Sonstige Sakralbauten
Unabhängig von den aktuellen Ereignissen hat das Amt für multikulturelle Angelegenheiten zusammen mit anderen Ämtern (Bauaufsicht, Ordnungsamt) im November 2014 eine Broschüre „Religiöse Vielfalt in Frankfurt am Main“ erarbeitet. Sie enthält in kurzer und knapper Form ein paar interessante Daten zu den Religionsgemeinschaften und zur Zahl ihrer Bauten.
Während die Zugehörigkeit zu den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften aufgrund der formalen Kirchenmitgliedschaft eindeutig zu ermitteln ist, kann der Organisationsgrad unter den Muslimen nur geschätzt werden. Nach Schätzungen des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland liegt der Organisationsgrad der Muslime in Deutschland bei 10-15%, in der türkischen Minderheit bei rd. 23%; diese Zahlen werden auch für Frankfurt angenommen.
Von den rd. 693.000 EW (Ende 2013) sind 1% Juden (rd. 7.000), 14,1% Muslime (rd. 97.700), 22,6% Katholische Christen (rd. 156.600), 19% Evangelische Christen (rd. 131.600); 43,3% (rd. 300.000) sind religiös ungebunden oder gehören anderen, kleinen Religionsgemeinschaften an (orthodoxe und freikrichliche Christen, Hindus, Sikhs, Buddisten, Zeugen Jehovas u.a.).
Christliche Gemeinden
Es gibt in Frankfurt
73 Evangelische Kirchen mit 59 Gemeinden
59 Katholische Kirchen mit 46 Gemeinden
48 Kirchen werden von christlich-orthodoxen Gemeinden (z.B. russisch-, bulgarisch-, syrisch, ukrainisch-, griechisch-, serbisch-, koptisch-, eritreisch-, amharisch-orthodox), Freikirchen, Pfingstkirchen, div. Lutherischen Kirchen und der Heilsarmee betrieben, sie sind nur zum teil als Kirchen erkennbar
3 Versammlungsstätten („Königreichssäle“) der Zeugen Jehovas
Es gibt ca. 100 muttersprachliche Gemeinden.
Zur Katholischen Stadtkirche gehören 24 muttersprachliche Gemeinden (z.B. die Polnische Gemeinde, Kroatische Gemeinde, Spanische, Portugiesische usw.), die in verschiedenen Kirchen fest beheimatet sind
Zur Ev. Kirche gehören eine indonesische und eine koreanische Gemeinde
Zur christlich-orthodoxen Kirche gehören 14 Gemeinden
Daneben gibt es ca. 50 Freikirchen und Pfingstgemeinden
Islamische Gemeinden
Aktuell gibt es rd. 40 islamische Gemeinden, die bis auf eine jeweils eigene Räume haben. In der Mehrheit sind es sunnitische Gemeinden, drei sind Schiitisch, zwei gehören zur Ahmadiyya Muslim Jamaat. Die Pflichtgebete werden weltweit in arabischer Sprache gesprochen, in Frankfurt kann das Freitagsgebet auch auf Bengali, Bosnisch, Serbo-kroatisch, Englisch, Indonesisch, Persisch, Paschdu, Marokkanisch und Urdu gehört werden; zwei Gemeinden predigen auf Deutsch, in vielen Gemeinden wird ins Deutsche übersetzt.
Bisher wurden fünf Moscheen als Gebetshäuser neu gebaut bzw. sind im Bau:
die 1959 eröffnete Nuur-Moschee der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Babenhäuser Ldstr. 25
die 2002 eröffnete Pak Muhammadi Moschee (sunnitisch/pakistanisch) in Sachsenhausen, Offenbacher Ldstr. 212
die 2007 eröffnete Abu Bakr-Moschee (sunnitische/marokkanisch) in Hausen, Praunheimer Ldstr. 21
die Hazrat-Fatima-Moschee (schiitisch/türkisch/pakistanisch) in Hausen, Am Industriehof 17, Fertigstellung Ende 2015
die Taqwa-Moschee (sunnitisch/marokkanisch) im Gutleut, Heilbronner Str. 20-22, Fertigstellung Anfang 2015
Die anderen Gemeinden nutzen umgebaute Wohn- und Gewerbebauten, die als Gebetshäuser oft nicht erkennbar sind. Eine Sonderposition nimmt die Alevitische Gemeinde ein. Das Alevitemntum hat sich aus dem Islam entwickelt; die Frankfurter Aleviten reklamieren seit 2012 die Anerkennung als eigene Religionsgemeinschaft. Ihr Versammlungs- und Gebetshaus nennt sich Cem und ist in Nied, An der Steinmühle 16
Andere Religionsgemeinschaften
2 Synagogen der Jüdischen Gemeinde (Westend und Nordend)
2 Sikh-Tempel in der Silostraße 64 Nied und Borsigallee 6
5 Hindu-Gemeinden mit Tempeln im Osten, Riederwald und Bockenheim
9 Buddisthische Gemeinden
die Bahá i-Gemeinde; die Bahái-Gemeinde ist bekannt durch den Bahái-Tempel in Bad Soden-Langenhain und einen Rechtsstreit, durch den sie ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durchgesetzt hat (sie darf jetzt Kirchenbeamte ernennen und Kirchensteuern erheben)