in der Zeit bis zum Baubeginn im Juli 1988 eine sehr bewegte Geschichte hinter sich...

  • Habe diesen alten Thread wieder ausgegraben, weil ich mir mit Schrecken den im Bericht eingebundenen Fluchtlinienplan von 1956 näher angeschaut habe. Dieser wurde ja mit der Walter-Kolb-Straße 1963 quasi umgesetzt. tunnelklick wurde der Plan auch in der Elisabethenstraße umgesetzt? Mit anderen Worten: Ist die heutige, teilweise triste Bebauung gar kein Zerstörungswerk des Weltkriegs, sondern der Verkehrsplanung der sechziger Jahre geschuldet?

  • Beides. Die alten Gebäude waren durch Bomben zerstört worden, aber die Verbreiterung der Straße durch Zurücksetzung der Baufluchtlinie war letztlich der Verkehrsplanung geschuldet.